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DAC7 und PStTG: Was OnlyFans und MYM dem Finanzamt über Sie melden.

DAC7 OnlyFans: Laut PStTG melden Plattformen Name, Steuer-ID, IBAN und Quartalseinnahmen von Creatorn. Welche Daten fließen, was bei Abweichungen droht.

Von Olivier MaciejewskiAktualisiert am 8. September 20269 Min. Lesezeit
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Das Wichtigste
  • DAC7 (Richtlinie (EU) 2021/514) ist in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt, das seit dem 1. Januar 2023 gilt.
  • Gemeldet werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID, IBAN mit Kontoinhaber, die Vergütung je Quartal und die einbehaltenen Provisionen (§ 14 PStTG).
  • Die Plattform meldet bis zum 31. Januar an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Daten an die Finanzämter weiterleitet. Eine Mindestgrenze gibt es für Creator nicht: Die Ausnahme von 30 Verkäufen und 2.000 € gilt nur für Waren.
  • OnlyFans sitzt in Großbritannien, das gleichwertige OECD-Regeln anwendet; den Austausch mit Großbritannien hat Deutschland laut EU-Kommission (Stand September 2026) noch nicht aktiviert. Das schützt niemanden: Die Daten werden erhoben, und ein Drittstaatsbetreiber ohne qualifizierten Status muss sich in der EU registrieren und dort melden.
  • Wer nicht erklärt hat, sollte vor dem ersten Schreiben des Finanzamts handeln: Eine Selbstanzeige wirkt nur, solange die Tat nicht entdeckt ist.

Rechtslage und Zahlen geprüft am 8. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.

Ja: OnlyFans, MYM und andere Plattformen melden die Einnahmen ihrer Creator an die Steuerverwaltung. Grundlage ist die EU-Richtlinie DAC7, in Deutschland umgesetzt durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das seit dem 1. Januar 2023 gilt. Gemeldet werden Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung und die Vergütung je Quartal, und zwar ohne Mindestbetrag. Hier lesen Sie, welche Daten genau fließen, wann sie beim Finanzamt ankommen, was bei OnlyFans als britischer Plattform anders ist und was Sie tun sollten, wenn Ihre Steuererklärung nicht zu diesen Zahlen passt.

Was ist DAC7 und was regelt das PStTG?

DAC7 ist die Kurzform für die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021, die siebte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie. Sie verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, Identität und Einnahmen ihrer Anbieter zu erheben, zu prüfen und jährlich an die Steuerbehörden zu melden. Die Mitgliedstaaten tauschen diese Daten anschließend automatisch aus.

Deutschland hat die Richtlinie mit dem PStTG umgesetzt. Die erste Meldung, für das Jahr 2023, war im Januar 2024 fällig. Empfänger ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die Informationen an die zuständigen Landesfinanzbehörden, also an Ihr Finanzamt, oder an andere EU-Staaten weiterleitet (§ 22 Abs. 1 PStTG).

Erfasst sind vier Tätigkeiten: die Vermietung von Immobilien, die Vermietung von Verkehrsmitteln, der Verkauf von Waren und die Erbringung persönlicher Dienstleistungen (§ 5 Abs. 1 PStTG). Für Creator entscheidend ist die letzte Gruppe: Nach § 5 Abs. 3 PStTG spielt es keine Rolle, ob eine persönliche Dienstleistung an einem physischen Ort oder virtuell erbracht wird. Die Plattformen behandeln Abonnements, PPV-Inhalte, bezahlte Nachrichten und individuelle Inhalte in der Praxis als solche Dienstleistungen und fragen deshalb Ihre Steuerdaten ab.

Welche Daten meldet OnlyFans oder MYM über Sie?

