
- Wer eine befugt hergestellte intime Aufnahme wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht, wird nach § 184k StGB und § 201a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, auch wenn Sie der Aufnahme damals zugestimmt haben.
- Diese Taten werden überwiegend nur auf Antrag verfolgt: Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden (§ 77b StGB); eine Meldung an eine Plattform ersetzt ihn nicht.
- Die Entfernung läuft parallel: Meldeformulare der Plattformen, das Google-Formular für intime Bilder und StopNCII, das Kopien auf Partnerplattformen sperrt, ohne dass das Bild Ihr Handy verlässt.
- Auch die Drohung mit der Veröffentlichung ist strafbar: als Erpressung (bis zu fünf Jahren), wenn Geld verlangt wird, sonst als Nötigung; ein Ex-Partner kann zudem mit einer Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz belegt werden.
- Sie können Unterlassung und Geldentschädigung verlangen, auch im Strafverfahren, und das Hilfetelefon 116 016 oder das Opfer-Telefon 116 006 anrufen.
Rechtslage und Zahlen geprüft am 21. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Revenge Porn bezeichnet die Verbreitung eines intimen Fotos oder Videos ohne Einverständnis der Person, die darauf zu sehen ist. In Deutschland ist das strafbar: Wer eine befugt hergestellte intime Aufnahme wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht, riskiert nach § 184k oder § 201a StGB Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, auch wenn Sie der Aufnahme damals zugestimmt haben. Dieser Leitfaden erklärt, was das Gesetz sagt, wie Sie die Bilder entfernen lassen, welche Beweise Sie sichern sollten, wie Sie Anzeige erstatten, welche Entschädigung Sie verlangen können und wen Sie anrufen, und er berücksichtigt eine Situation, die allgemeine Ratgeber nicht behandeln: die einer Creatorin, deren Beruf es auch ist, Inhalte zu verkaufen.
Revenge Porn, Leak oder Deepfake: Worum geht es?
Drei Situationen ähneln sich und werden unterschiedlich behandelt. Sie auseinanderzuhalten, spart Zeit, weil die Werkzeuge zur Entfernung nicht dieselben sind.
| Situation | Beispiel | Wichtigste Vorschriften | Werkzeuge zur Entfernung |
|---|---|---|---|
| Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung (Revenge Porn) | In einer Beziehung ausgetauschte Fotos, privates Video, nie veröffentlichtes Rohmaterial, das einem Manager anvertraut wurde | § 184k und § 201a StGB, § 33 KUG | Meldung „intime Inhalte ohne Einwilligung“, Google-Formular, StopNCII, Strafantrag |
| Leak bezahlter Inhalte | Auf OnlyFans oder MYM verkaufte Inhalte, auf einer Leak-Seite erneut veröffentlicht | Urheberrecht, § 33 KUG, je nach Fall § 184k StGB | Meldung an den Hoster, DMCA, Strafantrag |
| Sexueller Deepfake | Montage oder KI-generiertes Bild | § 33 KUG, Beleidigungsdelikte; ein eigener Straftatbestand ist erst geplant | Meldung, Google-Formular für gefälschte Bilder, StopNCII, Strafantrag |
Dieser Leitfaden behandelt die erste Situation: private Bilder, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren und die jemand verbreitet, gezeigt hat oder zu verbreiten droht. Für Inhalte, die Sie verkauft haben und die auf Piratenseiten kursieren, erklärt unser Leitfaden zum OnlyFans-Leak das Vorgehen, das vor allem auf Ihrem Urheberrecht beruht. Die Grenze ist nicht dicht: Dieselbe Person kann bezahlte Inhalte und private Bilder verbreiten, und dann addieren sich die Schritte.
Was sagt das Gesetz zu Revenge Porn?
Das deutsche Strafrecht kennt keinen Tatbestand mit dem Namen „Revenge Porn“, erfasst die Fälle aber über mehrere Vorschriften, die sich überschneiden.
§ 184k StGB (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen). Bestraft wird, wer von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der sie bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind, wer eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder weitergibt und, entscheidend für Revenge Porn, wer eine befugt hergestellte Aufnahme dieser Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht. Strafe: bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe.
§ 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen). Er erfasst Aufnahmen von Personen in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum, die unbefugt hergestellt oder, wenn sie befugt hergestellt wurden, wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich gemacht werden, sowie Aufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Strafe ebenfalls bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe.
§ 33 KUG. Wer ein Bildnis, auf dem Sie erkennbar sind, ohne Ihre Einwilligung verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
Drei praktische Folgen:
- Zugestimmt zu haben, gefilmt zu werden, oder selbst ein intimes Foto geschickt zu haben, ist nie eine Einwilligung in die Verbreitung. Es sind zwei getrennte Einwilligungen. Ob ein Selfie, das Sie selbst aufgenommen haben, unter § 184k oder § 201a fällt, ist umstritten, weil die Vorschriften von Aufnahmen „einer anderen Person“ ausgehen; § 33 KUG und Ihr Persönlichkeitsrecht greifen dann trotzdem.
