
- OnlyFans- und MYM-Einnahmen sind steuerpflichtig, egal wie hoch; die Plattformen melden sie über DAC7 an das Bundeszentralamt für Steuern.
- Die Finanzverwaltung behandelt Influencer grundsätzlich als Gewerbetreibende, und für Creator gilt in der Praxis dasselbe: Gewerbeanmeldung, dann Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER innerhalb eines Monats.
- Versteuert wird der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) mit Einkommensteuer; Gewerbesteuer fällt erst über einem Freibetrag von 24.500 € an und wird weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.
- Bei OnlyFans ist die Plattform umsatzsteuerlich der Leistende gegenüber dem Fan; Ihre Leistung an eine Plattform im Ausland ist in Deutschland in der Regel nicht steuerbar, bei MYM (Frankreich) gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
- Nicht erklärte Jahre werden nachgeholt, bevor das Finanzamt fragt: Danach kann eine Selbstanzeige gesperrt sein.
Rechtslage und Zahlen geprüft am 8. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Einnahmen aus OnlyFans, MYM oder Fansly sind in Deutschland steuerpflichtig, unabhängig von ihrer Höhe. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht Inhalte verkauft, betreibt nach Auffassung der Finanzverwaltung ein Gewerbe: Sie melden es beim Gewerbeamt an, lassen sich über ELSTER beim Finanzamt erfassen und versteuern den Gewinn mit Einkommensteuer, oberhalb von 24.500 € Gewinn auch mit Gewerbesteuer. Dieser Leitfaden geht die Schritte in der Reihenfolge durch, in der sie anfallen: Anmeldung, Gewinnermittlung, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen, Fristen und das Nachholen alter Jahre.
Muss ich OnlyFans-Einnahmen versteuern?
Ja. Alles, was eine Plattform Ihnen auszahlt, ist Betriebseinnahme: Abonnements, PPV-Inhalte, Trinkgelder, bezahlte Nachrichten, Livestreams. Versteuert wird der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Ob dabei Einkommensteuer anfällt, hängt von Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen ab: 2026 bleiben 12.348 € steuerfrei, der Steuersatz steigt dann progressiv und erreicht 42 % ab 69.879 € und 45 % ab 277.826 € (§ 32a EStG). Wer angestellt ist und nebenbei Inhalte verkauft, muss eine Steuererklärung abgeben, sobald diese Nebeneinkünfte 410 € im Jahr übersteigen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
Als Einnahme gilt der Betrag, den die Plattform Ihnen nach Abzug ihrer eigenen Provision gutschreibt. Eine Agenturprovision ist keine Minderung der Einnahme, sondern eine Betriebsausgabe, belegt durch die Rechnung der Agentur. Dieser Unterschied ist nicht akademisch: Die Plattform meldet den Betrag vor Agenturprovision an das Finanzamt, wie unser Ratgeber zu DAC7 und PStTG erklärt.
Gewerbe oder freiberuflich?
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG). Zu den freien Berufen gehört auch die künstlerische Tätigkeit, und die Versuchung ist groß, sich dort einzuordnen: keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer. Die Finanzverwaltung sieht Influencer jedoch grundsätzlich als Gewerbetreibende; das Finanzministerium Baden-Württemberg formuliert es in seinem Steuerguide für Influencer ohne Umschweife: „Sie haben ein Gewerbe.“ Für Creator auf Abo-Plattformen gilt in der Praxis dasselbe. Eine künstlerische Tätigkeit kommt nur im Einzelfall in Betracht und muss gut begründet sein. Planen Sie deshalb mit einem Gewerbe; alles andere sollte ein Steuerberater vorab schriftlich begründen.
OnlyFans-Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt
- Gewerbeanmeldung. Wer ein Gewerbe beginnt, muss es gleichzeitig beim Gewerbeamt anzeigen (§ 14 GewO), in vielen Gemeinden online. Beschreiben Sie die Tätigkeit ehrlich, etwa als Erstellung und Vertrieb digitaler Inhalte über Online-Plattformen. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt (§ 138 Abs. 1 AO).
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit übermitteln Sie ihn elektronisch über ELSTER; dafür brauchen Sie ein ELSTER-Konto. Sie erhalten eine Steuernummer. Ihre Gewinnschätzung dort bestimmt die ersten Vorauszahlungen, schätzen Sie also realistisch.
