
- Dieses OFM-Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe der Branche in fünf Gruppen: Plattformen und Produkte, Berufe und Beteiligte, Geld und Zahlungen, Recht und Steuern, Sicherheit und Bild.
- Ein Chatter schreibt anstelle der Creatorin mit Fans, um Einzelinhalte (PPV) zu verkaufen; der Split ist die Aufteilung der Einnahmen zwischen Creatorin und Agentur; der Payout ist die Auszahlung der Plattform auf ein Konto.
- Die rechtlichen Begriffe verweisen auf ihre Vorschrift: Zuhälterei (§ 181a StGB), sexuelle Dienstleistung (§ 2 ProstSchG), Scheinselbständigkeit (§ 7 SGB IV), Kleinunternehmer (§ 19 UStG), DAC7 (PStTG), Verdachtsmeldung (§ 43 GwG).
- Beim Deepfake unterscheiden wir geltendes Recht (§§ 201a, 184k StGB, § 22 KUG) und den Entwurf eines § 201b StGB, der im September 2026 noch nicht in Kraft ist.
- Jeder Begriff, der auf der Website ausführlicher behandelt wird, führt zum passenden Beitrag: Das Glossar ist ein Einstieg, kein vollständiger Ratgeber.
Rechtslage und Zahlen geprüft am 4. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Die OFM-Branche spricht eine Sprache aus Plattform-Englisch, Bankabkürzungen und Paragrafen. Ein Agenturvertrag nennt Split, Payout und KYC im selben Absatz; die Rentenversicherung fragt nach Weisungsgebundenheit; das Schreiben der Bank verweist auf das Geldwäschegesetz. Dieses OFM-Glossar sammelt die Begriffe, die am häufigsten vorkommen, in fünf Gruppen, jeweils in zwei oder drei Sätzen erklärt. Wo ein Begriff auf eine Vorschrift zurückgeht, nennen wir sie; wo er an anderer Stelle ausführlich behandelt wird, verlinken wir den Beitrag. Die Definition von OFM selbst hat einen eigenen Beitrag.
Plattformen und Produkte: was verkauft wird, und wo
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| OnlyFans | Abo-Plattform für Inhalte, betrieben von der britischen Fenix International Limited mit Sitz in London. Sie behält 20 % jeder Zahlung eines Fans und zahlt den Rest in US-Dollar an den Creator aus. Wie sie funktioniert, steht in unserem Leitfaden. |
| MYM | Französische Plattform desselben Typs, betrieben von AIR MEDIAS mit Sitz in Paris. Sie zahlt 75 % der Abopreise und 80 % bei privaten Medien, Shows und Trinkgeldern aus, nach 7 % Bankgebühren. Der Sitz in der EU ändert Rechnung und Umsatzsteuer: siehe Plattformvergleich. |
| Fansly, Fanvue | Die beiden wichtigsten Alternativen: Fansly wird aus den USA von Select Media LLC betrieben, Fanvue aus dem Vereinigten Königreich von Shift Holdings Ltd. Jede hat eigene Regeln zu Provision, Auszahlung und Verifizierung. |
| Abo (Sub) | Monatlicher, kostenpflichtiger Zugang zum Profil einer Creatorin. Den Preis legt sie im Rahmen der Plattformregeln fest; das Abo ist die wiederkehrende Einnahme, die den Folgemonat planbar macht. |
| PPV | Pay per view: ein zusätzlich zum Abo einzeln verkaufter Inhalt, meist in einer privaten Nachricht. Für Konten, die eine Agentur betreut, ist PPV die wichtigste Einnahmequelle, weil der Verkauf von der Qualität des Gesprächs abhängt. |
| Trinkgeld (Tip) | Betrag, den ein Fan freiwillig zahlt, zu einem Post, in einer Nachricht oder im Livestream. Steuerlich ist es keine Schenkung, sondern Betriebseinnahme wie jede andere. |
| Massennachricht (Mass Message) | Dieselbe Nachricht, oft mit einem PPV-Inhalt, an alle Abonnenten oder an eine Gruppe. Zentrales Verkaufswerkzeug der Agenturen, begrenzt durch die Inhaltsregeln jeder Plattform. |
| Livestream, Privatshow | Liveübertragung für alle Abonnenten oder, als Privatshow, für einen einzelnen Fan. Das Prostituiertenschutzgesetz knüpft sexuelle Dienstleistungen an eine „unmittelbar anwesende“ Person (§ 2 ProstSchG); eine Übertragung per Kamera erfüllt diese Definition nach ihrem Wortlaut nicht, verlangt aber besondere Vorsicht bei allem, was über den Bildschirm hinausgeht. |
| Free Page | Profil ohne kostenpflichtiges Abo, das als Schaufenster dient und nur über PPV verkauft. Viele Agenturen führen es neben dem kostenpflichtigen Konto, um Reichweite aus sozialen Netzwerken umzuwandeln. |
