
- Ein Stablecoin (USDT, USDC) ist ein an den Dollar gekoppelter Kryptowert. Zahlungen damit sind legal, umgehen aber weder die Bank noch das Finanzamt. OnlyFans selbst zahlt nicht in Krypto aus.
- Nach MiCAR (Verordnung (EU) 2023/1114) dürfen E-Geld-Token nur von Kreditinstituten und E-Geld-Instituten begeben werden. USDC wird nach MiCAR ausgegeben; für USDT haben europäische Anbieter ihr Angebot eingeschränkt.
- Wer Kryptowerte für Kunden verwahrt oder tauscht, braucht seit dem 30. Dezember 2024 eine MiCAR-Zulassung; die deutsche Übergangsfrist für bisherige KWG-Erlaubnisse endete am 31. Dezember 2025 (§ 50 KMAG).
- Erhalten Sie Stablecoins als Entgelt in Ihrem Gewerbe, sind das Betriebseinnahmen zum Marktkurs am Tag des Zugangs. Private Veräußerungen fallen unter § 23 EStG: steuerfrei nach einem Jahr, Freigrenze unter 1.000 € Gesamtgewinn im Jahr.
- Das eigentliche Risiko ist der Umtausch in Euro: Die Bank fragt nach der Mittelherkunft. Dokumentieren Sie jede Zahlung ab der ersten.
Rechtslage und Zahlen geprüft am 9. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Eine Auszahlung in USDT oder USDC ist in Deutschland legal: Ein Stablecoin ist ein Zahlungsmittel wie andere auch, sofern die Tätigkeit angemeldet und die Einnahme mit ihrem Euro-Wert erfasst ist. Nur ist es nicht der einfache Weg an Bank und Finanzamt vorbei, als der er oft verkauft wird. Dieser Ratgeber erklärt, was USDT und USDC sind, was MiCAR, Travel Rule und DAC8 geändert haben, wie Kryptowerte in Deutschland versteuert werden und was Sie ab der ersten Zahlung dokumentieren sollten.
Was ist ein Stablecoin?
Ein Stablecoin ist ein Kryptowert, der einen festen Wert gegenüber einer staatlichen Währung halten soll, meist dem US-Dollar. USDT (Tether) und USDC (Circle) sind die verbreitetsten: Ein Token soll einem Dollar entsprechen, weil der Emittent Reserven in gleicher Höhe hält und die Rücknahme zum Nennwert zusagt. Sie lassen sich in Minuten von Wallet zu Wallet übertragen, ohne Bank dazwischen, ohne Öffnungszeiten, ohne Grenzen. Genau das macht sie in der Branche beliebt, und genau das beunruhigt Compliance-Abteilungen: Eine Stablecoin-Überweisung trägt keinen Verwendungszweck und keinen Absendernamen, den ein Analyst lesen könnte.
Warum nutzt die OFM-Branche Krypto?
Drei Zwecke dominieren. Zahlungen an Chatter im Ausland, auf den Philippinen, in Lateinamerika oder Osteuropa, wo internationale Überweisungen teuer und langsam sind. Ausweichen nach einer Kontokündigung: Wer kein Konto mehr hat, sucht einen anderen Weg. Sparen in Dollar, ohne Umtausch in Euro.
OnlyFans zahlt Creator nicht in Kryptowerten aus. Die Auszahlungen laufen in Dollar per Überweisung oder über die im jeweiligen Land angebotenen E-Wallets, wie wir im Vergleich der OnlyFans-Auszahlungen zeigen. Stablecoins tauchen also immer erst nach der Auszahlung auf: zwischen Agentur und Creatorin, zwischen Agentur und Chattern oder wenn eine Creatorin selbst tauscht. Jede dieser Stufen ist ein Zahlungsstrom, der erklärt werden muss.
Was ändert MiCAR für USDT und USDC?