- Das Bild muss nicht im Internet veröffentlicht werden: Es einer einzigen dritten Person zugänglich zu machen, einem Freund, einer Chatgruppe, einem neuen Partner, genügt.
- Diese Taten werden überwiegend nur auf Antrag verfolgt (§ 184k Abs. 2, § 205 StGB, § 33 Abs. 2 KUG), es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht bei § 184k und § 201a ein besonderes öffentliches Interesse. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, ab dem Tag, an dem Sie von Tat und Täter erfahren (§ 77b StGB).
Oft kommen weitere Taten hinzu:
| Verhalten | Vorschrift | Höchststrafe |
|---|---|---|
| Intime Aufnahme ohne Einwilligung weitergeben | § 184k / § 201a StGB | 2 Jahre oder Geldstrafe |
| Mit der Veröffentlichung drohen, um Geld zu bekommen | § 253 StGB (Erpressung) | 5 Jahre oder Geldstrafe |
| Mit der Veröffentlichung drohen, um ein anderes Verhalten zu erzwingen | § 240 StGB (Nötigung) | 3 Jahre oder Geldstrafe |
| Wiederholtes Nachstellen, etwa durch Verbreiten von Abbildungen | § 238 StGB (Nachstellung) | 3 Jahre oder Geldstrafe |
| Bilder einer zur Tatzeit minderjährigen Person | §§ 184b, 184c StGB | Eigene, deutlich schwerere Tatbestände |
Die Verfolgungsverjährung beträgt für die Taten nach § 184k und § 201a fünf Jahre, für § 33 KUG drei Jahre (§ 78 StGB). Entscheidend ist aber die Antragsfrist von drei Monaten. Warten Sie nicht: Jede Woche zählt auch für die Entfernung.
Ex, Fan, früherer Manager, Agentur: Wer kann belangt werden?
Das Gesetz unterscheidet nicht nach dem Täter: Jede Person, die ohne Ihre Zustimmung weitergibt, macht sich strafbar, und wer das Bild seinerseits weiterleitet, kann ebenfalls Gegenstand des Strafantrags sein.
Ein Ex-Partner. Das ist der häufigste Fall, oft bei einer Trennung, mit Drohungen vor der Veröffentlichung. Die Drohnachrichten sind wertvolle Beweise: Sie belegen den Vorsatz und, wenn Geld oder Bilder verlangt werden, die Erpressung. Wiederholen sich die Übergriffe, kann das Familiengericht auf Antrag Schutzanordnungen treffen, etwa Kontakt- und Näherungsverbote (§ 1 GewSchG); ein Verstoß dagegen ist selbst strafbar.
Ein Fan. Ein Abonnent, mit dem die Beziehung den Rahmen der Plattform verlassen hat und dem Sie private Bilder außerhalb eines Verkaufs geschickt haben, darf sie nicht weitergeben. Wurden die Bilder als bezahlter Inhalt verkauft (etwa ein Custom), bewegt man sich Richtung Leak, mit den Werkzeugen des Urheberrechts, doch § 33 KUG und je nach Aufnahme § 184k StGB können weiter anwendbar sein.
Ein früherer Manager oder eine Agentur. Das ist der Fall, den wir in unserer Praxis am häufigsten sehen, und der unbekannteste. Eine Agentur hatte Zugang zu Ihren Rohdateien, zu unveröffentlichten Inhalten, manchmal zu Ihrem Handy oder Ihrer Cloud. Wenn Sie gehen, behalten manche diese Dateien, zeigen sie anderen oder drohen mit der Verbreitung, um Sie zu halten oder Geld zu bekommen. Dateien über das Vertragsende hinaus zu behalten, ist eine Frage des Vertrags; sie ohne Ihre Zustimmung einem Dritten zu zeigen oder zu schicken, ist eine Frage des Strafrechts; damit zu drohen, um etwas zu erreichen, ist Erpressung oder Nötigung. Unser Leitfaden, um eine OnlyFans-Agentur zu verlassen, erklärt, wie Sie Zugänge und Dateien zurückbekommen, und die Klauseln im Agenturvertrag zeigen, wie Sie deren Rückgabe und Löschung von Anfang an regeln.
Welche Beweise sollten Sie zuerst sichern?
Der Reflex ist, sofort alles löschen zu lassen. Tun Sie zuerst das Gegenteil: Ein Inhalt, der entfernt wird, bevor er dokumentiert ist, lässt sich später nicht mehr beweisen.
