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Ihre Agentur zahlt nicht: So holen Sie Ihre OnlyFans-Einnahmen zurück.

Agentur zahlt nicht? So bekommen Sie Ihr OnlyFans-Geld zurück: Belege sichern, Abrechnung verlangen, Mahnung, Mahnbescheid, bei Veruntreuung Strafanzeige.

Von Olivier MaciejewskiAktualisiert am 5. September 20268 Min. Lesezeit
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Das Wichtigste
  • Wenn die Agentur nicht zahlt, kommen zuerst die Belege: Auszahlungshistorie der Plattform, Vertrag, Abrechnungen der Agentur, Chats und eine Monatstabelle mit der Differenz.
  • Eine Agentur, die Ihre Einnahmen kassiert, muss herausgeben, was sie erlangt hat, und darüber Rechenschaft ablegen (§§ 667, 666 in Verbindung mit § 675 BGB).
  • Die Mahnung setzt die Agentur in Verzug (§ 286 BGB); ab dann schuldet sie Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern von neun Prozentpunkten (§ 288 BGB).
  • Der Mahnbescheid über online-mahnantrag.de führt ohne Verhandlung zum Vollstreckungsbescheid, wenn die Agentur nicht binnen zwei Wochen widerspricht.
  • Hat die Agentur Ihr Geld bewusst behalten, kommen Untreue (§ 266 StGB) oder Betrug (§ 263 StGB) in Betracht, jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Rechtslage und Zahlen geprüft am 5. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.

Wenn Ihre Agentur nicht zahlt, gilt eine feste Reihenfolge: Belege sichern, Abrechnung verlangen, die Agentur schriftlich in Verzug setzen und, falls nötig, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Eine Strafanzeige kommt erst dazu, wenn die Agentur Ihr Geld erkennbar für sich behalten hat. Dieser Leitfaden zeigt, welche Ansprüche Sie nach deutschem Recht haben, welche Fristen laufen und welche Fehler Ihre Position schwächen.

Meist beginnt es harmlos: „Der Payout kommt nächste Woche“, dann eine Abrechnung, die nicht zu den Zahlen der Plattform passt, dann Funkstille. Ob die Agentur Ihre Einnahmen kassiert und Ihren Anteil weiterleiten soll oder ob Sie ihr eine Provision zahlen, die Sie für falsch halten: Der Weg zum Geld ist in beiden Fällen gut begehbar.

Agentur zahlt nicht: zuerst Konto und Belege sichern

Nicht gezahlte Einnahmen beweisen Sie mit drei Arten von Unterlagen. Erstens die Daten der Plattform: OnlyFans, MYM, Fansly und Fanvue stellen eine Umsatz- und Auszahlungshistorie bereit, die sich exportieren lässt. Kontrolliert die Agentur den Account, verlangen Sie schriftlich Lesezugriff und notieren Sie eine Weigerung. Zweitens der Vertrag, vor allem die Klauseln zur Zahlung (wer kassiert, welcher Prozentsatz, welche Frist, welche Abrechnung) und zur Laufzeit. Drittens die Kommunikation: Telegram, WhatsApp und E-Mails, in denen die Agentur Beträge bestätigt, Zahlungen verspricht oder vertröstet.

Speichern Sie alles außerhalb der Apps, mit Datum, in einem chronologischen Ordner. Ist der Account auf Ihre Identität verifiziert, prüfen Sie, ob E-Mail-Adresse, Passwort, Zwei-Faktor-Authentifizierung und Auszahlungskonto noch bei Ihnen liegen. Zugänge abrupt zu sperren, solange der Vertrag läuft, kann allerdings selbst eine Vertragsverletzung sein; stimmen Sie diesen Schritt mit der Kündigung ab, wie im Leitfaden zum Verlassen der Agentur beschrieben.

Aus den Belegen bauen Sie eine Tabelle, Monat für Monat: was die Plattform ausgezahlt hat, was Ihnen laut Vertrag zusteht, was Sie erhalten haben, die Differenz. Diese Tabelle liest die Agentur, eine Anwältin oder ein Gericht als Erstes. Eine Forderung, die auf den Cent begründet ist, lässt sich schwer bestreiten.

Welche Ansprüche haben Sie gegen die Agentur?

Ein Agenturvertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat. Auf ihn verweist § 675 BGB unter anderem auf die Vorschriften des Auftragsrechts. Daraus folgen zwei Ansprüche, die in der Praxis viel wert sind.

SituationIhr AnspruchGrundlage
Die Agentur kassiert die Payouts und soll Ihren Anteil weiterleitenHerausgabe des Erlangten, also Ihres Anteils§§ 675, 667 BGB
Sie wissen nicht, wie viel eingenommen wurdeAuskunft und Rechenschaft, also eine prüfbare Abrechnung§§ 675, 666 BGB
Sie stellen der Agentur Ihren Anteil in RechnungZahlung der Rechnung (Entgeltforderung)Vertrag, § 286 Abs. 3 BGB
Die Agentur zahlt verspätetVerzugszinsen und weiterer Verzugsschaden§§ 280, 286, 288 BGB

Kennen Sie den Betrag nicht, weil die Agentur keine Zahlen herausgibt, verlangen Sie zuerst Auskunft und Abrechnung. Vor Gericht lassen sich Auskunft und Zahlung in einer sogenannten Stufenklage verbinden: erst die Zahlen, dann das Geld.

Die Mahnung: Inhalt, Frist, Zugang

Nach § 286 Abs. 1 BGB kommt die Agentur in Verzug, wenn sie auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht zahlt. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn der Vertrag einen Kalendertermin nennt („Auszahlung bis zum 10. des Folgemonats“) oder wenn die Agentur die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BGB). Schicken Sie die Mahnung trotzdem: Sie schafft Klarheit und ein Datum.

