OFM verstehen

Wie funktioniert OnlyFans, und was Ihnen vor dem ersten Konto niemand sagt.

Wie funktioniert OnlyFans: Abos, PPV, Trinkgelder, 20 % Provision, Altersprüfung, Auszahlung in US-Dollar, PStTG und Gewerbe für Creator in Deutschland.

Von Olivier MaciejewskiAktualisiert am 2. September 20268 Min. Lesezeit
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Das Wichtigste
  • OnlyFans ist eine Abo-Plattform: Fans zahlen für den Zugang zu den Inhalten eines Creators, per Monatsabo, Einzelinhalt (PPV), Trinkgeld oder bezahlter Nachricht.
  • Die Plattform behält 20 % jeder Zahlung und zahlt 80 % an den Creator aus, in US-Dollar und nach einer Wartefrist.
  • Ein Creator-Konto setzt eine Identitäts- und Altersprüfung voraus; für Fans verlangt das deutsche Jugendschutzrecht bei pornografischen Inhalten eine geschlossene Benutzergruppe mit Altersverifikation (§ 4 Abs. 2 JMStV).
  • Die Einnahmen sind steuerlich zu erfassen und dem Finanzamt bekannt (DAC7, in Deutschland umgesetzt durch das PStTG): Gewerbe und Steuerstatus klären Sie vor der ersten Auszahlung, nicht danach.
  • Die Anfängerfehler ähneln sich: Auszahlungen aufs Privatkonto, ein Manager ohne Vertrag, keine Nachweise über die Rechte an den eigenen Inhalten.

Rechtslage und Zahlen geprüft am 2. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.

OnlyFans ist eine Abo-Plattform der britischen Gesellschaft Fenix International Limited, auf der Creator exklusive Inhalte an ihre Fans verkaufen: per Monatsabo, als Einzelinhalt, über Trinkgelder und bezahlte Nachrichten. Die Plattform behält 20 % jeder Zahlung und zahlt den Rest an den Creator aus.

„Wie funktioniert OnlyFans?“ und „OnlyFans, was ist das?“ gehören zu den häufigsten Suchanfragen rund um die Plattform, und die meisten Antworten enden beim Button „Konto erstellen“. Dieser Beitrag geht weiter: Modell, Provision, Identitäts- und Altersprüfung, Auszahlung, was das Finanzamt bereits sieht, und die drei Fehler, die Einsteiger am meisten kosten.

Das Modell: Fans zahlen für den Zugang zu Ihren Inhalten

Ein Creator eröffnet ein Konto, veröffentlicht Inhalte (Fotos, Videos, Texte, Livestreams) und legt einen Preis fest. Fans zahlen, um sie zu sehen. Die Plattform produziert nichts, wählt nichts aus und stellt niemanden ein: Sie vermittelt, kassiert und zahlt aus.

Auf einem Konto gibt es vier Einnahmequellen. Das monatliche Abo öffnet den Feed. Der Einzelinhalt, in der Branche PPV (pay per view) genannt, wird in Nachrichten oder im Feed zu einem eigenen Preis verkauft. Trinkgelder (Tips) geben Fans freiwillig. Bezahlte Nachrichten und individuell bestellte Inhalte (Customs) ergänzen das Angebot. Viele Creator bieten heute ein kostenloses Abo an und leben von PPV und Nachrichten. Das verändert die Arbeit am Konto grundlegend und erklärt, warum Chatter und Agenturen entstanden sind: Was dahintersteckt, erklärt unser Beitrag OFM: die Definition.

Die Provision: 20 % für die Plattform, 80 % für Sie

Von jeder Zahlung eines Fans behält OnlyFans 20 % und zahlt 80 % an den Creator aus. Der Satz gilt für Abos, PPV, Trinkgelder und Nachrichten gleichermaßen und steht in den Nutzungsbedingungen der Plattform. Die Einnahmen werden in US-Dollar geführt, unabhängig davon, in welcher Währung der Fan zahlt; Umrechnungs- und Bankgebühren trägt der Creator.

Zur Einordnung: Der Jahresabschluss von Fenix International für das am 30. November 2024 endende Geschäftsjahr weist 7,22 Mrd. US-Dollar an Zahlungen der Fans aus, davon 5,80 Mrd. an Creator ausgezahlt, bei 4,63 Mio. Creator-Konten und 377,5 Mio. Fan-Konten. Diese Zahlen beschreiben die Größe des Marktes, nicht den Verdienst eines einzelnen Creators: Die Verteilung ist sehr ungleich, und keine amtliche Statistik bildet sie für Deutschland ab. Merken Sie sich eines: Auf OnlyFans kommt das Geld von der Reichweite, die Sie anderswo aufbauen, auf Instagram, TikTok, X oder Reddit, nicht von der Plattform selbst.