- Halten Sie jede Veröffentlichung fest: vollständiger Screenshot mit sichtbarer URL, Datum, Uhrzeit und Name des veröffentlichenden Accounts. Speichern Sie die ganze Seite zusätzlich als PDF, wenn möglich.
- Listen Sie die Fundstellen in einer Tabelle auf: Link, Website oder App, Datum der Entdeckung, betroffener Inhalt.
- Bewahren Sie die Nachrichten des Täters auf: Drohungen, Geldforderungen, Eingeständnisse, Nachrichten, die zeigen, dass Sie der Verbreitung nie zugestimmt haben. Löschen Sie sie nicht, auch wenn es schwerfällt, sie zu behalten.
- Sammeln Sie, was den Täter identifiziert: Pseudonyme, Nummern, E-Mail-Adressen, Ihre Verbindung zu ihm (Beziehung, Agenturvertrag, Abo-Verlauf).
- Lassen Sie bei großer Verbreitung professionell sichern: Wenn ein Gerichtsverfahren wahrscheinlich ist, besprechen Sie mit Ihrem Anwalt eine gerichtsfeste Dokumentation.
Zwei Fehler kosten viel. Dem Täter im Zorn antworten oder ihm zahlen, was er verlangt: Eine Zahlung beendet die Drohung fast nie. Und Ihre Accounts offen lassen: Ändern Sie Ihre Passwörter, aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung und prüfen Sie, welche Geräte mit Ihrer Cloud verbunden sind, besonders wenn ein früherer Manager Zugang hatte.
Wie lassen Sie die Bilder entfernen?
Die Entfernung läuft parallel zur Anzeige, nicht danach. Vier Wege ergänzen sich.
Die Plattform, die das Bild hostet. Soziale Netzwerke, Messenger, Erwachsenenseiten und Creator-Plattformen haben alle ein Meldeformular; wählen Sie die Kategorie „intimer oder sexueller Inhalt ohne Einwilligung“, die schneller bearbeitet wird als allgemeine Meldungen. Für eine Website, die nicht reagiert, gilt die Meldung an den Hoster nach Art. 16 des Digital Services Act, beschrieben in unserem Leitfaden zum Leak, genauso.
Google. Google bietet ein Formular für intime oder explizite Bilder, die ohne Einwilligung veröffentlicht wurden. Der Antrag ist zulässig, wenn Sie dem Bild oder der Handlung nicht zugestimmt haben, oder wenn Sie zugestimmt haben, der Inhalt aber nicht kommerziell online vertrieben wird. Bei privaten Bildern ist das Ihr Fall. Google versucht auch, Duplikate zu entfernen, löscht aber nur seine Suchergebnisse: Das Bild bleibt auf der Website, bis der Hoster es entfernt.
StopNCII. Dieses kostenlose Werkzeug der britischen Revenge Porn Helpline erzeugt auf Ihrem Handy einen digitalen Fingerabdruck des Bildes; übermittelt wird nur der Fingerabdruck, nie das Bild. Die Partnerplattformen nutzen ihn, um identische Veröffentlichungen zu erkennen und zu blockieren, darunter Facebook, Instagram und Threads, TikTok, Reddit, Snap, X, Bluesky, Pornhub, OnlyFans und Patreon sowie Microsoft für seine Suchmaschine Bing. Voraussetzungen: Sie waren bei der Aufnahme volljährig, Sie sind die abgebildete Person, und Sie haben das Bild. Das Werkzeug wirkt auch vorsorglich, wenn jemand mit der Veröffentlichung droht.
Vertrauenswürdige Hinweisgeber. Nach dem DSA bearbeiten Plattformen Meldungen zugelassener vertrauenswürdiger Hinweisgeber vorrangig. In Deutschland hat die Bundesnetzagentur im Juni 2025 unter anderem HateAid zugelassen, eine gemeinnützige Organisation, die Betroffene digitaler Gewalt berät und für sie melden kann.
Wie erstatten Sie Anzeige wegen Revenge Porn?
Der Strafantrag ist unverzichtbar: Ohne ihn wird der Täter bei den meisten dieser Taten nicht verfolgt. Anzeige und Strafantrag können Sie anbringen:
- bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes;
- bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht, schriftlich (§ 158 StPO).
Bringen Sie Screenshots, die Liste der Links, die Nachrichten und die Tabelle der Fundstellen mit, und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Sagen Sie, ob der Täter ein früherer Partner ist, ob er Sie bedroht und ob er Geld verlangt hat: Diese Umstände ändern die rechtliche Einordnung. Und stellen Sie ausdrücklich Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Taten.