Die Verordnung (EU) 2023/1114, kurz MiCAR, hat einen einheitlichen Rahmen für Kryptowerte in der EU geschaffen. Zwei Daten zählen. Seit dem 30. Juni 2024 gelten die Regeln für Stablecoins: Ein Token, der den Wert einer einzigen amtlichen Währung abbildet, ist ein E-Geld-Token, und E-Geld-Token dürfen nur von E-Geld-Instituten und Kreditinstituten begeben werden. Seit dem 30. Dezember 2024 brauchen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (Börsen, Tauschplattformen, Verwahrer) eine Zulassung nach MiCAR. Das frühere deutsche Kryptoverwahrgeschäft nach dem KWG ist darin aufgegangen; Deutschland hat die Übergangsfrist für bisherige Erlaubnisinhaber begrenzt, sie erloschen spätestens am 31. Dezember 2025 (§ 50 KMAG).
Die praktische Folge: Nicht jeder Stablecoin ist gleich. Circle hat für USDC nach eigenen Angaben seit dem 1. Juli 2024 eine Zulassung als E-Geld-Institut in Frankreich, USDC wird MiCAR-konform ausgegeben. Die ESMA hat am 17. Januar 2025 erklärt, dass zugelassene Anbieter Token von Emittenten ohne MiCAR-Zulassung nicht mehr zum Kauf anbieten sollen, mit einer Übergangszeit für reine Verkäufe bis Ende März 2025; Verwahrung und Übertragung bleiben möglich. Viele europäische Plattformen haben USDT daher für Kunden aus dem EWR eingeschränkt. USDT zu erhalten, bleibt erlaubt; es in der EU in Euro zu tauschen, ist umständlicher geworden.
Vor jedem Umtausch lohnt ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin oder in das ESMA-Register: Ist die Plattform zugelassen? Eine Gutschrift von einer nicht zugelassenen Plattform ist für Ihre Bank eine Mittelherkunft, die sich kaum belegen lässt.
Travel Rule und DAC8: Ist Krypto noch anonym?
Seit dem 30. Dezember 2024 verlangt die Travel Rule (Verordnung (EU) 2023/1113), dass Transfers über Kryptodienstleister Angaben zu Absender und Empfänger enthalten, ähnlich wie eine Banküberweisung.
Die EU-Richtlinie DAC8 (Richtlinie (EU) 2023/2226) verpflichtet Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Transaktionen ihrer Kunden an die Steuerverwaltung zu melden; die Mitgliedstaaten tauschen die Daten aus, wie bei DAC7 für Plattformen. In Deutschland setzt das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) vom 22. Dezember 2025 die Richtlinie um; die Pflichten gelten erstmals für das Kalenderjahr 2026 (§ 21 KStTG). Was die Plattformen nach DAC7 bereits melden, erklärt unser Ratgeber DAC7 bei OnlyFans und MYM.
Wie werden Stablecoins in Deutschland versteuert?
Das Bundesfinanzministerium hat seine Auffassung im BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zusammengefasst. Für die Branche sind zwei Fälle zu unterscheiden.
Stablecoins als Entgelt in Ihrem Gewerbe. Erhalten Creatorin, Chatter oder Agentur Kryptowerte für ihre Leistung und ist das betrieblich veranlasst, liegen Betriebseinnahmen vor, bewertet mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zugangs (Rz. 69). Bei Einnahmenüberschussrechnung sind die Kryptowerte in ein laufendes Verzeichnis aufzunehmen; ihre Anschaffungskosten werden erst beim Verkauf als Betriebsausgabe abgezogen (Rz. 44). Der spätere Umtausch in Euro ist ein weiterer betrieblicher Vorgang: Die Differenz zwischen Wert bei Zugang und Verkaufserlös ist Gewinn oder Verlust, bei einem Dollar-Stablecoin meist nur die Wechselkursbewegung.
Kryptowerte im Privatvermögen. Für private Veräußerungsgeschäfte gilt § 23 EStG: Gewinne sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt, und sie bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 € beträgt. Bemerkenswert für Creator: Wer eigene Bilder oder Videos auf eine Plattform hochlädt und dafür Kryptowerte erhält, erbringt nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG (Rz. 70). Wer regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht Inhalte verkauft, ist aber in der Regel gewerblich tätig, und dann gilt der erste Fall.
Die Zahlung in Krypto ändert also nichts daran, dass die Einnahme versteuert wird. Wie OnlyFans-Einnahmen grundsätzlich einzuordnen sind, steht im Ratgeber OnlyFans-Einnahmen versteuern; die konkrete Einordnung jedes Zahlungsstroms klären Sie vor der ersten Zahlung mit Ihrem Steuerberater.
