
- Ein Steuerberater für OnlyFans / MYM richtet nicht nur die Buchhaltung ein: Er klärt Gewerbe und Rechtsform, ordnet die Umsatzsteuer der Plattformvergütung richtig ein, gleicht Ihre Zahlen mit DAC7 ab und vertritt Sie bei Rückfragen und Prüfungen.
- Allgemeine Kanzleien irren sich oft an vier Stellen: 19 % Umsatzsteuer auf alles, freiberuflich statt Gewerbe, Agenturprovision netto statt als Betriebsausgabe, Dollar- und Krypto-Auszahlungen.
- Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dürfen nur Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer leisten (§§ 3, 5 StBerG); die Berufsbezeichnung ist geschützt (§ 132a StGB).
- Ob jemand Steuerberater ist, prüfen Sie im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer; jeder selbständige Steuerberater muss berufshaftpflichtversichert sein (§ 67 StBerG).
- Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Lassen Sie sich Umfang und Preis schriftlich bestätigen.
Rechtslage und Zahlen geprüft am 10. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Ein Steuerberater für OnlyFans oder MYM ist keine Luxusfrage. In dieser Branche kommen Einnahmen in Dollar von einer britischen Gesellschaft, die Plattform führt selbst die Umsatzsteuer der Fans ab, eine Agentur behält ihre Provision vor oder nach der Auszahlung ein, und das Finanzamt erhält über DAC7 jedes Jahr eine Zahl, mit der es Ihre Erklärung vergleicht. Eine gute allgemeine Kanzlei kann das alles lernen; viele haben keine Zeit dafür und wenden Routinen an, die hier teuer werden. Dieser Ratgeber zeigt, was ein Steuerberater für Creator und Agenturen konkret tut, wo die typischen Fehler liegen, wer überhaupt beraten darf, was es kostet und welche Fragen Sie vor dem Mandat stellen sollten.
Was macht ein Steuerberater für Creator und Agenturen?
Die wichtigste Arbeit fällt vor der ersten Buchung an: die Einordnung. Gewerbe oder freiberuflich, Einzelunternehmen oder GmbH, Kleinunternehmerregelung ja oder nein, welche Umsätze in Deutschland steuerbar sind. Diese Entscheidungen bestimmen, welche Steuern Sie zahlen und welche Erklärungen Sie abgeben müssen. Die Abwägung zur Rechtsform beschreibt der Ratgeber Einzelunternehmen oder GmbH?.
Danach kommt die laufende Arbeit: Buchhaltung oder Einnahmenüberschussrechnung, gegebenenfalls Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen, die Anpassung der Vorauszahlungen, wenn Ihr Gewinn steigt oder fällt, und die Jahreserklärungen für Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Erstellt ein Steuerberater die Erklärungen, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO).
Dazu kommt der Abgleich mit DAC7: Die Plattform meldet dem Bundeszentralamt für Steuern eine Vergütung je Quartal und das Auszahlungskonto. Ein guter Berater prüft vor der Abgabe, dass Ihre Erklärung zu dieser Zahl passt. Was genau gemeldet wird, erklärt der Ratgeber DAC7 und PStTG. Und wenn das Finanzamt Rückfragen stellt oder eine Prüfung ankündigt, beantwortet er sie mit Zahlen, die zusammenpassen.
Für Agenturen kommen hinzu: Provisionsabrechnungen an die Creatorinnen, Lohnabrechnung für Mitarbeiter, die Einordnung freier Chatter (Stichwort Scheinselbständigkeit), Jahresabschluss und Offenlegung der GmbH.
Wo sich allgemeine Kanzleien oft irren
Die Fehler, die wir regelmäßig sehen, sind keine Frage der allgemeinen Kompetenz, sondern Besonderheiten der Branche.