Konto erstellen: Identität, Alter, Bankdaten

Ein Fan-Konto ist in wenigen Minuten angelegt. Ein Creator-Konto verlangt mehr: ein Ausweisdokument, ein Verifizierungsfoto, eine Anschrift, Bankdaten oder ein in Ihrem Land akzeptiertes Auszahlungsmittel und die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen. Die Plattform prüft Identität und Alter, bevor sie Veröffentlichungen und Auszahlungen freigibt. Jede weitere Person, die in einem Inhalt zu sehen ist, muss ebenfalls verifiziert sein und eingewilligt haben.

Auf der Seite der Fans ist der Zugang zu Inhalten für Erwachsene an eine Altersprüfung gebunden. In Deutschland gilt dafür der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Pornografische Inhalte dürfen im Internet nur in geschlossenen Benutzergruppen verbreitet werden, in denen der Anbieter sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff haben (§ 4 Abs. 2 JMStV). Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bewertet die dafür eingesetzten Altersverifikationssysteme, und eine bloße Altersangabe per Klick reicht nicht. Wer pornografische Inhalte Minderjährigen zugänglich macht, macht sich zudem nach § 184 StGB strafbar. Für Creator heißt das: Die Prüfungen auf beiden Seiten, Identität der Creator und Alter der Fans, sind keine Formalität, sondern die Voraussetzung dafür, dass solche Inhalte in Deutschland überhaupt angeboten werden dürfen.

Wie Sie ausgezahlt werden

Die Einnahmen sammeln sich nach Abzug der Provision auf dem Guthaben des Creator-Kontos, in US-Dollar. Die Plattform wendet eine Wartefrist an, bevor Beträge abgehoben werden können, und einen Mindestbetrag für Auszahlungen; beides steht in den Kontoeinstellungen und kann je nach Land variieren. Die Auszahlung (Payout) geht auf ein Bankkonto oder an einen der Zahlungsdienstleister, die die Plattform für Ihr Land anbietet.

Hier beginnen die Probleme vieler Einsteiger. Die Überweisung kommt von einer ausländischen Gesellschaft, in Fremdwährung, mit einem Verwendungszweck, den die Bank nicht einordnen kann. Banken müssen nach dem Geldwäschegesetz Kunden und Geschäftszweck kennen; auf einem privaten Girokonto ohne angemeldete Tätigkeit folgt früher oder später eine Rückfrage, dann eine Sperre und manchmal die Kündigung des Kontos. Die Trennung von Privat- und Geschäftskonto und die Anmeldung der Tätigkeit vor der ersten Auszahlung vermeiden fast alle dieser Fälle. Was im Ernstfall zu tun ist, beschreibt unser Beitrag Bankkonto gekündigt wegen OnlyFans.

Was das Finanzamt sieht: DAC7 und PStTG

Seit der EU-Richtlinie DAC7, in Deutschland umgesetzt durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), melden digitale Plattformen jährlich Identität, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung und Einnahmen ihrer Anbieter, für Meldezeiträume ab 2023. In Deutschland meldepflichtige Plattformen übermitteln bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern; OnlyFans als britische Plattform meldet nach gleichwertigen britischen Regeln, die Daten fließen über den internationalen Informationsaustausch. Die Finanzämter nutzen sie als Kontrollmitteilungen. Die Bagatellgrenze von 30 Verkäufen und 2.000 € gilt nach Angaben des BZSt nur für den Verkauf von Waren, nicht für Dienstleistungen oder digitale Inhalte.

Steuerlich erzielen Creator in der Praxis meist Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG); eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit nach § 18 EStG wird selten anerkannt. Das bedeutet Gewerbeanmeldung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER und Gewerbesteuer, für Einzelunternehmer erst oberhalb eines Freibetrags von 24.500 € Gewerbeertrag. Umsatzsteuerlich erbringen Sie Ihre Leistung nach dem Urteil des EuGH vom 28. Februar 2023 (C-695/20, Fenix International) nicht an die Fans, sondern an die Plattform. Wie das mit dem Ort der Leistung (§ 3a UStG) und der Kleinunternehmerregelung zusammenspielt (§ 19 UStG: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr), klären Sie vor der ersten Rechnung mit Ihrem Steuerberater. Den Ablauf Schritt für Schritt zeigt unser Beitrag OnlyFans-Einnahmen versteuern, die Wahl der Rechtsform der Beitrag Einzelunternehmen oder GmbH.

Regeln für Inhalte und Einwilligung

Die Nutzungsbedingungen von OnlyFans verbieten Inhalte mit Minderjährigen und Inhalte ohne Einwilligung der Beteiligten; jede Person in einem Inhalt muss identifiziert sein und zugestimmt haben. Verboten ist auch, fremde Inhalte ohne Erlaubnis zu teilen. Bei Verstößen kann das Konto gesperrt oder geschlossen werden, das Guthaben bleibt dann während der Prüfung eingefroren.