Für jede Creatorin und jeden Creator, die als natürliche Person meldepflichtig sind, übermittelt die Plattform nach § 14 Abs. 2 PStTG:

  • Vor- und Nachnamen und die Anschrift des Wohnsitzes;
  • jede Steueridentifikationsnummer und den Staat, der sie erteilt hat, oder, falls keine vorhanden ist, den Geburtsort;
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden;
  • das Geburtsdatum;
  • die Kennung des Auszahlungskontos (in der Regel die IBAN) und den Namen des Kontoinhabers, wenn er vom Anbieter abweicht;
  • die in jedem Quartal gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung und die Zahl der vergüteten Tätigkeiten;
  • die Gebühren, Provisionen und Steuern, die die Plattform in jedem Quartal einbehalten hat.

Zwei Punkte werden oft übersehen. Gemeldet wird die Vergütung nach Abzug der Plattformprovision (§ 5 Abs. 2 PStTG), also das, was Ihnen gutgeschrieben wird, und nicht der Betrag, der nach Abzug einer Agenturprovision bei Ihnen ankommt. Und der Kontoinhaber wird mitgemeldet: Läuft die Auszahlung auf ein Konto der Agentur, steht genau das in der Meldung.

Gibt es eine Mindestgrenze, unter der nicht gemeldet wird?

Für Creator nicht. Die Ausnahme für Anbieter mit weniger als 30 Tätigkeiten und weniger als 2.000 € Vergütung im Jahr gilt ausschließlich für den Verkauf von Waren (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG). Wer mit Inhalten 300 € im Jahr verdient, wird genauso gemeldet wie jemand mit 300.000 €.

Die Plattform muss Ihnen die über Sie gemeldeten Daten bis zum 31. Januar des Folgejahres mitteilen (§ 22 Abs. 2 PStTG). Heben Sie diese Mitteilung auf: Sie ist der Maßstab, an dem das Finanzamt Ihre Erklärung misst.

Was passiert, wenn ich meine Steuer-ID nicht angebe?

Am Ende sperrt die Plattform Ihr Konto oder behält Ihre Auszahlungen ein. § 23 PStTG schreibt vor: Legt ein Anbieter die angeforderten Angaben nicht vor, muss die Plattform ihn zweimal erinnern und frühestens 60, spätestens 180 Tage nach der ersten Aufforderung die weitere Nutzung sperren oder die Vergütung einbehalten, bis die Angaben vorliegen. Die Steuerformulare in den Kontoeinstellungen sind also keine Formalität. Und die Verweigerung schützt vor nichts: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Bankverbindung kennt die Plattform ohnehin aus der Identitätsprüfung.

Wann kommen die Daten beim Finanzamt an?

Die Plattform meldet spätestens zum 31. Januar des Folgejahres (§ 13 Abs. 1 PStTG). Meldungen aus anderen EU-Staaten, etwa aus Frankreich für MYM, kommen über den automatischen Informationsaustausch hinzu. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben, liegt dem Finanzamt also bereits eine Zahl für dasselbe Jahr vor, aufgeteilt nach Quartalen und mit dem Konto, auf dem das Geld eingegangen ist.

Für die Plattformen sind Verstöße teuer: Das PStTG sieht Bußgelder bis zu 50.000 € bei Registrierungsverstößen und bis zu 30.000 € bei fehlenden oder falschen Meldungen vor (§ 25 Abs. 2 PStTG). Darauf zu hoffen, dass eine Plattform eine einzelne Creatorin „vergisst“, ist keine Strategie.

OnlyFans sitzt in Großbritannien: Wird trotzdem gemeldet?

Die ehrliche Antwort hat zwei Teile. OnlyFans wird von Fenix International Ltd. betrieben, einer britischen Gesellschaft. Großbritannien wendet mit den Platform Operators Regulations 2023 seit dem 1. Januar 2024 eigene Meldepflichten nach dem Muster der OECD an; gemeldet wird an die britische Steuerbehörde HMRC. Die EU-Kommission hat die Gleichwertigkeit der britischen Regeln festgestellt.

