OFM verstehen

OnlyFans oder MYM, Fansly oder Fanvue: was sich für Creator in Deutschland wirklich unterscheidet.

OnlyFans oder MYM, Fansly oder Fanvue: wer die Plattform betreibt, welche Provision gilt, wie die Umsatzsteuer läuft, wer nach DAC7 meldet, Auszahlung.

Von Olivier MaciejewskiAktualisiert am 12. September 202611 Min. Lesezeit
OnlyFans oder MYMFanslyFanvueOnlyFans Alternative
Das Wichtigste
  • Vier Plattformen, drei Länder: OnlyFans (Fenix International Limited) und Fanvue (Shift Holdings Ltd) sitzen im Vereinigten Königreich, Fansly (Select Media LLC) in den USA, MYM (AIR MEDIAS) in Frankreich.
  • Provision laut offiziellen Seiten: 20 % bei OnlyFans und Fanvue; bei MYM 25 % auf Abos und 20 % auf den Rest, nach 7 % Bankgebühren. Fansly nennt seinen Satz auf den Hilfeseiten nicht: Wir auch nicht.
  • Umsatzsteuerlich leisten Creator an die Plattform, nicht an die Fans (EuGH, C-695/20): Bei OnlyFans, Fanvue und Fansly liegt der Leistungsort im Ausland, bei MYM greift das Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der EU.
  • DAC7: MYM meldet an die französische Steuerverwaltung, OnlyFans und Fanvue nach gleichwertigen britischen Regeln an HMRC, Fansly verlangt von Creatorn aus der EU ein DAC7-Formular; über den Informationsaustausch landen die Daten beim Finanzamt.
  • Für eine Agentur bringt jede Plattform eine eigene Währung, einen eigenen Auszahlungskalender und eigene Inhaltsregeln mit: Verträge und Buchhaltung müssen das abbilden.

Rechtslage und Zahlen geprüft am 12. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.

Kurz gesagt: OnlyFans und Fanvue werden aus dem Vereinigten Königreich betrieben und behalten 20 %, Fansly sitzt in den USA und veröffentlicht seinen Satz nicht, MYM ist französisch und behält 25 % auf Abos und 20 % auf den Rest, nach 7 % Bankgebühren. Für Creator in Deutschland zählt aber mehr als die Provision: wer die Plattform betreibt und wo, was das für Umsatzsteuer und Rechnung bedeutet, wer Ihre Einnahmen an wen meldet und wie das Geld ankommt. Dieser Vergleich stützt sich auf die offiziellen Seiten der vier Plattformen; was dort nicht steht, steht auch hier nicht.

Wer betreibt die Plattformen, und in welchem Land?

OnlyFans wird von Fenix International Limited betrieben, einer britischen Gesellschaft, die seit dem 1. September 2016 unter der Nummer 10354575 in London eingetragen ist und ihre Jahresabschlüsse bei Companies House hinterlegt. Fanvue gehört zu Shift Holdings Ltd, ebenfalls britisch, eingetragen seit dem 8. Juli 2020 unter der Nummer 12729677; Zahlungen in den USA laufen nach den Nutzungsbedingungen über eine Tochter in Delaware, Fanvue LLC. Fansly wird aus den USA von Select Media LLC betrieben und zahlt Creator nach eigenen Angaben in US-Dollar. MYM betreibt die französische vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) AIR MEDIAS mit Sitz in Paris, eingetragen unter der Nummer 809 565 906.

Diese Geografie ist kein Detail. Sie bestimmt das auf den Vertrag anwendbare Recht, die Umsatzsteuer, den Meldeweg nach DAC7 und den Blick, mit dem eine deutsche Bank den Absender einer Überweisung betrachtet.

