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OnlyFans-Leak, was tun? Beweise sichern, Inhalte entfernen lassen, Täter belangen.

OnlyFans Leak, was tun? Beweise sichern, Meldung nach Art. 16 DSA, DMCA-Notice, Entfernung bei Google, Strafantrag binnen drei Monaten, Verfügung.

Von Olivier MaciejewskiAktualisiert am 6. September 20268 Min. Lesezeit
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Das Wichtigste
  • Ein Leak wird in den ersten 24 Stunden bearbeitet: Screenshots mit URL, Datum und Uhrzeit, eine Liste aller Fundstellen. Erst beweisen, dann entfernen lassen.
  • Die Entfernung läuft über eine Meldung an den Hostingdienst nach Art. 16 DSA, bei US-Hostern über eine DMCA-Notice (17 U.S.C. § 512) und für die Suchergebnisse über das Entfernungsformular von Google.
  • Das Verbreiten Ihrer Bilder ohne Einwilligung ist nach § 33 KUG strafbar (bis zu einem Jahr), die unerlaubte Verwertung Ihrer Werke nach § 106 UrhG (bis zu drei Jahren); je nach Aufnahme kommen § 201a oder § 184k StGB hinzu.
  • Diese Taten werden überwiegend nur auf Antrag verfolgt: Die Strafantragsfrist beträgt drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB).
  • Zivilrechtlich helfen Unterlassung per einstweiliger Verfügung und die gerichtliche Auskunft über Bestandsdaten nach § 21 TDDDG, um den Täter hinter einem Pseudonym zu ermitteln.

Rechtslage und Zahlen geprüft am 6. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.

Ein OnlyFans-Leak, was tun? Zuerst Beweise sichern, dann die Inhalte bei Hostern, Plattformen und Google entfernen lassen, und innerhalb von drei Monaten Strafantrag stellen. Die Einwilligung, Ihre Inhalte auf Ihrem bezahlten Account zu zeigen, deckt keine Verbreitung auf Leak-Seiten, Foren oder Telegram-Kanälen. Dieser Leitfaden zeigt die Reihenfolge, die rechtlichen Grundlagen in Deutschland und die Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen.

Die Nachricht kommt fast immer gleich: Ein Fan, eine Freundin oder ein Google-Alert meldet, dass Ihre Inhalte auf einer Leak-Seite auftauchen. Der erste Reflex ist, alles zu löschen, der zweite, es zu ignorieren. Beides ist falsch. Ein Leak wird wie ein Fall bearbeitet: Beweise, Löschmeldungen, Anzeige und, wenn nötig, ein Gericht.

OnlyFans-Leak: die ersten 24 Stunden sichern den Beweis

Alles, was danach kommt, hängt davon ab, was Sie jetzt festhalten. Machen Sie für jede Seite vollständige Screenshots mit sichtbarer URL, Datum und Uhrzeit, idealerweise zusätzlich eine Sicherung der ganzen Seite als PDF. Tragen Sie jede Fundstelle in eine Tabelle ein: Adresse, Dienst, Datum der Entdeckung, betroffene Inhalte und, falls erkennbar, der Hoster. Bewahren Sie die Nachrichten auf, durch die Sie vom Leak erfahren haben. Kommt ein bestimmter Fan als Quelle in Betracht (Inhalt nur per Privatnachricht verkauft, individuelles Wasserzeichen), sichern Sie Benutzernamen, Zahlungen und Chatverlauf.

Schreiben Sie nicht selbst an den Uploader: Das führt oft dazu, dass Inhalte an weitere Orte wandern. Und melden Sie noch nichts zur Löschung, bevor die Fundstelle dokumentiert ist, denn ein entfernter Inhalt lässt sich später schwer beweisen. Prüfen Sie außerdem Ihren Account: neues Passwort, Zwei-Faktor-Authentifizierung, aktive Sitzungen, falls der Leak aus einem fremden Zugriff stammen könnte.

Entfernen lassen: Meldung nach Art. 16 DSA

Seit dem Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) gilt in der ganzen EU ein einheitliches Melde- und Abhilfeverfahren. In Deutschland ergänzt ihn das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das Telemediengesetz abgelöst hat. Ein Hostingdienst haftet nicht für fremde Inhalte, solange er keine Kenntnis hat; wird er ordnungsgemäß informiert, muss er zügig handeln (Art. 6 DSA).

Eine Meldung nach Art. 16 DSA enthält vier Elemente: eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist (Verbreitung ohne Einwilligung, Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild und Ihres Urheberrechts), die genauen URLs, Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse sowie die Erklärung, dass Ihre Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Mehrere Fundstellen können Sie in einer Meldung bündeln. Nutzen Sie parallel die Meldeformulare von OnlyFans, MYM, Fansly und Fanvue sowie der sozialen Netzwerke und Messenger, besonders für Accounts, die Ihre Inhalte weiterverbreiten oder sich als Sie ausgeben. Notieren Sie jedes Versand- und Antwortdatum.

