
- Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen; Unternehmen zahlen 9 % Körperschaftsteuer auf Gewinne über 375.000 AED.
- Ob Deutschland weiter besteuert, entscheidet das deutsche Recht: Eine Wohnung, die Sie in Deutschland beibehalten und nutzen können, genügt für die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG, § 8 AO), unabhängig von der Zahl der Tage.
- Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Es gibt keine Regel, die eine doppelte Ansässigkeit zu Ihren Gunsten auflöst.
- Wer Anteile an einer GmbH oder UG hält, zahlt beim Wegzug Steuer auf den Wertzuwachs (§ 6 AStG); wer wesentliche Interessen in Deutschland behält, bleibt zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig (§ 2 AStG).
- Das eigentliche Hindernis ist oft nicht steuerlich: Das Recht der VAE bestraft die Verbreitung obszöner Inhalte, und Banken dort sind bei Einnahmen aus Erwachseneninhalten zurückhaltend.
Rechtslage und Zahlen geprüft am 10. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Wer nach Dubai zieht, zahlt dort keine Einkommensteuer. Ob Deutschland weiter besteuert, entscheidet aber allein das deutsche Recht, und das ist strenger, als die Videos aus der Marina vermuten lassen: Solange Sie in Deutschland eine Wohnung behalten, über die Sie verfügen können, bleiben Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig, und seit 2022 gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr, das diesen Konflikt auflösen könnte. Hinzu kommen die Wegzugsbesteuerung für GmbH-Anteile und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Hier lesen Sie, was Dubai tatsächlich bietet, wann ein Wegzug steuerlich trägt und welche Risiken in den VAE selbst warten.
Warum zieht es Creator und Agenturen nach Dubai?
Die Zahlen stehen auf den offiziellen Seiten der Emirate. Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Seit den Geschäftsjahren ab dem 1. Juni 2023 gibt es eine Körperschaftsteuer (Federal Decree-Law No. 47 of 2022): 0 % bis 375.000 AED steuerpflichtigem Gewinn, 9 % darüber; Gesellschaften in Freizonen, die als „Qualifying Free Zone Person“ gelten, zahlen auf begünstigte Einkünfte 0 %. Die Mehrwertsteuer beträgt 5 %.
Für eine Creatorin, die wirklich in den VAE lebt, bleiben Plattformeinnahmen dort unbesteuert. Eine Agentur kann mit einer Freezone-Gesellschaft Aufenthaltsvisa für ihre Inhaber erhalten und Provisionen aus den VAE abrechnen. Das ist kein Mythos. Es gilt nur für diejenigen, deren deutsche Steuerpflicht tatsächlich endet.
Wann endet die deutsche Steuerpflicht?
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat, wer eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO). Einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet stets ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten (§ 9 AO).
Der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Ländern: Für den Wohnsitz kommt es nicht darauf an, wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt oder wie viele Tage Sie in Deutschland verbringen. Die beibehaltene Mietwohnung, das eigene Apartment, das Sie für Besuche frei halten, oder ein Zimmer, über das Sie jederzeit verfügen können, reichen aus. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist ein Indiz, mehr nicht.
Kein DBA mit den VAE: Was folgt daraus?
Das Doppelbesteuerungsabkommen vom 1. Juli 2010 zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen; nach Angaben der Germany Trade and Invest (Stand April 2024) gab es keine Bestrebungen zu einem neuen Abkommen. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor Ihrer Planung.
Ein Abkommen würde bei doppelter Ansässigkeit entscheiden, welcher Staat Vorrang hat, etwa nach der ständigen Wohnstätte und dem Mittelpunkt der Lebensinteressen. Ohne Abkommen gibt es diese Auflösung nicht. Wer in Dubai lebt und in Deutschland einen Wohnsitz behält, ist in Deutschland mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig, und eine Steueransässigkeitsbescheinigung der VAE ändert daran nichts.
Wegzugsbesteuerung: wer betroffen ist (§ 6 AStG)
Wer seine unbeschränkte Steuerpflicht aufgibt und Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1 % hält, wird so behandelt, als hätte er die Anteile zum gemeinen Wert verkauft (§ 6 Abs. 1 AStG i. V. m. § 17 EStG). Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren. Besteuert wird ein Gewinn, der nie auf Ihrem Konto angekommen ist.
Für eine Creatorin im Einzelunternehmen gibt es keine Anteile; zu prüfen ist dort, ob der Wegzug als Aufgabe oder Entstrickung des Betriebs gilt und stille Reserven aufdeckt (§ 16 Abs. 3a, § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Inhaberin einer profitablen UG oder GmbH, und erst recht der Inhaber einer Agentur-GmbH, ist dagegen genau die Zielgruppe des § 6 AStG. Die Steuer kann auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung (§ 6 Abs. 4 AStG). Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren zurück, kann der Anspruch unter Bedingungen entfallen; die Frist lässt sich auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängern (§ 6 Abs. 3 AStG). Diese Rechnung gehört vor den Umzug.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)
Eine zweite Regel trifft Deutsche, die in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehen; ein Staat ohne Einkommensteuer erfüllt diese Voraussetzung in aller Regel. Behalten sie wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, bleiben sie bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Wegzugsjahr mit allen Einkünften steuerpflichtig, die nicht ausländische Einkünfte sind. Wesentliche Interessen liegen nach § 2 Abs. 3 AStG unter anderem vor, wenn Sie Unternehmer eines deutschen Gewerbebetriebs sind, eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer deutschen Kapitalgesellschaft halten, oder wenn Ihre nicht ausländischen Einkünfte mehr als 30 % Ihrer Einkünfte oder mehr als 62.000 € betragen. Die Regel greift nur in Jahren, in denen diese Einkünfte 16.500 € übersteigen.
