
- Fußbilder zu verkaufen ist in Deutschland für Volljährige legal: Kein Gesetz verbietet es, solange Sie die Regeln der Plattform und das Recht am eigenen Bild anderer Personen beachten.
- Die Einnahmen sind steuerpflichtig; wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft, betreibt nach Auffassung der Finanzverwaltung ein Gewerbe und meldet es an.
- Die Plattformen melden Ihre Einnahmen über DAC7 an das Bundeszentralamt für Steuern, und zwar ohne Mindestgrenze: Die Ausnahme „weniger als 30 Verkäufe und 2.000 €“ gilt nur für Waren.
- Die Kleinunternehmerregelung (25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr) betrifft die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer: Gewinne über dem Grundfreibetrag werden trotzdem besteuert.
- Die Betrugsmaschen folgen immer demselben Muster: Fake-Zahlung, Fake-Käufer, Frage nach persönlichen Daten, dann Erpressung. Verlassen Sie nie die Plattform und entfernen Sie die Metadaten Ihrer Dateien.
Rechtslage und Zahlen geprüft am 2. Oktober 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Fußbilder zu verkaufen ist in Deutschland legal, wenn Sie volljährig sind und Bilder Ihres eigenen Körpers verkaufen. Nicht freiwillig ist dagegen die Steuer: Das Geld ist steuerpflichtiges Einkommen, wer regelmäßig verkauft, betreibt ein Gewerbe, und die Plattformen melden die Beträge an das Finanzamt. Dieser Leitfaden geht weiter als die üblichen Listen von Seiten: wie Sie eine Plattform auswählen, Betrugsmaschen erkennen, anonym bleiben, die Rechte an Ihren Fotos behalten und vor allem, welche Anmeldung nötig ist und was sie kostet.
Ist es legal, Fußbilder zu verkaufen?
Kein deutsches Gesetz verbietet einem Erwachsenen, Fotos seiner Füße zu verkaufen. Es ist eine Form der Content-Erstellung wie jede andere, und dass ein Teil der Käufer ein Fetisch-Interesse hat, ändert an der Zulässigkeit nichts. Die Grenzen liegen woanders, und es sind vier.
Das Alter. Seriöse Plattformen verlangen 18 Jahre und prüfen die Identität der Verkäuferinnen. Minderjährige können diese Tätigkeit nicht ausüben. Wer von Kindern oder Jugendlichen sexualisierte Bilder verlangt, macht sich je nach Fall nach §§ 176b, 184b oder 184c StGB strafbar. Wenn Sie als Elternteil einen solchen Kontakt entdecken, melden Sie ihn sofort der Polizei.
Andere Personen. Ist jemand anderes auf dem Bild zu sehen, auch nur teilweise erkennbar, brauchen Sie seine Einwilligung: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden (§ 22 KUG), ein Verstoß ist nach § 33 KUG strafbar.
Der Inhalt. Fußbilder sind in der großen Mehrheit der Fälle nicht explizit. Werden Ihre Inhalte pornografisch, wechseln Sie die Kategorie: Die Plattformregeln sind strenger, und pornografische Inhalte dürfen im Internet nur Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen zugänglich gemacht werden.
Die Steuer. Eine legale Tätigkeit, die nicht erklärt wird, bleibt legal, wird aber zu einem steuerlichen Problem. Darum geht es in der zweiten Hälfte dieses Leitfadens.
Wo Fußbilder verkaufen: Abo-Plattform, Spezialseite oder Direktverkauf?
Es gibt drei Arten von Kanälen mit sehr unterschiedlichem Schutz.
| Kanal | Beispiele | Was Sie schützt | Was Sie prüfen sollten |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Abo-Plattform | OnlyFans, Fansly, MYM, Fanvue | Zahlung läuft über die Plattform, Identitätsprüfung, Blockierfunktionen | Provision, Auszahlungsfristen, Inhaltsregeln |
| Spezialisierte Fuß-Plattform | FeetFinder und vergleichbare Seiten | Eigener Marktplatz, gezielte Käufer | Verkäufer-Abo, Provision, Regeln bei Streitfällen |
| Direktverkauf über soziale Netzwerke und Messenger | Instagram, X, Reddit, Telegram | Nichts, außer dem, was Sie selbst organisieren | Alles: Identität des Käufers, echte Zahlung, Nachweis des Verkaufs |
Bei OnlyFans, das alle interessiert, die „Feet OnlyFans“ suchen, legen die Nutzungsbedingungen die Provision fest: 20 % jeder Zahlung eines Fans, der Rest geht an die Creatorin. Spezialisierte Plattformen kombinieren oft ein Verkäufer-Abo mit einer Provision, und ihre Preise ändern sich: Lesen Sie vor der Anmeldung den aktuellen Verkäufervertrag statt der Zahlen auf Vergleichsseiten. Die Unterschiede zwischen den großen Plattformen erklärt unser Vergleich OnlyFans, MYM, Fansly, Fanvue.