Provision und Auszahlung: was jede Plattform einbehält und wie sie zahlt

Die Nutzungsbedingungen von OnlyFans legen die Provision auf 20 % jeder Zahlung eines Fans fest; alle Einnahmen werden in US-Dollar geführt, Umrechnungs- und Bankgebühren trägt der Creator, und eine Auszahlung setzt einen im Konto angezeigten Mindestbetrag voraus. Fanvue wendet einen Standard-Auszahlungssatz von 80 % an, behält also 20 %, mit befristet besseren Sätzen für neue Konten (85 % im ersten Monat laut Startseite); abgerechnet wird in US-Dollar, Pfund oder Euro, Einnahmen bleiben sieben Tage (je nach Profil bis zu 28) in der Warteschleife, und die Plattform will Auszahlungen innerhalb von zehn Werktagen anstoßen.

MYM rechnet umgekehrt, in dem Anteil, der beim Creator ankommt: 75 % des Abopreises, 80 % bei privaten Medien, privaten Shows und Trinkgeldern, nach Abzug von Bankgebühren in Höhe von 7 % der Transaktion. Die Auszahlung verlangt ein verifiziertes Konto und mindestens 50 € je SEPA-Überweisung (100 € außerhalb des SEPA-Raums); Einnahmen bleiben 15 Tage bei Monatsabos, 60 Tage bei Halbjahresabos und 7 Tage bei Medien, Shows und Trinkgeldern gesperrt.

Fansly zahlt in US-Dollar, mit Mindestbeträgen von 20 US-Dollar (E-Wallets), 50 US-Dollar (SEPA) und 100 US-Dollar (internationale Überweisung oder Krypto); Verkäufe bleiben sieben Tage gesperrt. Den Provisionssatz nennt keine der Hilfeseiten, die wir einsehen konnten: Er steht im Creator-Vertrag bei der Anmeldung, und eine ungeprüfte Zahl geben wir nicht wieder.

Umsatzsteuer und Rechnung: Plattform in der EU oder außerhalb

Das ist der konkreteste Unterschied und der am wenigsten verstandene. Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Februar 2023 in der Rechtssache Fenix International (C-695/20) entschieden, dass eine Plattform, die an der Erbringung elektronischer Dienstleistungen beteiligt ist, als im eigenen Namen handelnd gilt: Sie verkauft an den Fan und führt die Umsatzsteuer auf den Preis ab. Der Creator erbringt seine Leistung an die Plattform.

Für eine Leistung an ein Unternehmen liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. OnlyFans, Fanvue und Fansly sitzen außerhalb der EU: Die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar, auf der Rechnung steht keine deutsche Umsatzsteuer. MYM sitzt in Frankreich: Die Leistung wird dort ausgeführt, die Steuer schuldet MYM als Leistungsempfänger. Die Rechnung muss dann den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beider Seiten enthalten (§ 14a Abs. 1 UStG), und solche Leistungen gehören grundsätzlich in die Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 18a UStG).

Für Kleinunternehmer (§ 19 UStG: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr) entfallen unter anderem die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern auf der Rechnung (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG) und die Zusammenfassende Meldung (§ 18a Abs. 4 UStG). Welche Angaben und Meldungen in Ihrem Fall nötig sind, klären Sie vor der ersten Rechnung mit Ihrem Steuerberater. Bei Fansly kommt ein amerikanisches Formular hinzu: Mit dem W-8BEN bestätigen Sie der Plattform, dass Sie keine US-Person sind; Fansly empfiehlt, es früh einzureichen, um Verzögerungen bei Auszahlungen zu vermeiden, und behält nach eigenen Angaben keine Steuern ein. Wenn Sie in Deutschland ansässig sind, versteuern Sie die Einnahmen in jedem Fall hier, wie unser Beitrag OnlyFans-Einnahmen versteuern zeigt.

DAC7: wer Ihre Einnahmen an wen meldet

Die Richtlinie DAC7, in Deutschland umgesetzt durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), verpflichtet Plattformen, jährlich bis zum 31. Januar Identität, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung und Quartalseinnahmen ihrer Anbieter zu melden, für Meldezeiträume ab 2023. Der Weg hängt vom Sitz der Plattform ab.