Berufe und Beteiligte: wer was macht
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| OFM | OnlyFans Management: die Führung all dessen, was nicht Inhalt ist (Marketing, Chats, Verwaltung), im Auftrag einer Creatorin und gegen einen Anteil an ihren Einnahmen. Vollständige Definition. |
| OFM-Agentur | Unternehmen, das mehrere Creatorinnen mit einem Team betreut und eine vertraglich festgelegte Provision erhält, üblicherweise 20 bis 50 % der Nettoeinnahmen. Modell und Kosten beschreibt der Beitrag zum OFM-Geschäftsmodell. |
| Manager | Meist selbständige Person, die eine oder zwei Creatorinnen betreut. Ohne Gewerbe und Vertrag trägt sie steuerlich, bei der Bank und strafrechtlich dieselben Risiken wie eine Agentur, ohne deren Struktur. Der Einstieg: OFM-Manager werden. |
| Chatter | Person, die anstelle der Creatorin mit Fans schreibt, um PPV zu verkaufen und Abonnenten zu halten. Oft Freelancer im Ausland, pro Stunde oder mit Umsatzbeteiligung bezahlt. Die Rolle mit dem höchsten Risiko der Scheinselbständigkeit: Chatter und Scheinselbständigkeit. |
| Traffic Manager | Betreibt Werbekonten auf TikTok, Instagram, Reddit oder X und leitet Interessenten zum Profil. Die Werbung muss nicht explizit bleiben: Pornografische Inhalte Minderjährigen zugänglich zu machen ist nach § 184 StGB strafbar. |
| Creatorin, Creator | Kontoinhaberin, Inhaberin ihres Bildes und grundsätzlich ihrer Inhalte. Sie bleibt für alles verantwortlich, was unter ihrem Namen veröffentlicht wird, gleich was im Agenturvertrag steht. |
| Fan, Abonnent | Endkunde. Er zahlt an die Plattform, nicht an die Creatorin: Deshalb führt die Plattform die Umsatzsteuer auf den Verkauf ab, und der Creator erbringt seine Leistung an die Plattform (EuGH, C-695/20). |
| CRM | Software, die Chats, Verkäufe und Statistiken mehrerer Konten bündelt. Ab zwei Creatorinnen kaum verzichtbar; sie setzt Kontozugänge der Agentur voraus, die der Vertrag ausdrücklich regeln muss, und verarbeitet Daten, die Art. 9 DSGVO besonders schützt. |
| Virtuelle Assistenz (VA) | Remote tätige Person für Planung, Posten oder Verwaltung. Dieselbe Statusfrage wie beim Chatter. |
Geld und Zahlungen: woher es kommt, wohin es geht
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Brutto, netto | Brutto ist, was die Fans zahlen; netto ist, was nach der Plattformprovision bleibt. Der Agenturvertrag muss festlegen, auf welchen der beiden Beträge sich die Provision der Agentur bezieht. |
| Split | Aufteilung der Nettoeinnahmen zwischen Creatorin und Agentur oder Manager, in Prozent. Ein Split ist nur zusammen mit den enthaltenen Leistungen (Chatting, Inhalte, Werbung) lesbar; die Klauseln im Agenturvertrag behandeln wir gesondert. |
| Payout | Auszahlung der Plattform auf das Bankkonto oder die E-Wallet des Creators. Währung, Mindestbetrag und Rhythmus hängen von Plattform und Land ab: Auszahlungen im Vergleich. |
| Pending (Wartefrist) | Zeitraum zwischen Verkauf und Verfügbarkeit des Betrags, um Erstattungen und Rückbuchungen abzufangen. Sieben Tage bei Fansly, sieben bis 28 Tage bei Fanvue, 7 bis 60 Tage bei MYM je nach Produkt. |
| Chargeback | Rückbuchung einer Zahlung, die der Fan bei seiner Bank veranlasst. Die Plattform kann den Anteil des Creators abziehen; eine hohe Rückbuchungsquote kann Gebühren oder die Schließung des Kontos nach sich ziehen. |
| Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut (EMI) | Zugelassene Institute, die Konten führen und Zahlungen ausführen, ohne Bank zu sein; ein E-Geld-Institut gibt zusätzlich E-Geld aus. Kundengelder sind durch Absicherung (Safeguarding) geschützt, nicht durch die Einlagensicherung. Welche Bank für OnlyFans? |
| De-Risking, High Risk | Entscheidung eines Instituts, Konten einer als riskant eingestuften Branche, etwa Erwachseneninhalte, abzulehnen oder zu kündigen. Das gekündigte Bankkonto ist der erste typische Unfall einer OFM-Tätigkeit. |