Die praktische Regel passt in einen Satz: Je weiter Sie die Plattform verlassen, desto mehr tragen Sie das Risiko allein. Der Direktverkauf spart die Provision, aber auch die sichere Zahlungsabwicklung, die Prüfung der Käufer und die Belege, die Sie für die Steuer brauchen.
Die häufigsten Betrugsmaschen und wie Sie sie erkennen
Der Markt für Fußbilder zieht viele Einsteigerinnen an und damit viele Betrüger. Die Muster wiederholen sich.
- Die Fake-Zahlung. Der Käufer schickt einen Screenshot einer Überweisung, einer PayPal-Zahlung oder eine E-Mail „der Bank“, nach der das Geld bis zu Ihrem Versand blockiert sei. Solange der Betrag nicht in Ihrem Guthaben erscheint, existiert er nicht.
- Die Freischaltgebühr. Eine Variante: Die Zahlung werde erst nach einer „Prüfgebühr“ oder einer Gutscheinkarte freigegeben. Ein Käufer zahlt, er lässt Sie nie zahlen.
- Die Überzahlung. Der Käufer „vertut sich“, zahlt das Doppelte und verlangt die Differenz zurück. Die ursprüngliche Zahlung wird Tage später storniert, Ihre Rückzahlung ist weg.
- Der „treue“ Fake-Käufer. Er bestellt viel, macht Komplimente und will dann „der Einfachheit halber“ in einen privaten Messenger wechseln. Außerhalb der Plattform gibt es keinen Schutz mehr.
- Die Frage nach Daten. Vollständiger Name, Stadt, privates Instagram, ein Foto mit Gesicht, „um zu prüfen, dass Sie echt sind“: Jede Information wird später zum Druckmittel.
- Die Erpressung. Mit diesen Informationen droht der Täter, Ihre Fotos an Familie oder Arbeitgeber zu schicken, wenn Sie nicht zahlen. Das ist Erpressung (§ 253 StGB), strafbar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wer Geld durch Täuschung erlangt, begeht Betrug (§ 263 StGB).
Werden Sie erpresst, ist das Vorgehen immer gleich: jeden Kontakt abbrechen, nicht zahlen, Beweise sichern (Screenshots, Benutzernamen, Links), das Konto blockieren und Anzeige erstatten, bei der Polizei oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. In akuter Gefahr wählen Sie 110. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 116 016 kostenlos und rund um die Uhr erreichbar, auch bei digitaler Gewalt; die gemeinnützige Organisation HateAid berät Betroffene. Jugendliche erreichen die Nummer gegen Kummer kostenlos und anonym unter 116 111. Kursieren Bilder ohne Ihre Zustimmung, erklärt unser Leitfaden OnlyFans-Leak: Was tun?, wie Sie sie entfernen lassen.
Anonym bleiben: Metadaten, Gesicht, Hintergrund
Anonymität entsteht nicht durch einen Vorsatz, sondern Foto für Foto.
- Löschen Sie die Metadaten (EXIF). Ein Handyfoto kann Datum, Gerätemodell und GPS-Koordinaten des Aufnahmeorts enthalten. Deaktivieren Sie die Standortfunktion der Kamera und prüfen Sie vor jedem Versand, dass der Standort entfernt ist; aktuelle Telefone bieten das im Teilen-Menü an. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Plattform oder Messenger das für Sie erledigen.
- Zeigen Sie Ihr Gesicht nicht, auch nicht im Spiegel, in einem Bildschirm oder einer Fensterscheibe.
- Neutralisieren Sie den Hintergrund. Fliesen, ein Teppich, der Blick aus dem Fenster, ein Briefumschlag mit Ihrem Namen genügen, um Sie zu finden. Ein einfarbiges Tuch löst das Problem.
- Verdecken Sie Erkennungsmerkmale: Tattoos, Schmuck, auffälligen Nagellack, den Sie auch in Ihren privaten Profilen tragen.
- Trennen Sie die Identitäten: Pseudonym, eigene E-Mail-Adresse und Telefonnummer, keine Verbindung zu Ihren privaten Konten.