Für Agenturen, die Chatter in Stablecoins bezahlen, gilt: Vertrag, Rechnung mit Euro-Gegenwert, Kurs und Datum, Erfassung als Betriebsausgabe. Und der Status der Chatter bleibt dieselbe Frage wie bei einer Überweisung.
Wo liegt das eigentliche Risiko? Beim Umtausch in Euro
Solange das Geld in Krypto bleibt, funktioniert alles. Das Problem kommt an dem Tag, an dem Sie Miete, Steuern oder Gehälter zahlen wollen: Sie tauschen die Stablecoins in Euro, die Börse überweist auf Ihr Konto, und die Bank sieht eine Gutschrift einer Kryptoplattform, oft über einen hohen Betrag, auf einem Konto, das vielleicht schon OnlyFans-Zahlungen erhält. Zwei Risikofaktoren auf einmal. Nach dem Geldwäschegesetz muss sie die Transaktion mit Ihrem Profil abgleichen und, soweit erforderlich, die Herkunft der Mittel klären. Ohne Unterlagen wird aus der Antwort „aus Krypto“ eine Sperre. Was ein Analyst sehen will, steht im Ratgeber KYC und Mittelherkunft.
Für Agenturen stellt sich die Frage schon früher: Chatter aus einem Firmenkonto in USDT zu bezahlen setzt voraus, dass das kontoführende Institut Abflüsse an Kryptoplattformen akzeptiert. Manche tun das, andere nicht, und das ändert sich.
Was sollten Sie ab der ersten Zahlung dokumentieren?
- Herkunft: die Plattformabrechnung der Auszahlung, aus der die getauschten Mittel stammen.
- Umtausch: Bestätigungen der Börse mit Betrag, Kurs, Datum und Gebühren, auf ein verifiziertes Konto in Ihrem Namen.
- Wallets: eine Liste der Adressen, die Ihnen oder Ihrer Firma gehören.
- Zahlungen: für jeden Chatter oder Dienstleister Vertrag, Rechnung, Wallet-Adresse, Betrag, Kurs, Datum.
- Plattformen: Zulassung jeder genutzten Börse, geprüft und abgelegt.
- Buchhaltung: jeder Vorgang erfasst, mit Euro-Wert.
Laufend geführt kostet diese Dokumentation zehn Minuten im Monat. Zwei Jahre später unter Druck von Bank oder Betriebsprüfung rekonstruiert, kostet sie Wochen und hat Lücken. Mit ihr sind Stablecoins ein Werkzeug; ohne sie der kürzeste Weg zum gekündigten Konto. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Wir beraten zu Struktur, Compliance und Risiken dieser Zahlungsströme und arbeiten für Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall mit Partneranwälten und Steuerberatern zusammen.
Häufige Fragen
Ist es legal, Chatter in USDT zu bezahlen?
Ist USDT in der EU erlaubt?
Wie werden Stablecoins in Deutschland versteuert?
Sieht das Finanzamt meine Krypto-Transaktionen?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), insbesondere Art. 48 und Art. 143 EUR-Lex
- Neue Spielregeln für einen neuen Markt (MiCAR: E-Geld-Token nur von E-Geld-Instituten und CRR-Kreditinstituten; Anwendung ab 30.6.2024 und 30.12.2024) BaFin, 1. Juli 2024
- § 50 KMAG (Übergangsvorschrift; Erlöschen bisheriger Erlaubnisse spätestens am 31. Dezember 2025) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Statement on the provision of certain crypto-asset services in relation to non-MiCA compliant ARTs and EMTs (ESMA75-223375936-6099) European Securities and Markets Authority, 17. Januar 2025
- Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (Rz. 44, 69, 70) Bundesministerium der Finanzen, BMF-Schreiben vom 6. März 2025
- § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte; Haltefrist ein Jahr, Freigrenze unter 1.000 Euro) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) vom 22. Dezember 2025, BGBl. 2025 I Nr. 352 (Umsetzung von DAC8) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte (Travel Rule) EUR-Lex
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.