  • MYM, mit Sitz in Frankreich, meldet an die französische Steuerverwaltung, die die Daten über in Deutschland ansässige Creator an das Bundeszentralamt für Steuern weitergibt.
  • OnlyFans und Fanvue, mit Sitz im Vereinigten Königreich, melden nach den britischen Platform Operators Regulations, die seit dem 1. Januar 2024 gelten und DAC7 entsprechen, an HMRC; die Daten fließen in den internationalen Informationsaustausch.
  • Fansly, aus den USA betrieben, verlangt von Creatorn in der EU ein „DAC7-Formular“: das Verhalten eines Betreibers aus einem Drittstaat, der sich in einem Mitgliedstaat registriert hat.

In allen vier Fällen gilt: Die Plattform kennt Ihre Steuer-Identifikationsnummer und Ihre Bankverbindung, und eine Steuererklärung, die nicht zu ihren Daten passt, fällt auf. Einzelheiten im Beitrag DAC7 und PStTG.

Identitäts- und Altersprüfung: was jede Plattform verlangt

Alle vier Plattformen lassen nur Volljährige als Creator zu und prüfen die Identität vor jeder Auszahlung. MYM verlangt Personalausweis oder Reisepass (kein Führerschein) und ein Selfie mit dem Dokument, Gesicht sichtbar, ohne Filter. Fansly verlangt Vorder- und Rückseite eines amtlichen Ausweises, ein Foto mit dem Dokument und einem handschriftlichen Zettel mit Name, Datum und dem Vermerk „For Fansly“, danach ein kurzes Video; die Prüfung übernimmt der Dienstleister Ondato. Fanvue verlangt eine Identitätsprüfung und einen Lebendigkeitstest und für jede Person in einem Inhalt, dass sie verifizierte Creatorin oder eine erwachsene Person mit Ausweis und unterschriebener, datierter Einwilligung ist. OnlyFans prüft Identität und Alter vor der Freischaltung eines Creator-Kontos.

Für Creator in Deutschland decken sich diese Anforderungen mit dem, was das Recht ohnehin verlangt: nachgewiesene Identität und Volljährigkeit, eine Einwilligung jeder gefilmten Person (§ 22 KUG), aus Beweisgründen schriftlich. Auf Seiten der Fans verlangt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag für pornografische Inhalte eine geschlossene Benutzergruppe mit Altersverifikation. Ein Agenturvertrag, der diese Punkte nicht abbildet, ist unvollständig; worauf Sie achten sollten, steht unter Klauseln im Agenturvertrag.

Rechte an Inhalten und Inhaltsregeln

Auf allen vier Plattformen bleibt der Creator Inhaber seiner Inhalte und räumt eine Lizenz ein. Der Umfang unterscheidet sich. MYM beschränkt sich auf eine nicht ausschließliche Lizenz zur Bewerbung der Plattform und betont, dass die Medien Eigentum der Creator bleiben. Fanvue lässt sich dagegen eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche und übertragbare Lizenz mit Recht zur Unterlizenzierung einräumen. Lesen Sie diesen Absatz, bevor Sie Inhalte veröffentlichen, die Sie auch anderswo verkaufen.

Die Inhaltsrichtlinien unterscheiden sich im Detail, stimmen im Kern aber überein: Volljährigkeit jeder sichtbaren Person, Einwilligung, Verbot nicht einvernehmlicher Inhalte, Regeln für KI-generierte Inhalte. MYM stellt in seinen Verkaufsbedingungen zudem klar, dass der Verkauf eines Mediums direkt zwischen Creator und Fan zustande kommt und die Plattform nicht Vertragspartei ist: Der Creator trägt dafür die Verantwortung.