Jeder Mitgliedstaat muss den Austausch mit Großbritannien aber erst aktivieren, und nach der Übersicht der Europäischen Kommission (Stand September 2026) hat Deutschland das bisher nicht getan. Ein Betreiber aus einem Drittstaat, der nicht als „qualifizierter Plattformbetreiber“ gilt, muss sich nach dem PStTG in einem EU-Mitgliedstaat registrieren und dort über seine EU-Anbieter melden (§ 3 Abs. 4 Nr. 2, § 12 PStTG). Welchen Weg OnlyFans für deutsche Creator konkret nutzt, lässt sich von außen nicht überprüfen.

Ein Schutz ist das nicht, aus drei Gründen:

  • Die Daten existieren. OnlyFans erhebt Ihre Steuer-ID, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung, um überhaupt auszahlen zu dürfen.
  • Die Fristen sind lang. Bei Steuerhinterziehung beträgt die Festsetzungsfrist zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 AO). Ein Austausch, der heute noch nicht aktiviert ist, kann in dieser Zeit längst laufen.
  • Die Bank sieht die Zahlungen auch. Regelmäßige Überweisungen einer britischen Gesellschaft führen früher oder später zu Fragen nach der Mittelherkunft; wie Sie diese beantworten, steht im Ratgeber KYC und Mittelherkunft.

Was macht das Finanzamt mit den DAC7-Daten?

Es vergleicht. Weicht die gemeldete Vergütung von Ihrer Erklärung ab oder haben Sie gar keine abgegeben, folgt meist zuerst ein Schreiben mit Rückfragen, danach gegebenenfalls eine Schätzung oder eine Außenprüfung. Nachzahlungen werden ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres mit 0,15 % pro Monat verzinst (§ 233a, § 238 Abs. 1a AO). Liegt Steuerhinterziehung vor, kommen ein Strafverfahren und Hinterziehungszinsen hinzu.

Daraus folgen drei Regeln:

  • Erklären Sie denselben Betrag, den die Plattform meldet, als Betriebseinnahme, und setzen Sie Agenturprovision, Technik und andere Kosten als Betriebsausgaben ab. Wer nur das erklärt, was nach der Agentur übrig bleibt, hat jedes Jahr eine Differenz in Höhe der Provision.
  • Bewahren Sie die Abrechnungen auf, Quartal für Quartal. Auszahlungen in Dollar und Umrechnungskurse erzeugen kleine Abweichungen, die Sie nur mit Belegen erklären können.
  • Holen Sie nicht erklärte Jahre nach, bevor das Finanzamt fragt. Eine vollständige Selbstanzeige (§ 371 AO) führt nur zur Straffreiheit, wenn die Tat noch nicht entdeckt war und Sie das weder wussten noch damit rechnen mussten. Übersteigt die hinterzogene Steuer 25.000 € je Tat, wird von der Verfolgung nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags von 10 bis 20 % abgesehen (§ 398a AO). Wie die Einnahmen richtig versteuert werden, erklärt unser Ratgeber OnlyFans-Einnahmen versteuern.

Was bedeutet DAC7 für eine OFM-Agentur?

Für eine Agentur ist DAC7 ein Abgleich dreier Zahlenreihen. Die Plattform meldet pro Creatorin eine Vergütung und ein Konto. Die Agentur stellt denselben Creatorinnen Provisionen in Rechnung. Die Creatorinnen erklären ihre Einnahmen. Diese drei Reihen müssen zusammenpassen, und jede Abweichung ist für das Finanzamt wie für die Bank sichtbar.

Riskant sind vor allem:

  • Auszahlungen auf das Agenturkonto, die an die Creatorin weitergeleitet werden. Die Meldung weist dann die Agentur als Kontoinhaberin aus, und die Agentur hat Geldeingänge, die nicht ihre Einnahmen sind.
  • Provisionen ohne Rechnung oder Rechnungen, die nicht zum vereinbarten Split passen.
  • Creatorinnen, die nur den Nettobetrag erklären, den die Agentur an sie weiterleitet.

Eine saubere Struktur sieht umgekehrt aus: Die Creatorin bleibt Inhaberin ihres Plattformkontos und ihrer Bankverbindung, die Agentur rechnet ihre Provision auf Grundlage der Plattformabrechnungen ab, und der Vertrag beschreibt genau diesen Ablauf. Warum ungeklärte Geldflüsse auch strafrechtlich zählen, lesen Sie in Ist eine OFM-Agentur legal?; was wir für Agenturen strukturieren, steht auf der Seite Agenturen und Manager.