Verletzt ein Anbieter seine Pflichten aus dem DSA, etwa weil er Meldungen ignoriert, können Sie sich beim Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur beschweren (dsc.bund.de), der die Durchsetzung des DSA in Deutschland koordiniert.

Hoster in den USA: die DMCA-Notice

Viele Leak-Seiten liegen bei US-Hostern. Dort gilt der Digital Millennium Copyright Act: 17 U.S.C. § 512 schützt einen Hoster, der nach einer ordnungsgemäßen Mitteilung zügig löscht. Die Notice enthält Ihre Unterschrift, die Bezeichnung des Werks (Ihre Fotos und Videos), die genaue Fundstelle, Ihre Kontaktdaten, eine Erklärung guten Glaubens und die Versicherung der Richtigkeit. Das Verfahren funktioniert, weil es auf Ihrem Urheberrecht beruht, das Sie an Ihren eigenen Aufnahmen haben. Seine Grenze: Der Uploader kann eine Gegendarstellung einreichen, und der Inhalt kann wieder online gehen, wenn Sie nicht gerichtlich vorgehen.

Google-Suche: Entfernung beantragen

Die Entfernung aus den Suchergebnissen löscht den Inhalt nicht auf der Seite, senkt aber die Auffindbarkeit deutlich, während die Löschung an der Quelle läuft. Google bietet ein eigenes Verfahren für intime Bilder, die ohne Einwilligung veröffentlicht wurden, inzwischen auch direkt aus der Bildersuche heraus. Google weist selbst darauf hin, dass die Bilder auf der ursprünglichen Website bleiben: Beide Wege müssen Sie parallel gehen.

Strafanzeige und Strafantrag: welche Tatbestände greifen

Die Löschung beendet den Schaden, die Anzeige belangt den Täter und beschleunigt oft die Löschung. Drei Vorschriften decken die meisten Leaks ab.

VorschriftWas sie erfasstStrafrahmenVerfolgung
§ 33 KUGVerbreiten eines Bildnisses ohne Einwilligung (§ 22 KUG)bis zu einem Jahr oder Geldstrafenur auf Antrag
§ 106 UrhGVervielfältigen oder öffentliches Zugänglichmachen Ihrer Werke ohne Einwilligungbis zu drei Jahren oder Geldstrafeauf Antrag oder bei besonderem öffentlichen Interesse (§ 109 UrhG)
§ 184k StGBZugänglichmachen einer befugt hergestellten Aufnahme des Intimbereichs, wissentlich unbefugtbis zu zwei Jahren oder Geldstrafeauf Antrag oder bei besonderem öffentlichen Interesse

Ob § 184k StGB auch Aufnahmen erfasst, die Sie selbst zahlenden Abonnenten gezeigt haben, ist nicht abschließend geklärt: Die Vorschrift setzt Körperbereiche voraus, die gegen Anblick geschützt sind. Je nach Aufnahme kann auch § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) einschlägig sein; ob seine Voraussetzungen vorliegen, hängt vom Einzelfall ab. Für sexualisierte Deepfakes gibt es bisher nur einen Entwurf für einen neuen § 201b StGB; bei Redaktionsschluss war er nicht in Kraft.

Die wichtigste Frist: Bei Antragsdelikten muss der Strafantrag innerhalb von drei Monaten gestellt werden, ab dem Tag, an dem Sie von Tat und Täter Kenntnis erlangen (§ 77b StGB). Erstatten Sie die Anzeige bei der Polizei, über die Onlinewache Ihres Bundeslandes oder bei der Staatsanwaltschaft, und stellen Sie ausdrücklich Strafantrag. Legen Sie Screenshots, Fundstellenliste, Nachweise Ihrer Urheberschaft (Originaldateien mit Metadaten) und Hinweise auf die mögliche Quelle bei. Die Ermittlungsbehörden können Daten bei Diensten anfordern, an die Sie selbst nicht herankommen. Formulierung und Begleitung übernehmen unsere Partneranwälte; OFM Legal bereitet Beweismappe und Chronologie vor.

Zivilrechtlich: Unterlassung, Auskunft, einstweilige Verfügung

Parallel zum Strafverfahren haben Sie zivilrechtliche Ansprüche. Wer Ihr Urheberrecht verletzt, schuldet Unterlassung und bei Verschulden Schadensersatz (§ 97 UrhG); die Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild begründet ebenfalls Unterlassung und, bei schweren Eingriffen, eine Geldentschädigung. Wenn es schnell gehen muss, erwirken Partneranwälte eine einstweilige Verfügung.