Ein Hinweis für die Praxis: Bei § 201a StGB kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels öffentlichen Interesses auf den Privatklageweg verweisen (§§ 374, 376 StPO); eine Anzeige, die Ausmaß und Folgen dokumentiert, macht das weniger wahrscheinlich. Bei § 184k StGB, bei der Nachstellung und bei § 33 KUG können Sie sich dem Verfahren als Nebenklägerin anschließen (§ 395 StPO) und haben dann eigene Rechte im Prozess. Lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt begleiten, besonders wenn der Täter anonym ist: Nur die Ermittlungen verschaffen die Daten, die ihn identifizieren. OFM Legal bereitet Beweismappe und Chronologie vor; Strafantrag und Verfahren übernehmen unsere Partneranwälte.
Welche Entschädigung können Sie verlangen?
Die Wiedergutmachung lässt sich auf zwei Wegen verlangen, und doppelt entschädigt wird niemand.
Im Strafverfahren, im Adhäsionsverfahren (§ 403 StPO): Das Gericht, das den Täter verurteilt, entscheidet zugleich über Ihre vermögensrechtlichen Ansprüche. Das ist der einfachste Weg, wenn ein Strafverfahren läuft.
Vor dem Zivilgericht, auf Grundlage Ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Ihres Rechts am eigenen Bild: Unterlassung, bei Eilbedürftigkeit per einstweiliger Verfügung, Beseitigung, Schadensersatz und bei schweren Eingriffen eine Geldentschädigung. Ist der Täter hinter einem Pseudonym verborgen, kann das Landgericht nach § 21 TDDDG anordnen, dass ein Anbieter die Bestandsdaten herausgibt.
Einen Tarif gibt es nicht. Das Gericht bewertet jeden Posten anhand von Belegen:
| Schaden | Was ihn belegt |
|---|---|
| Immaterieller Schaden | Erklärungen, ärztliche Atteste, psychologische Behandlung |
| Kosten der Entfernung und des Verfahrens | Rechnungen von Dienstleistern, Anwaltskosten |
| Behandlungskosten | Rechnungen, Verordnungen |
| Einnahmeverluste | Plattform-Abrechnungen vor und nach der Tat, gekündigte Abos, verlorene Kooperationen |
Für eine Creatorin lässt sich der Einnahmeverlust mit den Abrechnungen von OnlyFans oder MYM belegen: Bewahren Sie sie ab sofort auf. Eine Anwältin oder ein Anwalt beziffert den Anspruch; wir helfen, die Unterlagen zusammenzustellen.
Wen anrufen, und womit anfangen?
Sie müssen das nicht allein bewältigen. Diese Angebote sind kostenlos:
- 110: bei unmittelbarer Gefahr oder ernsthafter Bedrohung.
- 116 016, Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: rund um die Uhr, anonym, auch wenn der Täter Ihr Partner oder Ex-Partner ist.
- 116 006, Opfer-Telefon des WEISSER RING: täglich von 7 bis 22 Uhr, für alle Opfer von Straftaten.
- HateAid: Beratung bei digitaler Gewalt, zugelassener vertrauenswürdiger Hinweisgeber bei den Plattformen.
- 116 111, Nummer gegen Kummer: für Kinder und Jugendliche.
Die Reihenfolge, die funktioniert: Beweise am selben Tag, Meldungen und StopNCII gleich danach, Anzeige und Strafantrag innerhalb der Woche, spätestens aber binnen drei Monaten, dann die Entschädigung. Ist der Täter eine Agentur oder ein früherer Manager, finden Sie den Kontakt zu uns über die Seite für Creatorinnen und Creator.
Häufige Fragen
Ist Revenge Porn in Deutschland strafbar?
Wie erstatte ich Anzeige wegen Revenge Porn?
Wie lasse ich ein intimes Foto löschen, das ohne meine Zustimmung veröffentlicht wurde?
Mein Ex droht, meine Nacktbilder zu veröffentlichen: Was tun?
Ich bin Creatorin für Erwachseneninhalte: Bin ich gegen Revenge Porn geschützt?
Welche Entschädigung kann ich bekommen?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 184k StGB (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 33 KUG (Verbreitung eines Bildnisses ohne Einwilligung) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 205 StGB (Strafantrag bei § 201a) und § 77b StGB (Antragsfrist von drei Monaten) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- StopNCII: Partnerplattformen, die die Fingerabdrücke nutzen StopNCII.org, Revenge Porn Helpline (SWGfL)
- Intime oder explizite Bilder, die ohne Einwilligung veröffentlicht wurden, aus der Google Suche entfernen lassen Google Suche-Hilfe
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, 116 016 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Opfer-Telefon 116 006 (kostenfrei, täglich 7 bis 22 Uhr) WEISSER RING e. V.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.








