Creatorinnen & Creator

Deepfake-Porno: Montage entfernen lassen, Anzeige erstatten, Entschädigung verlangen.

Deepfake-Porno: was in Deutschland strafbar ist (§ 33 KUG), wie Sie Beweise sichern, Inhalte über DSA und StopNCII entfernen lassen, Strafantrag stellen.

Von Olivier MaciejewskiAktualisiert am 3. Oktober 202611 Min. Lesezeit
Deepfake PornoDeepfake anzeigenDeepfake Gesetz DeutschlandDeepfake was tun
Das Wichtigste
  • Einen eigenen Straftatbestand für Deepfakes gibt es in Deutschland im September 2026 noch nicht; die Verbreitung eines sexuellen Deepfakes kann aber schon heute strafbar sein, etwa nach § 33 KUG (Bildnis ohne Einwilligung) oder als Verleumdung (§ 187 StGB, bis zu fünf Jahren bei Verbreitung).
  • Dass Sie Inhalte für Erwachsene produzieren, mindert Ihren Schutz nicht: Die Einwilligung in Ihre eigenen Inhalte ist keine Einwilligung in eine Montage.
  • Vor jedem Löschantrag sichern Sie Beweise: Screenshots mit URL, Datum und Uhrzeit, eine Liste aller Fundstellen, die Nachrichten des Täters.
  • Die Entfernung läuft über eine Meldung nach Art. 16 DSA bei jeder Plattform, über StopNCII gegen erneutes Hochladen und über das Google-Formular für gefälschte sexuelle Bilder.
  • Viele der einschlägigen Taten werden nur auf Antrag verfolgt: Stellen Sie Strafantrag innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB), und verlangen Sie zivilrechtlich Unterlassung und Geldentschädigung.

Rechtslage und Zahlen geprüft am 3. Oktober 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.

Ein Deepfake-Porno, also eine sexuelle Montage, die mit künstlicher Intelligenz aus Ihrem Gesicht oder Ihrer Stimme erzeugt wurde, ist in Deutschland noch nicht durch einen eigenen Straftatbestand erfasst, aber seine Verbreitung kann schon heute strafbar sein: als Verbreitung eines Bildnisses ohne Einwilligung (§ 33 KUG), als Verleumdung (§ 187 StGB) oder, wenn mit der Veröffentlichung gedroht wird, als Erpressung. Sie können die Entfernung verlangen, Anzeige erstatten und Entschädigung fordern, ob Sie Content Creatorin sind oder nicht. Dieser Leitfaden folgt der sinnvollen Reihenfolge: die Rechtslage, die Beweise, die Löschung, die Anzeige, Ihre Rechte gegenüber Plattform und Täter, dann die Hilfsangebote.

Deepfake-Porno: Was sagt das Recht in Deutschland?

Einen Straftatbestand, der sexuelle Deepfakes ausdrücklich erfasst, gibt es im September 2026 nicht. Der Bundesrat hat einen Entwurf für einen neuen § 201b StGB („Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“) in den Bundestag eingebracht (Drucksache 21/1383), und das Bundesjustizministerium hat am 17. April 2026 einen Referentenentwurf gegen digitale Gewalt vorgelegt, der pornografische Deepfakes ausdrücklich unter Strafe stellen und Betroffenen zivilrechtlich mehr Mittel geben soll, etwa gerichtliche Accountsperren. Beides ist noch nicht Gesetz. Das heißt aber nicht, dass Sie schutzlos sind.