Wer also die deutsche Agentur-GmbH behält und nach Dubai zieht, hat beides zu prüfen: die Wegzugsbesteuerung der Anteile und zehn Jahre erweiterte Steuerpflicht.
Die GmbH oder die Agentur mitnehmen?
Eine deutsche GmbH bleibt deutsch, auch wenn ihre Geschäftsführerin in Dubai lebt: Sitz im Inland bedeutet unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht (§ 1 KStG). Umgekehrt wird eine Freezone-Gesellschaft, die tatsächlich aus Deutschland geleitet wird, hier steuerpflichtig, weil ihre Geschäftsleitung, der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, in Deutschland liegt (§ 10 AO). Bleiben Team, Chatter und Kunden in Deutschland, stellt sich außerdem die Frage einer inländischen Betriebsstätte.
Auch das Strafrecht zieht nicht mit um. Für Taten, die ein Deutscher im Ausland begeht, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB). Wo die Grenze zwischen Dienstleistung und Strafbarkeit für Agenturen verläuft, lesen Sie in Ist eine OFM-Agentur legal?.
Das Risiko, über das niemand spricht: Recht und Bank in den VAE
Die VAE regeln Inhalte streng. Das Gesetz zur Bekämpfung von Gerüchten und Cyberkriminalität von 2021 stellt die Verbreitung obszöner oder sittenwidriger Inhalte über das Internet unter Strafe. Wie weit das auf Abo-Plattformen angewendet wird, ist öffentlich kaum dokumentiert. Was wir sehen: Banken und Freezone-Behörden berücksichtigen es, wenn sie eine Tätigkeit bewerten. Wer ehrlich beschreibt, was er tut, erhält häufig Absagen; wer es verschleiert, riskiert die Kündigung des Kontos und Ärger mit den lokalen Behörden. Lassen Sie diese Frage vor dem Umzug von einem Anwalt in den VAE prüfen. Was bei einer Kontokündigung zu tun ist, beschreibt der Ratgeber Konto gekündigt wegen OnlyFans.
Die Fehler, die am häufigsten einholen
- Die Wohnung bleibt. Mietvertrag nicht gekündigt, Apartment „für Besuche“ behalten: Wohnsitz in Deutschland, volle Steuerpflicht.
- Die Plattform kennt die alte Adresse. DAC7-Meldungen richten sich nach dem Wohnsitz, den Sie bei der Plattform angeben, und nach dem Staat, der Ihre Steuer-ID erteilt hat.
- Das deutsche Konto läuft weiter und empfängt die Auszahlungen.
- Die GmbH-Anteile werden vergessen, bis der Bescheid über die Wegzugsbesteuerung kommt.
- Die Rückkehr nach zwei Jahren ohne Plan, weil Visum, Bank oder Alltag nicht funktioniert haben.
Wie ein ernsthafter Umzug vorbereitet wird
- Bestandsaufnahme: Wohnungen, Konten, Beteiligungen, Verträge, Einkünfte aus Deutschland.
- Berechnung der Wegzugsbesteuerung und der erweiterten beschränkten Steuerpflicht mit einem Steuerberater.
- Entscheidung, ob die Einnahmen persönlich oder über eine Gesellschaft in den VAE laufen, und wo diese tatsächlich geleitet wird.
- Eine Banklösung, die vor dem Umzug getestet ist, nicht danach.
- Aufgabe der deutschen Wohnung, Abmeldung, Umstellung der Plattform- und Bankdaten, Dokumentation des tatsächlichen Aufenthalts.
OFM Legal ist weder Rechtsanwalts- noch Steuerberatungskanzlei. Wir beraten zu Struktur, Compliance und Risiken eines Umzugs und koordinieren die Arbeit mit Partner-Steuerberatern in Deutschland und Anwälten vor Ort. Ein erstes Gespräch vereinbaren Sie über die Seite Kontakt; für Agenturen beschreibt die Seite Agenturen und Manager, was wir vor einem Wegzug oder Verkauf strukturieren.
Häufige Fragen
Zahle ich nach dem Umzug nach Dubai keine Steuern mehr in Deutschland?
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dubai?
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Was bedeutet erweiterte beschränkte Steuerpflicht?
Kann ich meine Agentur als Firma in einer Freezone in Dubai führen?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- VAE: Steuerrecht (Auslaufen des DBA vom 1. Juli 2010 zum 31. Dezember 2021, Körperschaftsteuer) Germany Trade and Invest, Stand 19. April 2024
- § 8 AO (Wohnsitz) und § 9 AO (gewöhnlicher Aufenthalt) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses beim Wegzug) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 2 AStG (erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 7 StGB (Geltung des deutschen Strafrechts für Auslandstaten) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Taxation: The UAE does not levy income tax on individuals Offizielles Portal der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate
- Corporate Tax (Federal Decree-Law No. 47 of 2022: 0 % bis 375.000 AED, 9 % darüber, Qualifying Free Zone Person) Finanzministerium der Vereinigten Arabischen Emirate
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.