- Ein eigenes Konto. Getrennt vom Privatkonto, ab der ersten Auszahlung. Banken fragen nach, wenn Dollar-Zahlungen einer britischen Gesellschaft auf einem Privatkonto eingehen; Hinweise dazu im Ratgeber Welche Bank akzeptiert OnlyFans?.
- Belege sammeln. Plattformabrechnungen monatlich exportieren, Rechnungen für Ausgaben aufbewahren.
Wie wird der Gewinn ermittelt?
Einzelunternehmer ermitteln den Gewinn in der Regel mit der Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) und reichen sie als Anlage EÜR mit der Steuererklärung ein. Bücher führen und bilanzieren müssen Sie erst, wenn das Finanzamt Sie nach Überschreiten von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr dazu auffordert (§ 141 AO).
Typische Betriebsausgaben: Agenturprovision, Kamera, Licht, Software, Requisiten für die Produktion, Studio- oder Raumkosten, der betriebliche Anteil von Telefon und Internet, Werbung und die Kosten Ihres Steuerberaters. Auszahlungen in Dollar rechnen Sie mit einem nachvollziehbaren Kurs um, am besten mit dem, der auf Ihrem Kontoauszug steht, und dokumentieren das.
Ab wann fällt Gewerbesteuer an?
Bei Einzelunternehmern bleibt ein Gewerbeertrag bis 24.500 € frei (§ 11 Abs. 1 GewStG). Auf den Rest wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet und das Ergebnis mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multipliziert. Die gute Nachricht: Die Einkommensteuer ermäßigt sich um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 EStG). Bei Hebesätzen bis etwa 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch weitgehend ausgeglichen.
| Gewinn 2026 | Gewerbeertrag nach Freibetrag | Messbetrag (3,5 %) | Gewerbesteuer bei 400 % Hebesatz | Ermäßigung der Einkommensteuer |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 50.000 € | 25.500 € | 892,50 € | 3.570 € | bis zu 3.570 € |
| 100.000 € | 75.500 € | 2.642,50 € | 10.570 € | bis zu 10.570 € |
Die Tabelle ist ein vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Liegt der Hebesatz Ihrer Gemeinde über 400 %, bleibt ein Rest an Gewerbesteuer, der nicht angerechnet wird.
Umsatzsteuer bei OnlyFans und MYM
Hier passieren die meisten Fehler. Der Fan kauft umsatzsteuerlich nicht bei Ihnen, sondern bei der Plattform: Wer in eine elektronische Leistung über ein Portal eingeschaltet ist, gilt als im eigenen Namen handelnd (§ 3 Abs. 11a UStG). Der Europäische Gerichtshof hat die zugrunde liegende EU-Regel am 28. Februar 2023 im Verfahren Fenix International, der Betreibergesellschaft von OnlyFans, bestätigt. Die Plattform führt die Umsatzsteuer auf den Preis ab, den der Fan zahlt.
Sie selbst erbringen eine Leistung an die Plattform. Deren Ort liegt dort, wo die Plattform ihr Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG):
- OnlyFans (Großbritannien), Fansly (USA): Die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar. Sie weisen keine deutsche Umsatzsteuer aus.
- MYM (Frankreich): Die Steuer schuldet die Plattform in Frankreich (Reverse-Charge-Verfahren). Stellen Sie selbst die Rechnung aus, gehört der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ hinein (§ 14a Abs. 1 UStG). Als regelbesteuerte Unternehmerin geben Sie die Umsätze mit Ihrer USt-IdNr. (§ 27a UStG) in der Zusammenfassenden Meldung an das BZSt an (§ 18a Abs. 2 UStG); Kleinunternehmer sind von dieser Meldung befreit (§ 18a Abs. 4 UStG).
Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Da nur im Inland steuerbare Umsätze zählen, betrifft sie vor allem Einnahmen in Deutschland, etwa Kooperationen mit deutschen Unternehmen oder Direktverkäufe. Ob ein Verzicht auf die Regelung sinnvoll ist, um die Vorsteuer aus Technik und Studio zurückzuholen, sollte ein Steuerberater durchrechnen: Der Verzicht bindet Sie fünf Jahre (§ 19 Abs. 3 UStG).