Was sich für eine Agentur mit mehreren Plattformen ändert

Eine Agentur, die eine Creatorin auf OnlyFans und MYM betreut, hat zwei Währungen, zwei Auszahlungskalender, zwei umsatzsteuerliche Behandlungen und zwei Meldewege. Daraus folgen drei praktische Konsequenzen.

Der Managementvertrag muss jede Plattform benennen, festlegen, auf welche Nettoeinnahmen und in welcher Währung die Provision berechnet wird, und Umrechnungskosten regeln. Die Abrechnungen jeder Plattform müssen exportiert und aufbewahrt werden, denn genau diese vergleichen Bank und Finanzamt mit den Provisionsrechnungen. Und die Kontozugänge brauchen eine eigene Klausel: MYM erinnert daran, dass die Creatorin für alle Handlungen über ihr Konto verantwortlich ist, dass keine Agentur von der Plattform zertifiziert ist und dass ein schriftlicher Vertrag dringend empfohlen wird. Eine Agentur, die ein Konto ohne schriftliches Mandat führt, arbeitet ohne Absicherung, auf beiden Plattformen.

Schließlich spiegelt sich die Geografie der Plattformen in der Geografie der Bank: regelmäßige Dollar-Überweisungen einer britischen und Euro-Überweisungen einer französischen Gesellschaft auf demselben Konto ergeben ein Profil, das die Bank lesen können muss. Welche Institute damit umgehen, beschreibt unser Beitrag Welche Bank für OnlyFans?; wie wir diese Flüsse für Agenturen strukturieren, steht auf unserer Seite für Agenturen und Manager.

Maloum und Reveal: dieselben Fragen auf weiteren Plattformen

Weitere Plattformen für exklusive Inhalte funktionieren nach demselben Muster, und dort stellen sich dieselben Fragen. Maloum wird von der neolime GmbH mit Sitz in Wien betrieben (Firmenbuchnummer FN 574724h), die Website ist deutsch- und englischsprachig. Nach den Nutzungsbedingungen für Creator beträgt der Provisionsanspruch des Creators standardmäßig 80 % des Creatorumsatzes (20 % behält die Plattform), Fans zahlen zusätzlich eine Servicegebühr von 15 %, und Creator-Konten stehen nur Personen offen, die als Unternehmer handeln und das nachweisen, etwa mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Reveal wird von der französischen SAS PM INDUSTRY mit Sitz in Lyon betrieben, richtet sich mit einer französischsprachigen Website an Creatorinnen und Agenturen und nennt eine Provision von 20 %; die Umsatzsteuer auf die Verkäufe erhebt und führt nach eigenen Angaben die Plattform ab.

Rechtlich ändert sich das Raster nicht. Beide Plattformen sitzen in der EU, aber nicht in Deutschland: Für Rechnung und Umsatzsteuer gelten dieselben Überlegungen wie oben bei MYM, und nach DAC7 melden sie an die österreichische beziehungsweise französische Steuerverwaltung, die die Daten über in Deutschland ansässige Creator an das Bundeszentralamt für Steuern weitergibt. Status, Managementvertrag und die Übereinstimmung von Abrechnungen und Steuererklärung sind wie überall zu klären; OFM Legal begleitet auch Creator und Agenturen, die auf Maloum und Reveal arbeiten.