| E-Wallet | Konto bei einem Zahlungsanbieter außerhalb des Bankensektors, oft außerhalb der EU, von manchen Plattformen als Auszahlungsweg angeboten. Schnell, aber einer deutschen Bank schwerer zu erklären. |
| USDT, USDC | An den US-Dollar gekoppelte Stablecoins, genutzt zwischen Agenturen, Creatorinnen und Chattern für Zahlungen ins Ausland. Keine große Plattform schreibt sie vor; ihre Nutzung ist in der EU durch die MiCA-Verordnung reguliert und steuerlich relevant: Auszahlung in USDT und USDC. |
| Provisionsrechnung | Dokument, mit dem die Agentur der Creatorin ihre Provision berechnet, oder mit dem ein Creator die Plattform abrechnet. Ohne Rechnung ist ein Split nur eine unerklärte Überweisung. |
Recht und Steuern: die Begriffe, die verpflichten
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Managementvertrag | Dienstleistungsvertrag zwischen Creatorin und Agentur: Leistungen, Provision, Laufzeit, Exklusivität, Eigentum am Konto, Beendigung. Was nicht drinsteht, gibt es nicht. |
| AGB-Kontrolle | Vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB; eine Klausel, die die Creatorin unangemessen benachteiligt, ist unwirksam. Standardverträge von Agenturen sind fast immer AGB. |
| Sittenwidrigkeit | Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nach § 138 BGB nichtig, etwa bei einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Unerfahrenheit. |
| Kündigung aus wichtigem Grund | Ein Dienstvertrag kann nach § 626 BGB fristlos gekündigt werden, wenn das Festhalten bis zum Ende unzumutbar ist; bei Diensten, die auf besonderem Vertrauen beruhen, erlaubt § 627 BGB unter Umständen die jederzeitige Kündigung. Wie der Ausstieg praktisch abläuft: OnlyFans-Agentur verlassen. |
| Zuhälterei | § 181a StGB: Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht, oder ihre Überwachung und Steuerung aus Gewinnstreben; Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Setzt Prostitution voraus; die Frage behandelt der Beitrag Ist eine OFM-Agentur legal?. |
| Ausbeutung von Prostituierten | § 180a StGB: Betrieb, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden. Auch hier ist Prostitution Voraussetzung. |
| ProstSchG | Prostituiertenschutzgesetz. § 2 definiert die sexuelle Dienstleistung als sexuelle Handlung gegen Entgelt an oder vor einer „unmittelbar anwesenden“ Person. Reiner Online-Content erfüllt diese Definition nicht; sie gilt aber unmittelbar nur für das ProstSchG, und eine höchstrichterliche Entscheidung zum Prostitutionsbegriff des StGB bei Online-Content ist uns nicht bekannt. |
| Scheinselbständigkeit | Eine als selbständig bezeichnete Tätigkeit, die tatsächlich eine Beschäftigung ist: Nach § 7 Abs. 1 SGB IV sprechen Weisungen und Eingliederung in die Arbeitsorganisation dafür. Folge: rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge. |
| Statusfeststellungsverfahren | Verfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, das verbindlich klärt, ob Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt. Kostenfrei, auch vor Beginn der Tätigkeit möglich. |
| Gewerbe, Gewerbeanmeldung | Wer ein Gewerbe beginnt, muss es beim Gewerbeamt anzeigen (§ 14 GewO). Einkünfte von Creatorn werden in der Praxis meist als gewerblich (§ 15 EStG) eingestuft, eine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG) selten anerkannt. |
| Gewerbesteuer | Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG), für GmbH und UG nicht. |
| Kleinunternehmer | Nach § 19 UStG sind Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Leistungen an Plattformen im Ausland sind oft schon nicht in Deutschland steuerbar; die Einordnung gehört zum Steuerberater. |
| Reverse Charge | Bei einer Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat, etwa an MYM in Frankreich, schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer. Die Rechnung trägt den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 UStG). |