Vorauszahlungen und Fristen: die Falle im zweiten Jahr
Nach der ersten Veranlagung setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG). Im zweiten Jahr treffen deshalb oft zwei Zahlungen zusammen: die Nachzahlung für das erste Jahr und die Vorauszahlungen für das laufende. Legen Sie von Anfang an einen festen Anteil jeder Auszahlung auf ein separates Konto; wie hoch er sein sollte, hängt von Ihrem Steuersatz ab.
Die Steuererklärungen (Einkommensteuer mit Anlage EÜR, Gewerbesteuer, gegebenenfalls Umsatzsteuer) sind spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres fällig, also bis zum 31. Juli (§ 149 Abs. 2 AO). Erstellt sie ein Steuerberater, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Alles läuft über ELSTER.
Nicht erklärte Jahre nachholen
Viele Creatorinnen kommen mit zwei oder drei Jahren zu uns, die nie erklärt wurden. Seit DAC7 ist die Frage nicht mehr, ob das Finanzamt davon erfährt, sondern wann. Nachzahlungen werden ab dem 15. Monat nach Ablauf des jeweiligen Jahres mit 0,15 % pro Monat verzinst (§ 233a, § 238 Abs. 1a AO). Wurde Steuer hinterzogen, kann eine vollständige Selbstanzeige (§ 371 AO) zur Straffreiheit führen, allerdings nur, solange die Tat nicht entdeckt ist und kein Prüfer angekündigt oder erschienen ist.
Die Reihenfolge ist immer dieselbe: Einnahmen Jahr für Jahr aus den Plattformabrechnungen rekonstruieren, Ausgaben mit Belegen zuordnen, Steuer berechnen, dann alles auf einmal einreichen. Eine unvollständige Selbstanzeige schützt nicht; sie gehört in die Hände eines Steuerberaters oder Fachanwalts für Steuerrecht.
Was wir in der Praxis sehen
Die teuersten Fehler sind selten Betrug, sondern Nachlässigkeit: ein Privatkonto, keine Anmeldung, 19 % Umsatzsteuer auf Rechnungen an OnlyFans, die ohne den Ausweis nicht angefallen wäre und durch ihn trotzdem geschuldet wird (§ 14c UStG), oder nur der Nettobetrag nach Agentur in der Erklärung. OFM Legal ist weder Rechtsanwalts- noch Steuerberatungskanzlei. Wir beraten zu Struktur, Compliance und Risiken; Erklärungen und Berechnungen übernehmen Partner-Steuerberater, die OnlyFans und MYM kennen. Wann sich statt des Einzelunternehmens eine GmbH lohnt, lesen Sie in Einzelunternehmen oder GmbH?; wer ans Auswandern denkt, findet die Bilanz in Auswandern nach Dubai.
Häufige Fragen
Muss ich OnlyFans-Einnahmen versteuern, wenn ich wenig verdiene?
Muss ich für OnlyFans ein Gewerbe anmelden?
Muss ich auf OnlyFans-Einnahmen Umsatzsteuer zahlen?
Bin ich mit OnlyFans Kleinunternehmer?
Was passiert, wenn ich meine OnlyFans-Einnahmen nicht angegeben habe?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Steuerguide für Influencer (Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer-Freibetrag, Kleinunternehmerregelung) Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
- Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht? (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Frist von einem Monat) ELSTER, Steuerverwaltung der Länder
- § 32a EStG (Einkommensteuertarif ab 2026, Grundfreibetrag 12.348 €) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 11 GewStG (Freibetrag 24.500 €, Steuermesszahl 3,5 %) und § 35 EStG (Anrechnung der Gewerbesteuer) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 19 UStG (Kleinunternehmer: 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 18a UStG (Zusammenfassende Meldung; Befreiung der Kleinunternehmer in Abs. 4) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 3a UStG (Ort der sonstigen Leistung) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Urteil des Gerichtshofs vom 28. Februar 2023, Fenix International, C-695/20 (Art. 9a Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011) EUR-Lex
- § 37 EStG (Einkommensteuer-Vorauszahlungen) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.