Nach deutschem Recht gehören Ihre Inhalte Ihnen: Als Urheberin Ihrer Fotos und Videos genießen Sie den Schutz des Urheberrechtsgesetzes, und Ihr Bildnis darf nach § 22 KUG nur mit Ihrer Einwilligung verbreitet werden. Das hilft allerdings nur, wenn Sie es beweisen können. Originaldateien aufbewahren, Veröffentlichungen datieren und jede Erlaubnis an Dritte (Agentur, Manager, Partner) schriftlich festhalten: Damit können Sie im Fall eines Leaks oder eines Streits schnell handeln. Was Sie mit einem Agenturvertrag abgeben, zeigt unser Beitrag zu den Klauseln im Agenturvertrag.

Die drei Anfängerfehler

Das Privatkonto für Auszahlungen. Nach unserer Erfahrung einer der häufigsten Gründe für gekündigte Konten. Melden Sie die Tätigkeit an, eröffnen Sie ein eigenes Geschäftskonto und lassen Sie die Auszahlungen von Anfang an dorthin laufen.

Der Manager ohne Vertrag. Jemand bietet an, Ihr Konto gegen eine Beteiligung zu führen, Sie geben ihm die Zugänge, und ein halbes Jahr später kontrollieren Sie weder Konto noch E-Mail-Adresse noch Einnahmen. Einen Manager oder eine Agentur wählen Sie mit einem schriftlichen, geprüften Vertrag, der festlegt, wem das Konto gehört und wie man sich trennt.

Keine Nachweise über Ihre Rechte. Tauchen Ihre Inhalte auf einer fremden Seite auf, müssen Sie belegen, dass Sie die Urheberin sind und diese Verbreitung nicht erlaubt haben. Ohne datierte Originale und Aufzeichnungen über erteilte Erlaubnisse wird das Löschverfahren mühsam; wie Sie vorgehen, steht im Beitrag OnlyFans-Leak: was tun?.

Was OnlyFans nicht ist

OnlyFans ist kein Arbeitgeber: Sie sind selbständig und erbringen der Plattform eine Leistung, die Plattform verkauft den Fans den Zugang. OnlyFans ist auch keine Bank: Guthaben auf Ihrem Konto unterliegen den Bedingungen der Plattform, nicht der Einlagensicherung. Und OnlyFans ist kein anonymer Ort: Ihre Identität ist geprüft, Ihre Einnahmen werden gemeldet, und einmal veröffentlichte Inhalte können kopiert werden. Für jeden dieser drei Punkte gibt es eine rechtliche und praktische Antwort, vorausgesetzt, Sie kümmern sich vorher darum und nicht erst danach.

Häufige Fragen

Wie viel Provision nimmt OnlyFans?
20 % jeder Zahlung, bei Abos ebenso wie bei Einzelinhalten, Trinkgeldern und bezahlten Nachrichten. Der Creator erhält 80 %, in US-Dollar, nach den Nutzungsbedingungen der Betreibergesellschaft Fenix International Limited. Bank- und Umrechnungsgebühren trägt der Creator.
Braucht man einen Ausweis, um auf OnlyFans Creator zu werden?
Ja. Die Plattform prüft Identität und Alter jedes Creators, bevor sie Veröffentlichungen und Auszahlungen freigibt. Jede weitere Person, die in Inhalten zu sehen ist, muss ebenfalls verifiziert sein und eingewilligt haben. Auch Fans müssen für pornografische Inhalte ihre Volljährigkeit nachweisen.
Wie viel kann man auf OnlyFans verdienen?
Eine amtliche Zahl pro Creator gibt es nicht. Der Jahresabschluss der Betreibergesellschaft zeigt eine sehr große Gesamtsumme (5,80 Mrd. US-Dollar an Creator im Geschäftsjahr 2024), verteilt auf 4,63 Mio. Creator-Konten: Der Durchschnitt sagt wenig aus, die Einnahmen hängen vor allem von der Reichweite ab, die Sie anderswo aufbauen.
Sieht das Finanzamt meine OnlyFans-Einnahmen?
Ja, zunehmend genau. Nach DAC7, in Deutschland umgesetzt durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), melden Plattformen die Einnahmen ihrer Anbieter jährlich an die Steuerbehörden, die die Daten austauschen und den Finanzämtern als Kontrollmitteilungen bereitstellen. Die Frage ist nicht, ob Sie versteuern, sondern in welcher Form.
Muss ich für OnlyFans ein Gewerbe anmelden?
In der Regel ja. Wer nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht Inhalte verkauft, erzielt Einkünfte, die die Finanzverwaltung in der Praxis meist als gewerblich (§ 15 EStG) einstuft; eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit wird selten anerkannt. Dann sind eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (§ 14 GewO) und die steuerliche Erfassung beim Finanzamt über ELSTER nötig. Die Einordnung im Einzelfall klären Sie am besten mit einem Steuerberater.
Olivier Maciejewski, Gründer von OFM Legal
Ihr AnsprechpartnerOlivier MaciejewskiGründer von OFM Legal · Ehemaliger internationaler Wirtschaftsanwalt (HEC Paris, Arendt, Clifford Chance) · Offizieller Partner von MYMSein Werdegang Aktualisiert am 2. September 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.

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