| USt-IdNr. | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Nötig für Rechnungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten und für die Zusammenfassende Meldung. |
| DAC7, PStTG | Richtlinie (EU) 2021/514, in Deutschland umgesetzt durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Plattformen melden jährlich bis zum 31. Januar Identität, Steuer-ID, Bankverbindung und Einnahmen ihrer Anbieter, für Meldezeiträume ab 2023. Was OnlyFans und MYM melden. |
| ELSTER | Das Online-Portal der Steuerverwaltung, über das Steuererklärungen und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelt werden. Wie die Einnahmen erklärt werden: OnlyFans-Einnahmen versteuern. |
| Steuerberater | Zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugter Berater (§ 3 StBerG). Für Creator und Agenturen der erste externe Partner; worauf es bei der Auswahl ankommt: Steuerberater für OnlyFans. |
| GmbH, UG (haftungsbeschränkt) | Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung. Die GmbH verlangt mindestens 25.000 € Stammkapital (§ 5 GmbHG), die UG darf mit weniger gegründet werden, muss aber ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen (§ 5a GmbHG). Einzelunternehmen oder GmbH? |
| Handelsregister, Transparenzregister | Im Handelsregister werden GmbH und UG eingetragen; im Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz werden ihre wirtschaftlich Berechtigten erfasst. Banken fragen beides bei der Kontoeröffnung ab. |
| Wegzugsbesteuerung | § 6 AStG: Wer die unbeschränkte Steuerpflicht aufgibt, wird unter Umständen so behandelt, als hätte er seine Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 17 EStG verkauft. Betrifft Inhaber einer GmbH, die nach Dubai auswandern. |
| Erweiterte beschränkte Steuerpflicht | § 2 AStG: Deutsche Staatsangehörige, die in ein Niedrigsteuerland ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, bleiben bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug erweitert steuerpflichtig. |
| KYC, GwG | Know your customer: Identifizierung des Vertragspartners, Klärung des wirtschaftlich Berechtigten und des Geschäftszwecks, verlangt von Banken und Zahlungsinstituten nach § 10 GwG; Plattformen führen eigene Prüfungen durch. KYC und Mittelherkunft. |
| FIU, Verdachtsmeldung | Bei Anhaltspunkten für Geldwäsche muss ein Institut der Financial Intelligence Unit eine Meldung erstatten (§ 43 GwG) und darf den Kunden darüber nicht informieren (§ 47 GwG). Eine Kontokündigung ohne Begründung kann eine Folge sein. |
| Kontokündigung | Eine Bank kann einen Zahlungskontovertrag, wenn das vereinbart ist, mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen (§ 675h Abs. 2 BGB). Für Verbraucher besteht ein Anspruch auf ein Basiskonto (§ 31 ZKG), nicht aber auf ein Geschäftskonto. |
Sicherheit und Bild: was die Creatorin schützt
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Leak | Unerlaubte Verbreitung kostenpflichtiger Inhalte auf fremden Seiten oder Telegram. Dagegen helfen Löschaufforderungen an Hoster und Suchmaschinen, zivilrechtliche Ansprüche und gegebenenfalls eine Strafanzeige: OnlyFans-Leak: was tun? |
| DMCA, Notice and Takedown | Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte: der amerikanische DMCA für Hoster in den USA, in der EU das Melde- und Abhilfeverfahren nach dem Digital Services Act, in Deutschland ergänzt durch das Digitale-Dienste-Gesetz. |
| Recht am eigenen Bild | Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden (§ 22 KUG). Eine unbefristete, unbeschränkte Einwilligung in einem Agenturvertrag ist ein Warnsignal. |
| Bildaufnahmen aus dem Intimbereich | § 201a StGB schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich vor unbefugten Bildaufnahmen; § 184k StGB erfasst unter anderem, wer eine befugt hergestellte Aufnahme des Intimbereichs wissentlich unbefugt Dritten zugänglich macht. |