Steckt hinter dem Leak ein Pseudonym, hilft § 21 TDDDG: Ein Anbieter digitaler Dienste muss Bestandsdaten herausgeben, soweit dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen rechtswidriger audiovisueller Inhalte oder wegen bestimmter Straftaten, darunter § 201a StGB, erforderlich ist. Voraussetzung ist eine gerichtliche Anordnung, die Sie beim Landgericht an Ihrem Wohnsitz beantragen.

Hilfe, wenn es Ihnen zu viel wird

Ein Leak ist eine Grenzverletzung, auch wenn Sie die Inhalte selbst erstellt und verkauft haben. Sie müssen das nicht allein durchstehen. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 116 016 kostenlos und rund um die Uhr erreichbar, auch bei digitaler Gewalt. Die gemeinnützige Organisation HateAid berät Betroffene digitaler Gewalt. In akuter Gefahr wählen Sie 110.

Den nächsten Leak vorbereiten

Keine Maßnahme verhindert einen Screenshot. Drei begrenzen den Schaden. Wasserzeichen, sichtbar oder unsichtbar, individuell je Abonnent oder Kanal, machen die Quelle erkennbar und tragen die Anzeige gegen einen bestimmten Fan. Originaldateien mit Datum und Metadaten, sicher abgelegt, belegen Ihre Urheberschaft gegenüber Hostern und Gerichten. Und eine vorbereitete Mappe (Vorlagen für DSA- und DMCA-Meldungen, Liste der Meldeformulare, Kontakt zu einem Anwalt) macht aus einem Tag Panik zwei Stunden Arbeit. Wie die Plattformen technisch funktionieren, erklärt unser Beitrag Wie funktioniert OnlyFans.

Betreut eine Agentur Ihren Account, muss der Vertrag regeln, wer bei einem Leak reagiert, mit welchen Mitteln und in welcher Frist, und wer die Originaldateien hält. Eine Agentur, die darauf keine Antwort hat, hat noch nie einen Leak bearbeitet. Die passenden Klauseln finden Sie in unserem Beitrag zum Agenturvertrag, die Fragen vor der Unterschrift im Leitfaden OnlyFans-Agentur prüfen. Das Erstgespräch mit uns ist kostenlos, Antwort innerhalb von 24 Stunden, über die Seite für Creator.

Häufige Fragen

Meine OnlyFans-Inhalte wurden geleakt: Was mache ich zuerst?
Sichern Sie Beweise, bevor Sie irgendetwas melden: vollständige Screenshots mit sichtbarer URL, Datum und Uhrzeit, eine Liste aller Fundstellen, die Nachrichten, durch die Sie vom Leak erfahren haben, und, wenn ein bestimmter Fan die Quelle sein könnte, dessen Benutzernamen und Zahlungen. Schreiben Sie nicht selbst an den Uploader. Danach folgen Löschmeldungen, Strafanzeige und, falls nötig, das Gericht.
Wie lasse ich geleakte OnlyFans-Inhalte entfernen?
Über eine Meldung an den Hostingdienst nach Art. 16 des Digital Services Act: Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist, genaue URLs, Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse, Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. Bei Hostern in den USA ist die DMCA-Notice auf Grundlage Ihres Urheberrechts meist das wirksamste Mittel. Parallel entfernt Google auf Antrag intime Bilder, die ohne Einwilligung veröffentlicht wurden, aus den Suchergebnissen.
Ist ein OnlyFans-Leak strafbar?
In der Regel ja. Wer Bildnisse ohne Einwilligung verbreitet, macht sich nach § 33 KUG strafbar (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). Wer Ihre Fotos und Videos ohne Einwilligung vervielfältigt oder öffentlich zugänglich macht, verstößt gegen § 106 UrhG (bis zu drei Jahren). Die Einwilligung in die Veröffentlichung auf Ihrem bezahlten Account ist keine Einwilligung in die Verbreitung anderswo.
Wie lange habe ich Zeit, einen Leak anzuzeigen?
Viele der einschlägigen Taten sind Antragsdelikte. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden; die Frist beginnt, wenn Sie von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangen (§ 77b StGB). Stellen Sie mit der Anzeige deshalb ausdrücklich auch Strafantrag.
Brauche ich einen Takedown-Dienst?
Nicht zwingend: Meldungen nach dem DSA, DMCA-Notices und das Google-Formular stehen jeder Creatorin kostenlos offen. Automatisierte Dienste können bei sehr vielen Fundstellen helfen. Wir empfehlen keinen bestimmten Anbieter; lesen Sie vor der Unterschrift genau, was der Dienst tut, was er kostet und auf welche Konten er Zugriff verlangt.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Olivier Maciejewski, Gründer von OFM Legal
Ihr AnsprechpartnerOlivier MaciejewskiGründer von OFM Legal · Ehemaliger internationaler Wirtschaftsanwalt (HEC Paris, Arendt, Clifford Chance) · Offizieller Partner von MYMSein Werdegang Aktualisiert am 6. September 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.

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