Eine Grenze sollten Sie kennen: Anonymität gegenüber Käufern gibt es gegenüber der Plattform und den Behörden nicht. Dort bleiben Sie identifiziert, und das ist normal.
Wem gehören Ihre Fotos?
Ihnen. Wer ein Foto macht, ist nach deutschem Recht geschützt, ohne Anmeldung oder Formalität: Lichtbilder genießen nach § 72 UrhG Schutz, der dem Lichtbildner zusteht und in der Regel 50 Jahre nach dem Erscheinen erlischt; Fotos mit eigener gestalterischer Leistung sind darüber hinaus als Lichtbildwerke geschützt. Hinzu kommt Ihr Recht am eigenen Bild.
Ein Foto zu verkaufen heißt deshalb nicht, alle Rechte abzugeben. In der Praxis erhält der Käufer das Recht, es für sich privat anzusehen, mehr nicht. Werden Nutzungsrechte eingeräumt, ohne dass die Nutzungsarten einzeln bezeichnet sind, reichen sie nur so weit, wie der Vertragszweck es erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG). Misstrauen Sie Käufern, die ohne Vertrag „Exklusivität“ oder „alle Rechte“ verlangen: Oft ist das der Auftakt zum Weiterverkauf Ihrer Bilder auf anderen Seiten.
Zwei einfache Vorkehrungen: Bewahren Sie die Originale in hoher Auflösung und mit Datum auf, dazu eine Liste jedes Verkaufs. Das sind Ihre Beweise, wenn ein Foto an anderer Stelle wieder auftaucht.
Fußbilder verkaufen und Steuern: Gewerbe, Einkommensteuer, Umsatzsteuer
Steuerpflichtiges Einkommen, keine Bagatelle
Was Sie für Fotos, individuelle Inhalte oder Abonnements erhalten, ist Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Die Finanzverwaltung sieht Influencer grundsätzlich als Gewerbetreibende; das Finanzministerium Baden-Württemberg schreibt in seinem Steuerguide für Influencer ohne Umschweife: „Sie haben ein Gewerbe.“ Für Creator auf Plattformen gilt in der Praxis dasselbe. Nur wer ganz vereinzelt, ohne Wiederholungsabsicht, einmal ein Foto verkauft, kann unter Umständen unter die sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG fallen, die unter 256 € im Jahr steuerfrei bleiben. Wer ein Verkäuferprofil anlegt und regelmäßig verkauft, ist von diesem Sonderfall weit entfernt.
Gewerbe anmelden: der natürliche Einstieg
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde (§ 14 GewO), oft online. Beschreiben Sie die Tätigkeit sachlich, etwa als Erstellung und Vertrieb digitaler Inhalte über Online-Plattformen. Innerhalb eines Monats übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER und erhalten eine Steuernummer. Versteuert wird der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben (Kamera, Licht, Requisiten, Plattformabos), in der Regel per Einnahmenüberschussrechnung.
Welche Grenzen zählen
| Grenze | Betrag | Was sie bedeutet |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag (Einkommensteuer) | 12.348 € zu versteuerndes Einkommen 2026 | Darunter keine Einkommensteuer; es zählt das gesamte Einkommen, nicht nur die Fotoverkäufe |
| Nebeneinkünfte von Arbeitnehmern | 410 € im Jahr | Darüber müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG) |
| Gewerbesteuer-Freibetrag | 24.500 € Gewerbeertrag | Darunter keine Gewerbesteuer für Einzelunternehmer (§ 11 GewStG) |
| Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) | 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr | Keine Umsatzsteuer auf inländische Umsätze; ändert nichts an der Einkommensteuer |
| DAC7-Meldung | keine Mindestgrenze für Inhalte | Die Plattform meldet ab dem ersten Euro |
Der Betrag, den Sie ansetzen, ist das, was die Plattform Ihnen nach Abzug ihrer Provision gutschreibt. Bei der Umsatzsteuer gilt: Verkaufen Sie über eine Plattform, ist umsatzsteuerlich die Plattform Ihre Kundin (§ 3 Abs. 11a UStG), und Ihre Leistung an eine Plattform im Ausland ist in Deutschland in der Regel nicht steuerbar. Anders beim Direktverkauf an Käufer in Deutschland: Diese Umsätze sind im Inland steuerbar, und hier hilft die Kleinunternehmerregelung. Verkaufen Sie direkt an Privatpersonen in anderen EU-Staaten, gelten für digitale Leistungen besondere Ortsregeln, die Sie mit einem Steuerberater klären sollten. Den gesamten Ablauf zeigt unser Leitfaden OnlyFans-Einnahmen versteuern, der für alle Plattformen gilt.