Umsatzsteuer auf die Plattformvergütung. Der Reflex lautet: 19 % auf alles. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch am 28. Februar 2023 im Verfahren Fenix International (C-695/20), der Betreibergesellschaft von OnlyFans, die Regel bestätigt, nach der die Plattform gegenüber dem Fan als Leistende gilt; in Deutschland steht sie in § 3 Abs. 11a UStG. Ihre eigene Leistung erbringen Sie an die Plattform, und ihr Ort liegt dort, wo die Plattform ihr Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Bei OnlyFans in Großbritannien ist sie in Deutschland nicht steuerbar; bei MYM in Frankreich gilt das Reverse-Charge-Verfahren, für regelbesteuerte Unternehmer mit USt-IdNr. und Zusammenfassender Meldung (Kleinunternehmer sind von der Meldung befreit, § 18a Abs. 4 UStG). Wer hier falsch abrechnet, schuldet ausgewiesene Steuer, die ohne den Ausweis nicht angefallen wäre (§ 14c UStG), oder übersieht Pflichten.
Freiberuflich statt Gewerbe. Die Finanzverwaltung ordnet Influencer grundsätzlich als Gewerbe ein, etwa im Steuerguide des Finanzministeriums Baden-Württemberg, und für Creator gilt in der Praxis dasselbe. Eine Einordnung als künstlerische Tätigkeit ohne belastbare Begründung kann Jahre später zu Gewerbesteuer-Nachforderungen führen.
Die Agenturprovision. Wird nur der Nettobetrag nach Agentur als Einnahme gebucht, entsteht jedes Jahr eine Differenz zur DAC7-Meldung in Höhe der Provision. Richtig ist in der Regel: volle Plattformvergütung als Einnahme, Provision als Betriebsausgabe mit Rechnung der Agentur.
Dollar und Krypto. Auszahlungen in Dollar, manchmal in Stablecoins, müssen nachvollziehbar in Euro umgerechnet werden. Wer diese Zahlungsströme nie gebucht hat, liefert Zahlen, die einem Abgleich nicht standhalten.
Wer darf Sie steuerlich beraten?
Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen ist in Deutschland vorbehalten. Befugt sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie ihre Berufsausübungsgesellschaften (§ 3 StBerG); allen anderen ist sie untersagt (§ 5 StBerG). Buchhalter mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung dürfen Kontenpläne anlegen, laufende Geschäftsvorfälle buchen und Löhne abrechnen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG), aber keine Steuererklärungen erstellen. Lohnsteuerhilfevereine scheiden aus, sobald Sie gewerbliche Einkünfte haben (§ 4 Abs. 3 StBerG).
Die Bezeichnung „Steuerberater“ darf nur führen, wer dazu berechtigt ist (§ 43 Abs. 4 StBerG); wer sie unbefugt führt, riskiert Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 132a StGB). Die Branche zieht „Creator-Steuerexperten“ an, die Kurse oder Buchungsdienste verkaufen. Manche arbeiten ordentlich, keiner von ihnen darf Ihre Erklärung erstellen oder Sie gegenüber dem Finanzamt vertreten.
Prüfen Sie jeden Berater im amtlichen Steuerberaterverzeichnis, das die Bundessteuerberaterkammer nach § 86b StBerG führt und das jeder kostenlos einsehen kann. Selbständige Steuerberater müssen zudem eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten (§ 67 StBerG); die Kammer erteilt bei Schadensersatzansprüchen Auskunft darüber.
Was kostet ein Steuerberater?
Anders als in vielen Ländern gibt es in Deutschland eine Gebührenordnung: die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie gilt für die Höhe der Vergütung aber nur, soweit nichts anderes vereinbart wird (§ 1 Abs. 1 StBVV), und viele Kanzleien arbeiten mit Pauschalen. Seriöse Zahlen für „die“ OnlyFans-Buchhaltung gibt es nicht. Den Preis bestimmen die Rechtsform (eine GmbH mit Bilanz kostet mehr als eine Einnahmenüberschussrechnung), die Zahl der Plattformen und Währungen, Mitarbeiter oder Chatter, Sonderthemen wie Nacherklärungen und vor allem die Qualität Ihrer Belege. Lassen Sie sich Umfang und Honorar vorab schriftlich bestätigen.