Die Vergleichstabelle

OnlyFansMYMFanslyFanvue
Gesellschaft, LandFenix International Limited, Vereinigtes KönigreichAIR MEDIAS SAS, FrankreichSelect Media LLC, USAShift Holdings Ltd, Vereinigtes Königreich
Provision (offizielle Seiten)20 %25 % auf Abos, 20 % auf Medien, Shows, Trinkgelder, nach 7 % BankgebührenAuf den geprüften Seiten nicht veröffentlicht20 % (15 % im ersten Monat)
Währung der EinnahmenUS-DollarEuroUS-DollarUS-Dollar, Pfund oder Euro
WartefristJe nach Konto15, 60 oder 7 Tage je nach Produkt7 Tage7 Tage, bis zu 28
MindestauszahlungJe nach Land50 € SEPA, 100 € außerhalb SEPA20 bis 100 US-Dollar je nach MethodeJe nach Methode
Umsatzsteuer für Creator in DeutschlandLeistungsort im Ausland, keine deutsche UStReverse Charge, Rechnung ohne deutsche UStLeistungsort im Ausland, keine deutsche USt; W-8BENLeistungsort im Ausland, keine deutsche USt
DAC7Gleichwertige britische Regeln, AustauschMeldung in Frankreich, Weitergabe an das BZStDAC7-Formular für Creator aus der EUGleichwertige britische Regeln, Austausch
Creator-VerifizierungIdentität und AlterAusweis und SelfieAusweis, Foto, Video, externer DienstleisterIdentität und Lebendigkeitstest

Die Tabelle gibt die offiziellen Seiten mit Stand 27. August 2026 wieder. Die Plattformen ändern ihre Bedingungen mehrmals im Jahr; lassen Sie vor der Unterschrift unter einen Agenturvertrag oder der Wahl Ihres Steuerstatus die geltende Fassung prüfen. Wie OnlyFans von der Anmeldung bis zur Auszahlung funktioniert, erklärt unser Leitfaden.

Häufige Fragen

OnlyFans oder MYM: was ist für Creator in Deutschland besser?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. OnlyFans bietet die weltweite Reichweite, zahlt in US-Dollar und behält 20 %; MYM zahlt in Euro und behält 25 % auf Abos und 20 % auf private Medien, Shows und Trinkgelder, nach 7 % Bankgebühren. Steuerlich unterscheiden sich vor allem Rechnung und Umsatzsteuer: bei MYM Reverse Charge innerhalb der EU, bei OnlyFans eine Leistung an ein Unternehmen außerhalb der EU. Viele Creatorinnen nutzen beide.
Ist Fansly in Deutschland verfügbar?
Ja. Fansly wird aus den USA betrieben und nimmt Creator aus Deutschland an; die Bewerbung verlangt ein Ausweisdokument, ein Foto und ein kurzes Verifizierungsvideo, die ein externer Dienstleister prüft. Ausgezahlt wird in US-Dollar. Creator aus der EU reichen im Creator-Dashboard ein DAC7-Formular und das Formular W-8BEN ein, mit dem sie bestätigen, keine US-Person zu sein; Steuern behält Fansly nach eigenen Angaben nicht ein.
Welche Plattform nimmt die niedrigste Provision?
Nach den am 27. August 2026 geprüften offiziellen Seiten behalten OnlyFans und Fanvue 20 % (Fanvue wirbt im ersten Monat mit 15 %), MYM 25 % auf Abos und 20 % auf andere Produkte nach 7 % Bankgebühren. Fansly veröffentlicht seinen Satz nicht auf den Hilfeseiten. Die Provision ist nicht alles: Währung, Wartefristen und Umrechnungsgebühren zählen ebenfalls.
Muss ich OnlyFans oder MYM eine Rechnung stellen?
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, erbringen Sie Ihre Leistung an die Plattform, nicht an die Fans, und müssen die Vorgänge ordnungsgemäß dokumentieren. Bei einer Plattform außerhalb der EU (OnlyFans, Fanvue, Fansly) liegt der Leistungsort in der Regel im Ausland, deutsche Umsatzsteuer fällt dann nicht an. Bei MYM, einem Unternehmen in Frankreich, schuldet der Leistungsempfänger die Steuer; die Rechnung trägt den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Ob Plattformen per Gutschrift abrechnen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Olivier Maciejewski, Gründer von OFM Legal
Ihr AnsprechpartnerOlivier MaciejewskiGründer von OFM Legal · Ehemaliger internationaler Wirtschaftsanwalt (HEC Paris, Arendt, Clifford Chance) · Offizieller Partner von MYMSein Werdegang Aktualisiert am 12. September 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.

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