DAC7: Das Finanzamt kennt Ihre Einnahmen bereits
Nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7, melden Plattformen jedes Jahr Identität und Vergütungen ihrer Anbieter. Viele Verkäuferinnen glauben, sie seien durch die Ausnahme für „weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000 €“ geschützt. Diese Ausnahme gilt nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG aber nur für den Verkauf von Waren. Für Inhalte und persönliche Dienstleistungen gibt es keine Freigrenze. Die Einzelheiten stehen in unserem Beitrag DAC7: was das Finanzamt erfährt.
Direktverkäufe per Überweisung oder Bezahl-App laufen nicht über DAC7, bleiben aber steuerpflichtig und hinterlassen Spuren auf dem Konto. Sie schaffen auch ein praktisches Problem: Eine Bank, die regelmäßige Zahlungen Unbekannter ohne erkennbare Tätigkeit sieht, stellt irgendwann Fragen. Wie Sie das vermeiden, erklärt Welche Bank akzeptiert OnlyFans?.
Was wir in der Praxis sehen
Die Creatorinnen, die uns wegen dieser Tätigkeit ansprechen, haben fast immer „zum Ausprobieren“ angefangen, ohne Anmeldung und oft im Direktverkauf. Drei Schwierigkeiten kehren wieder. Erstens fehlende Belege: verstreute Zahlungen auf einem Privatkonto ohne Plattformabrechnung, die Monat für Monat rekonstruiert werden müssen. Zweitens die späte Erkenntnis, dass die Plattformen die Beträge längst gemeldet haben. Drittens ein einmal verkauftes Foto, das auf einer Weiterverkaufsseite auftaucht, ohne Beweis für Datum und Original.
Keine dieser Situationen ist dramatisch, wenn man in der richtigen Reihenfolge handelt: Gewerbe anmelden, vergangene Einnahmen anhand der Abrechnungen rekonstruieren, nicht erklärte Jahre mit einem Steuerberater nachholen, bevor das Finanzamt fragt, und dann eine einfache Routine einführen (eigenes Konto, monatlicher Export, archivierte Originale). Eine Korrektur vor jeder Nachfrage des Finanzamts kostet deutlich weniger als eine Prüfung.
Die Fehler, die teuer werden
- Eine Zahlung außerhalb der Plattform annehmen oder, schlimmer, einem Unbekannten Geld vorstrecken.
- Ein Foto mit Metadaten oder erkennbarem Hintergrund verschicken.
- „Alle Rechte“ per Nachricht abtreten, ohne schriftlichen Vertrag.
- Mit der Anmeldung warten, bis es „genug“ ist: Die Einnahmen sind von Anfang an steuerpflichtig, und DAC7 meldet ab dem ersten Verkauf.
- Privat- und Geschäftskonto vermischen, was die Steuererklärung erschwert und die Bank beunruhigt.
Fußbilder zu verkaufen ist eine legale Tätigkeit mit klaren Regeln. Von Anfang an angemeldet, mit Anonymitätsregeln, die Sie einhalten, wirft sie keine besonderen rechtlichen Probleme auf. OFM Legal ist weder Rechtsanwalts- noch Steuerberatungskanzlei: Wir beraten zu Struktur, Compliance und Risiken, Erklärungen und Nachmeldungen übernehmen Partner-Steuerberater. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie anmelden, oder Monate nachholen müssen, schreiben Sie uns über die Seite für Creator.
Häufige Fragen
Ist es legal, Fußbilder zu verkaufen?
Muss ich Einnahmen aus Fußbildern versteuern?
Muss ich für den Verkauf von Fußbildern ein Gewerbe anmelden?
Weiß das Finanzamt von meinen Verkäufen auf Plattformen?
Wie verkaufe ich Fußbilder, ohne mein Gesicht zu zeigen?
Ein Käufer will, dass ich Gebühren zahle, um seine Zahlung freizuschalten: Ist das Betrug?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Steuerguide für Influencer (Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmerregelung) Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
- § 4 PStTG (freigestellter Anbieter: weniger als 30 Verkäufe von Waren und weniger als 2.000 €) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 19 UStG (Kleinunternehmer: 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 22 EStG (sonstige Einkünfte, Freigrenze von 256 € für Leistungen) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 72 UrhG (Schutz von Lichtbildern) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 22 KUG (Recht am eigenen Bild) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 253 StGB (Erpressung) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, 116 016 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.