Was Sie jeden Monat liefern sollten
- die Abrechnungen jeder Plattform (OnlyFans, MYM, Fansly, Fanvue) mit Umsätzen, Plattformprovision und Auszahlungen;
- die Auszüge des Kontos oder Zahlungsdienstes, auf dem die Auszahlungen eingehen, und gegebenenfalls der Wallet;
- die Rechnungen der Agentur und den Vertrag mit dem vereinbarten Split;
- Belege für Ausgaben: Technik, Software, Studio, Reisen, Dienstleister;
- Rechnungen und Gutschriften, die Sie selbst ausstellen oder erhalten.
Für Agenturen gilt zusätzlich: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im inländischen B2B-Verkehr E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, gilt ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle; Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Ihr Steuerberater sollte Sie darauf bereits angesprochen haben.
Wie OFM Legal mit Steuerberatern zusammenarbeitet
OFM Legal ist weder Steuerberatungs- noch Rechtsanwaltskanzlei, und wir leisten keine Hilfe in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Unsere Rolle ist die Struktur: Rechtsform, Managementverträge, Zahlungsflüsse zwischen Plattform, Creatorin und Agentur, Unterlagen für die Bank, die Vorbereitung eines Wegzugs oder Verkaufs. Buchhaltung, Erklärungen und Abschlüsse übernehmen Partner-Steuerberater, die OnlyFans- und MYM-Mandate betreuen; rechtliche Vertretung übernehmen Partneranwälte.
Der Mehrwert liegt in der Abstimmung. Ein Agenturvertrag mit Split nützt nichts, wenn die Provisionsrechnungen ihn nicht abbilden; eine Rechtsform nützt nichts, wenn die Erklärungen ihr nicht folgen. Wir sorgen dafür, dass Verträge und Buchhaltung dieselbe Geschichte erzählen. Wir erhalten keine Provision auf Ihre Einnahmen, und wenn Sie bereits einen Steuerberater haben, der die Branche kennt, arbeiten wir mit ihm.
Fünf Fragen vor dem Mandat
- Wie behandeln Sie die Umsatzsteuer auf Vergütungen von OnlyFans und von MYM?
- Ordnen Sie meine Tätigkeit als Gewerbe oder als freiberuflich ein, und warum?
- Wie buchen Sie die Provision meiner Agentur?
- Wie rechnen Sie Auszahlungen in Dollar oder Kryptowerten um?
- Gleichen Sie meine Erklärung vor der Abgabe mit den DAC7-Daten der Plattform ab?
Wer alle fünf Fragen präzise beantwortet, ist der Richtige. Wer bei der ersten zögert, wird Sie mehr kosten als sein Honorar. Wenn Sie diese Auswahl mit uns treffen möchten, ist das erste Gespräch kostenlos: über die Seite Creator oder, für Agenturen, über Agenturen und Manager.
Häufige Fragen
Brauche ich für OnlyFans einen Steuerberater?
Darf mir ein Lohnsteuerhilfeverein bei OnlyFans-Einnahmen helfen?
Wie finde ich heraus, ob jemand wirklich Steuerberater ist?
Was kostet ein Steuerberater für eine OnlyFans-Creatorin?
Ersetzt OFM Legal einen Steuerberater?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 3 StBerG (Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 5 StBerG (Verbot der unbefugten Hilfeleistung) und § 6 StBerG (Ausnahmen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 4 StBerG (Lohnsteuerhilfevereine, keine Befugnis bei gewerblichen Einkünften) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 132a StGB (Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Amtliches Steuerberaterverzeichnis (§ 86b StBerG) Bundessteuerberaterkammer
- § 1 StBVV (Anwendungsbereich der Steuerberatervergütungsverordnung) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung Bundessteuerberaterkammer
- Urteil des Gerichtshofs vom 28. Februar 2023, Fenix International, C-695/20 EUR-Lex
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.