| Deepfake | Mit Algorithmen erzeugter oder veränderter Inhalt, der eine reale Person darstellt. Einen eigenen Straftatbestand gibt es im September 2026 noch nicht: Das Bundesjustizministerium hat am 17. April 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der unter anderem einen § 201b StGB und eine Erweiterung von § 184k StGB auf sexualisierte Deepfakes vorsieht. Bis dahin greifen § 22 KUG, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und je nach Fall §§ 201a, 184k StGB. |
| KI-Kennzeichnung | Seit dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, dass Menschen erfahren, wenn sie mit einem KI-System interagieren, und dass Deepfakes offengelegt werden. Betrifft Agenturen, die Chatbots oder virtuelle Models einsetzen. |
| Wasserzeichen (Watermark) | Sichtbare oder unsichtbare Markierung jedes Inhalts, mit der sich das Ursprungskonto eines Leaks ermitteln lässt. Bei Einsteigern selten, bei seriösen Agenturen Standard. |
| Altersverifikation | Pornografische Inhalte dürfen im Internet nur in geschlossenen Benutzergruppen verbreitet werden, in denen nur Erwachsene Zugriff haben (§ 4 Abs. 2 JMStV). Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bewertet die Altersverifikationssysteme; eine Altersangabe per Klick genügt nicht. |
| Einwilligung, Release | Von jeder Person in einem Inhalt unterschriebenes Dokument, das ihre Volljährigkeit und ihre Zustimmung belegt. Fanvue verlangt etwa für jede Person einen Ausweis und eine unterschriebene, datierte Einwilligung, die auf Anfrage vorzulegen ist. |
| Doxxing | Veröffentlichung der echten Identität, Anschrift oder Kontaktdaten einer anonymen Creatorin. Vorbeugen lässt sich durch ein Konto auf ein Unternehmen, eine Geschäftsanschrift und eine strikte Trennung der Identitäten; die Impressumspflicht des Digitale-Dienste-Gesetzes sollte dabei mitgedacht werden. |
Wie Sie dieses Glossar nutzen
Drei Einsatzmöglichkeiten. Als Creatorin, die einen Vertrag erhält: Prüfen Sie, ob jeder verwendete Begriff im Vertrag selbst definiert ist, nicht nur in den Worten des Managers, vor allem Split, Exklusivität und Eigentum am Konto. Als Manager am Anfang: Die Begriffe der dritten und vierten Gruppe sind die, die Bank, Rentenversicherung und Gericht verwenden werden; es lohnt sich, sie vorher gelesen zu haben. Als Agenturinhaber: Hinter jeder Abkürzung steht ein Dokument, das Sie vorlegen können müssen, ob Vertrag, Rechnung, Einwilligung, Plattformabrechnung oder KYC-Unterlagen.
Das Glossar entwickelt sich mit der Branche und dem Recht. Der Entwurf gegen digitale Gewalt wird den Deepfake-Eintrag ändern, sobald er beschlossen ist, und die Plattformen passen ihre Zahlungsbedingungen weiter an. Wir aktualisieren diese Seite bei jeder Änderung der Rechtslage.
Häufige Fragen
Was ist ein Chatter im OFM?
Was bedeutet PPV auf OnlyFans?
Was ist der Unterschied zwischen Split, Provision und Payout?
DAC7, KYC, GwG: warum tauchen diese Abkürzungen ständig auf?
Muss eine OnlyFans-Creatorin ein Gewerbe anmelden?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG): Begriffsbestimmungen Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 181a StGB (Zuhälterei) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 7a SGB IV (Statusfeststellungsverfahren) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 19 UStG (Besteuerung der Kleinunternehmer) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 14 PStTG (meldepflichtige Informationen der Plattformbetreiber) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 43 GwG (Meldepflicht bei Verdacht) und § 47 GwG (Verbot der Informationsweitergabe) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Unzulässige Inhalte: geschlossene Benutzergruppen und Altersverifikation nach § 4 Abs. 2 JMStV Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), abgerufen am 12. September 2026
- Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Referentenentwurf vom 17. April 2026, u. a. § 201b StGB-E) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 12. September 2026
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.