Was wir in der Praxis sehen

Viele Creatorinnen erfahren von DAC7 erst durch die Mitteilung der Plattform im Januar. Das ist spät, aber selten zu spät: Wer vor dem ersten Schreiben des Finanzamts die Plattformabrechnungen aufbereitet und die offenen Jahre mit einem Steuerberater nachholt, steht fast immer besser da als nach einer Prüfung. OFM Legal ist weder Rechtsanwalts- noch Steuerberatungskanzlei. Wir beraten zu Struktur, Compliance und Risiken; Steuererklärungen und eine etwaige Selbstanzeige erstellen unsere Partner-Steuerberater, die Vertretung übernehmen Partneranwälte. Worauf Sie bei der Wahl eines Beraters achten sollten, steht im Ratgeber Steuerberater für OnlyFans.

Häufige Fragen

Meldet OnlyFans meine Einnahmen an das deutsche Finanzamt?
Gehen Sie davon aus. OnlyFans erhebt Steuer-ID, Anschrift und Bankverbindung und unterliegt als britische Plattform seit 2024 den britischen Meldepflichten nach OECD-Vorbild. Den Austausch mit Großbritannien hat Deutschland nach der Übersicht der EU-Kommission noch nicht aktiviert; ein nicht qualifizierter Betreiber aus einem Drittstaat muss sich nach dem PStTG aber in einem EU-Staat registrieren und dort melden. Welchen Weg OnlyFans nutzt, lässt sich von außen nicht prüfen. Planen Sie so, als läge die Zahl dem Finanzamt vor.
Was genau meldet die Plattform nach dem PStTG?
Vor- und Nachname, Wohnanschrift, Geburtsdatum, jede Steuer-Identifikationsnummer, gegebenenfalls die USt-IdNr., die Kennung des Auszahlungskontos und dessen Inhaber, die Vergütung und die Zahl der vergüteten Tätigkeiten je Quartal sowie die einbehaltenen Gebühren und Provisionen (§ 14 Abs. 2 PStTG). Gemeldet wird die Vergütung nach Abzug der Plattformprovision.
Gibt es eine Grenze, unter der nicht gemeldet wird?
Für Creator nicht. Die Ausnahme für Anbieter mit weniger als 30 Tätigkeiten und weniger als 2.000 € Vergütung im Jahr gilt nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG nur für den Verkauf von Waren. Inhalte gegen Bezahlung werden ab dem ersten Euro gemeldet.
Was passiert, wenn ich der Plattform meine Steuer-ID nicht gebe?
Die Plattform muss Sie zweimal erinnern und danach, frühestens 60 und spätestens 180 Tage nach der ersten Aufforderung, Ihr Konto sperren oder Ihre Auszahlungen einbehalten (§ 23 PStTG). Die Sperre endet erst, wenn Sie die Angaben nachreichen. Die übrigen Daten kennt die Plattform ohnehin.
Ich habe meine OnlyFans-Einnahmen nicht versteuert. Was jetzt?
Handeln Sie, bevor das Finanzamt schreibt. Eine vollständige Selbstanzeige nach § 371 AO führt zur Straffreiheit, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist; über 25.000 € hinterzogener Steuer je Tat ist zusätzlich ein Geldbetrag nach § 398a AO fällig. Die Selbstanzeige gehört in die Hände eines Steuerberaters oder Fachanwalts für Steuerrecht, weil eine unvollständige Erklärung nicht schützt.
Olivier Maciejewski, Gründer von OFM Legal
Ihr AnsprechpartnerOlivier MaciejewskiGründer von OFM Legal · Ehemaliger internationaler Wirtschaftsanwalt (HEC Paris, Arendt, Clifford Chance) · Offizieller Partner von MYMSein Werdegang Aktualisiert am 8. September 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.

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