Die Vorschriften, die schon heute greifen können:

  • § 33 KUG. Wer ein Bildnis ohne Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als Bildnis gilt jede Darstellung, in der Sie erkennbar sind; ob ein vollständig KI-generiertes Bild darunter fällt, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden, erkennbare Montagen mit Ihrem Gesicht werden aber überwiegend erfasst. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185 bis 187 StGB). Ein Deepfake, der Sie in sexuellen Handlungen zeigt, die nie stattgefunden haben, kann Sie verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen. Die Verleumdung, also das Verbreiten einer unwahren Tatsache wider besseres Wissen, wird mit bis zu zwei Jahren bestraft, bei öffentlicher Begehung oder durch Verbreiten eines Inhalts mit bis zu fünf Jahren. Für diese Tatbestände genügt schon die Weitergabe an eine dritte Person.
  • Nachstellung (§ 238 StGB). Wer Ihnen wiederholt nachstellt, etwa indem er Abbildungen von Ihnen verbreitet oder unter Vortäuschung Ihrer Urheberschaft herabwürdigende Inhalte in Umlauf bringt, kann sich strafbar machen (bis zu drei Jahren).
  • Erpressung und Nötigung (§§ 253, 240 StGB). Die bloße Herstellung für sich selbst erfasst das geltende Recht meist nicht. Die Drohung, einen Deepfake zu veröffentlichen, um Geld, weitere Inhalte oder ein Verhalten zu erzwingen, ist dagegen als Erpressung (bis zu fünf Jahren) oder Nötigung strafbar.
  • Minderjährige. Ist die dargestellte Person minderjährig, gelten die deutlich strengeren Vorschriften über kinder- und jugendpornografische Inhalte (§§ 184b, 184c StGB).

Ihre Tätigkeit ändert nichts. Entscheidend ist, dass Sie in diese Montage nicht eingewilligt haben. Selbst Inhalte für Erwachsene auf OnlyFans, MYM oder anderswo zu veröffentlichen, ist keine Einwilligung, dass ein Dritter mit Ihrem Gesicht etwas anderes herstellt und verbreitet. Wir betonen das, weil es die erste Sorge von Creatorinnen ist: weniger ernst genommen zu werden. Das Gesetz macht diesen Unterschied nicht.

Die Frist. § 33 KUG und die Beleidigungsdelikte werden grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, ab dem Tag, an dem Sie von der Tat und der Person des Täters erfahren (§ 77b StGB).

Deepfake: Was tun in den ersten Stunden?

Der erste Reflex ist, alles verschwinden lassen zu wollen. Ein Inhalt, der entfernt wird, bevor er dokumentiert ist, lässt sich aber weder gegenüber der Polizei noch vor Gericht beweisen. Nehmen Sie sich eine Stunde, um die Beweise zu sichern, und handeln Sie dann schnell.

SchrittWas zu tun istWarum
1. FesthaltenVollständige Screenshots jeder Veröffentlichung mit sichtbarer URL, Datum, Uhrzeit, Name des Accounts und, falls angezeigt, Zahl der Aufrufe; die ganze Seite zusätzlich als PDFGrundlage für Anzeige und Löschanträge
2. AuflistenEine Tabelle der Fundstellen: URL, Plattform, Datum der Entdeckung, Datum der Meldung, AntwortDient der Nachverfolgung und belegt, wenn eine Plattform untätig bleibt
3. AufbewahrenErpressernachrichten, Hinweise, die Sie erhalten haben, Profile, die teilen, etwaige ZahlungsdatenOft die einzigen Spuren, die zum Täter führen
4. Professionell sichernBei großer Verbreitung, bei Erpressung oder wenn ein Verfahren absehbar ist, eine gerichtsfeste Beweissicherung mit Ihrem AnwaltEine sorgfältige Dokumentation wiegt mehr als ein einzelner Screenshot
5. AbsichernPasswörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, Zugänge von Agentur oder Dritten prüfenMontagen entstehen oft aus Fotos, die von Ihren Accounts stammen

Drei Dinge sollten Sie vermeiden: einen Erpresser bezahlen (eine Zahlung zieht fast immer eine neue Forderung nach sich), den mutmaßlichen Täter kontaktieren (er wird seine Spuren löschen) und die Montage selbst erneut veröffentlichen, auch nicht, um sie anzuprangern.

Wie lasse ich einen Deepfake von Plattformen und aus Google entfernen?

Die Meldung an Plattform oder Hoster

Nach dem Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) muss jeder Hostingdienst ein Verfahren bereitstellen, mit dem rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können (Art. 16). Eine wirksame Meldung enthält die Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist (Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild und Ihres Persönlichkeitsrechts, § 33 KUG, Verleumdung), die genaue Adresse jeder Veröffentlichung, Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse und die Erklärung, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind. Eine genaue Meldung verschafft dem Hoster Kenntnis: Entfernt er einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt dann nicht zügig, kann er sich nicht mehr auf die Haftungsbefreiung des Art. 6 berufen.

Nutzen Sie die Formulare jedes Netzwerks, Forums oder jeder Website, in der Kategorie „intime Inhalte ohne Einwilligung“, wo es sie gibt, und melden Sie auch den Account, der veröffentlicht. Notieren Sie jedes Versand- und Antwortdatum. Private Messenger und geschlossene Kanäle sind schwerer zu erreichen: Dort übernimmt die Anzeige.

StopNCII: erneutes Hochladen verhindern

StopNCII ist ein kostenloses Werkzeug der britischen Organisation, die die Revenge Porn Helpline betreibt. Es erzeugt auf Ihrem Gerät einen digitalen Fingerabdruck des Bildes, ohne dass das Bild selbst an irgendjemanden geht, und übermittelt diesen Fingerabdruck an Partnerplattformen, die identische Kopien sperren. Das Werkzeug nimmt ausdrücklich auch synthetische Bilder und Deepfakes an, unter drei Bedingungen: Das Bild zeigt Sie, Sie haben eine Kopie, und Sie waren auf dem Bild volljährig. Es wirkt nur bei Partnerplattformen und nicht in verschlüsselten Messengern.

Google: das Formular für gefälschte Bilder

Google bietet ein eigenes Formular, um gefälschte sexuelle Bilder aus den Suchergebnissen entfernen zu lassen: Der Antrag ist zulässig, wenn Sie erkennbar sind, das Bild Sie fälschlich nackt oder in einer sexuellen Situation zeigt und ohne Ihre Zustimmung verbreitet wurde. Die Entfernung aus der Suche löscht das Bild nicht auf der Ursprungsseite, senkt aber seine Auffindbarkeit deutlich, während die Löschung an der Quelle läuft. Für Leaks echter Inhalte und die DMCA-Notice an US-Hoster siehe unseren Leitfaden zum OnlyFans-Leak.

Deepfake anzeigen: wo und wie?

Die Meldung sorgt für die Löschung, die Anzeige für Ermittlung und Strafverfolgung. Anzeige und Strafantrag können Sie bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht anbringen (§ 158 StPO); die meisten Bundesländer bieten eine Onlinewache. Auf Antrag erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Wissen Sie nicht, wer die Montage hergestellt oder verbreitet hat, richtet sich die Anzeige gegen Unbekannt: Die Ermittlungsbehörden können bei Plattformen und Anbietern Daten anfordern, an die Sie selbst nicht herankommen.

Bringen Sie die Tabelle der URLs, die Screenshots und eine Chronologie auf einer Seite mit, und stellen Sie ausdrücklich Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte. Ein Hinweis für die Praxis: Bei Beleidigung und bestimmten Persönlichkeitsdelikten kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels öffentlichen Interesses auf den Privatklageweg verweisen (§§ 374, 376 StPO). Eine gut dokumentierte Anzeige, die Ausmaß und Folgen der Verbreitung zeigt, macht das weniger wahrscheinlich. Im Strafverfahren können Sie sich bei einem Teil der Delikte, darunter § 33 KUG und die Nachstellung, als Nebenklägerin anschließen (§ 395 StPO).

Welche Rechte haben Sie gegenüber der Plattform?

Eine Plattform haftet nicht für das, was ihre Nutzer veröffentlichen, solange sie davon nichts weiß. Sie haftet, wenn sie nach einer genauen Meldung einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt nicht zügig entfernt. Der DSA gibt Ihnen außerdem Verfahrensrechte:

  • Eine Antwort: Der Hoster muss Sie ohne unangemessene Verzögerung über seine Entscheidung und die möglichen Rechtsbehelfe informieren (Art. 16 Abs. 5); entfernt er einen Inhalt, begründet er dies gegenüber dem Uploader (Art. 17).
  • Eine interne Beschwerde: Online-Plattformen müssen ein kostenloses System bieten, mit dem auch die meldende Person eine Entscheidung anfechten kann, etwa die Ablehnung einer Löschung (Art. 20).
  • Vertrauenswürdige Hinweisgeber: Meldungen von Organisationen, die der Digital Services Coordinator zugelassen hat, werden vorrangig bearbeitet (Art. 22). In Deutschland hat die Bundesnetzagentur im Juni 2025 unter anderem HateAid zugelassen, eine gemeinnützige Organisation, die Betroffene digitaler Gewalt berät.

Ignoriert ein Anbieter seine Pflichten, können Sie sich beim Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur beschweren. Reagiert die Plattform nicht, ist der Weg zu Gericht schnell: Per einstweiliger Verfügung lassen sich Unterlassung und Entfernung durchsetzen, und nach § 21 TDDDG kann das Landgericht anordnen, dass ein Anbieter die Bestandsdaten des Täters herausgibt. Genau hier gewinnt die Tabelle der Meldungen mit ihren Daten ihren Wert.

Welche Entschädigung können Sie vom Täter verlangen?

Die Wiedergutmachung lässt sich auf zwei Wegen verlangen. Im Strafverfahren können Sie vermögensrechtliche Ansprüche gegen den Beschuldigten im Adhäsionsverfahren geltend machen (§ 403 StPO), sodass das Strafgericht zugleich über Ihre Entschädigung entscheidet. Außerhalb des Strafverfahrens stehen Ihnen zivilrechtliche Ansprüche zu: Unterlassung und Beseitigung, bei schweren Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine Geldentschädigung und Ersatz Ihres wirtschaftlichen Schadens.

Einen festen Tarif gibt es nicht. Das Gericht bewertet die Schwere des Eingriffs, Ausmaß und Dauer der Verbreitung und die Folgen: seelische Belastung, verlorene Abonnenten, gekündigte Kooperationen, gesperrte Accounts, Ihre Kosten. Für eine Creatorin lässt sich der wirtschaftliche Verlust mit den Abrechnungen der Plattform vor und nach der Verbreitung belegen: Bewahren Sie sie auf.

Was wir in der Praxis sehen

Deepfake-Fälle ähneln sich. Die Montage entsteht aus öffentlichen Fotos, oft den sichtbarsten des Instagram- oder TikTok-Accounts. Sie steht selten allein: Sie begleitet eine Erpressung, einen Fake-Account, der angebliche „Leaks“ verkauft, oder Belästigung nach einer Trennung oder einem Streit mit einer früheren Agentur. Und die Betroffene wartet zu lange, aus Scham oder weil sie glaubt, ihre Tätigkeit nehme ihr den Schutz.

Unsere Aufgabe ist es, den Fall aufzubauen: Beweise, Chronologie, Meldungen. Anzeige, Strafantrag und gerichtliche Verfahren übernehmen unsere Partneranwälte. Betreut eine Agentur Ihr Konto, muss der Vertrag festlegen, wer bei einer Montage oder einem Leak reagiert, mit welchen Mitteln und innerhalb welcher Frist: Das gehört zu den Klauseln im Agenturvertrag und zu den Fragen aus unserem Leitfaden, um eine OnlyFans-Agentur zu prüfen.

Hilfe: An wen Sie sich jetzt wenden können

Niemand sollte das allein durchstehen müssen. Diese Angebote sind kostenlos:

  • 110: bei unmittelbarer Gefahr, bei Drohungen oder einer laufenden Erpressung.
  • 116 016, Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: rund um die Uhr, anonym, auch bei digitaler Gewalt.
  • 116 006, Opfer-Telefon des WEISSER RING: bundesweit, täglich von 7 bis 22 Uhr, für alle Opfer von Straftaten.
  • HateAid: Beratung für Betroffene digitaler Gewalt und zugelassener vertrauenswürdiger Hinweisgeber bei den Plattformen.
  • 116 111, Nummer gegen Kummer: für Kinder und Jugendliche.
  • 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, TelefonSeelsorge: wenn Sie eine schwere Krise durchleben oder an Suizid denken.

Kurz gesagt: Beweise sichern, jede Veröffentlichung melden, erneutes Hochladen mit StopNCII blockieren, aus Google entfernen lassen, dann innerhalb von drei Monaten Anzeige erstatten und Strafantrag stellen. Wenn Sie Ihren Fall besprechen möchten, finden Sie den Kontakt über die Seite für Creatorinnen und Creator.

Häufige Fragen

Ist ein Deepfake-Porno in Deutschland strafbar?
Ein eigener Straftatbestand fehlt bislang: Ein Entwurf des Bundesrats für einen neuen § 201b StGB und ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 17. April 2026 sind noch nicht Gesetz. Die Verbreitung kann aber schon heute strafbar sein: nach § 33 KUG, wenn ein erkennbares Bildnis ohne Einwilligung verbreitet wird, als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung (§§ 185 bis 187 StGB), als Nachstellung (§ 238 StGB) oder, wenn mit der Veröffentlichung gedroht wird, als Erpressung (§ 253 StGB).
Wie zeige ich einen Deepfake an?
Bei jeder Polizeidienststelle, über die Onlinewache Ihres Bundeslandes oder schriftlich bei der Staatsanwaltschaft (§ 158 StPO). Kennen Sie den Täter nicht, richtet sich die Anzeige gegen Unbekannt. Stellen Sie ausdrücklich auch Strafantrag, denn mehrere Tatbestände sind Antragsdelikte, und legen Sie Screenshots, die Liste der URLs und die Nachrichten des Täters bei. Auf Antrag erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Wie lasse ich einen Deepfake aus dem Internet löschen?
Melden Sie jede Veröffentlichung dem Hostingdienst mit einer Meldung nach Art. 16 des Digital Services Act: genaue URLs, Begründung der Rechtswidrigkeit, Name, E-Mail-Adresse und die Erklärung, dass die Angaben richtig sind. Parallel können Erwachsene über StopNCII das Bild auf Partnerplattformen sperren lassen, ohne es jemandem zu schicken, und Google entfernt gefälschte sexuelle Bilder auf Antrag aus den Suchergebnissen.
Ist schon das Erstellen eines Deepfakes strafbar?
Nach geltendem Recht wird in der Regel erst die Verbreitung erfasst, nicht die bloße Herstellung für sich selbst; bei Darstellungen Minderjähriger gelten strengere Vorschriften. Die Drohung, einen Deepfake zu veröffentlichen, um Geld, Inhalte oder ein Verhalten zu erzwingen, ist aber als Erpressung oder Nötigung strafbar. In der Praxis wurde ein Deepfake, den das Opfer entdeckt, fast immer schon jemandem gezeigt.
Kann ich nach einem Deepfake Schadensersatz verlangen?
Ja. Zivilrechtlich können Sie Unterlassung verlangen, bei schweren Eingriffen in Ihr Persönlichkeitsrecht eine Geldentschädigung, und Ersatz Ihres wirtschaftlichen Schadens, etwa verlorener Einnahmen. Diese Ansprüche lassen sich auch im Strafverfahren geltend machen (Adhäsionsverfahren, § 403 StPO). Einen festen Tarif gibt es nicht; die Höhe hängt von Verbreitung, Dauer und Folgen ab.
Olivier Maciejewski, Gründer von OFM Legal
Ihr AnsprechpartnerOlivier MaciejewskiGründer von OFM Legal · Ehemaliger internationaler Wirtschaftsanwalt (HEC Paris, Arendt, Clifford Chance) · Offizieller Partner von MYMSein Werdegang Aktualisiert am 3. Oktober 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.

Unsere Partner
MYMLegaFlowOMAZEOLegal Venture Partners
Alle Partner ansehen
Sprechen wir über Ihre Situation

Das Finanzamt kennt Ihre Einnahmen bereits.

Ein kostenloses 15-minütiges Gespräch darüber, was Sie versteuern, was Sie unterschreiben und was Ihnen bleibt. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Olivier Maciejewski bei einem Arbeitstermin