Eine gute Mahnung nennt die Parteien und den Vertrag, listet die offenen Beträge mit Zeitraum und Berechnungsgrundlage, setzt eine Frist (sieben bis vierzehn Tage sind üblich), kündigt die nächsten Schritte an und verlangt, falls nötig, die fehlenden Abrechnungen und Zugänge. Sachlich, ohne Drohungen. Den Zugang müssen Sie beweisen können: Versenden Sie per Einwurf-Einschreiben an die Anschrift aus Handelsregister oder Impressum und zusätzlich per E-Mail.

Verzugszinsen und 40-Euro-Pauschale

Ab Verzug ist eine Geldschuld zu verzinsen, mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei Geschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, und der Gläubiger kann zusätzlich eine Pauschale von 40 € verlangen, die auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet wird (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).

Ob Ihr Anspruch eine Entgeltforderung ist, hängt vom Zahlungsweg ab. Stellen Sie der Agentur Ihre Leistung in Rechnung, spricht viel dafür. Soll die Agentur dagegen Einnahmen herausgeben, die sie für Sie eingezogen hat, ist das ein Herausgabeanspruch; dann sollten Sie vorsichtshalber mit dem allgemeinen Zinssatz rechnen. Die Kosten einer Anwältin oder eines Anwalts, die nach Verzugseintritt entstehen, sind als weiterer Verzugsschaden ersatzfähig (§ 288 Abs. 4 BGB). Auf wenige Monate gerechnet sind diese Beträge überschaubar, aber sie gehören in die Mahnung und zeigen der Agentur, dass die Zeit gegen sie läuft.

Mahnbescheid: der schnelle Weg zum Vollstreckungstitel

Bleibt die Mahnung ohne Wirkung, ist das gerichtliche Mahnverfahren meist der schnellste Weg zu einem Titel. Es steht für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro offen (§ 688 Abs. 1 ZPO). Ein vertraglicher Prozentsatz, angewendet auf die Zahlen der Plattform, ergibt einen solchen Betrag. Den Antrag stellen Sie online über online-mahnantrag.de; zuständig ist das Amtsgericht an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand (§ 689 Abs. 2 ZPO), meist ein zentrales Mahngericht für das ganze Bundesland.

Das Gericht prüft nicht, ob der Anspruch besteht. Die Agentur hat zwei Wochen ab Zustellung, um zu zahlen oder zu widersprechen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Widerspricht sie nicht, erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO), aus dem Sie vollstrecken können. Widerspricht sie, geht die Sache in ein normales Gerichtsverfahren über, und dann zählt Ihre Belegtabelle.

Zwei Grenzen sollten Sie kennen. Sitzt die Agentur in einem anderen EU-Staat, ist das deutsche Mahnverfahren nur eingeschränkt möglich; alternativ gibt es das Europäische Mahnverfahren, für das in Deutschland das Amtsgericht Wedding zuständig ist (§ 1087 ZPO). Außerhalb der EU, etwa in Dubai, wird die Vollstreckung aufwendig. Und eine Agentur ohne Vermögen zahlt auch mit Titel nicht. Deshalb lohnt es sich, eine Agentur vor der Unterschrift zu prüfen.

Verjährung: drei Jahre, aber nicht warten

Ansprüche gegen die Agentur verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen und der Person der Schuldnerin Kenntnis erlangt haben (§ 199 Abs. 1 BGB). Ein im März 2026 fälliger Anteil verjährt also mit Ablauf des 31. Dezember 2029. Die Zustellung eines Mahnbescheids hemmt die Verjährung.

Der eigentliche Zeitdruck ist ein anderer: Agenturen, die nicht zahlen, schließen die Gesellschaft, wechseln den Namen oder verschieben Geld ins Ausland. Jeder Monat Abwarten macht die Durchsetzung schwerer.

Strafanzeige: Untreue oder Betrug

Ein Zahlungsverzug ist zunächst ein zivilrechtlicher Streit. Strafrechtlich wird es in zwei Konstellationen. Untreue (§ 266 StGB): Die Agentur hatte die Pflicht, Ihre Vermögensinteressen wahrzunehmen, etwa weil sie Ihre Payouts treuhänderisch einzog, und hat das Geld für sich verwendet. Betrug (§ 263 StGB): Die Agentur hat Sie mit falschen Tatsachen zur Zusammenarbeit oder zur Überlassung Ihrer Einnahmen gebracht, etwa mit gefälschten Abrechnungen oder einer Firma, die es nicht gibt. Beide Tatbestände sehen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Die Anzeige erstatten Sie bei der Polizei, über die Onlinewache Ihres Bundeslandes oder bei der Staatsanwaltschaft. Sie setzt die Agentur unter Druck, bringt Ihnen aber nicht automatisch Ihr Geld zurück: Zivilrechtliche Durchsetzung und Strafverfahren laufen nebeneinander. Eine Anzeige ohne belastbare Grundlage, nur um Druck aufzubauen, kann sich gegen Sie wenden. Deshalb empfehlen wir sie erst nach Prüfung der Unterlagen; Formulierung und Begleitung übernehmen unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte.

Was wir in der Praxis sehen

Die Besonderheit dieser Fälle: Jede Gesprächspartnerin, jeder Richter muss zuerst verstehen, was ein Split, ein Payout oder ein Chatter ist, bevor über Recht gesprochen werden kann. Diese Übersetzungsarbeit übernehmen wir. OFM Legal ist keine Anwaltskanzlei; wir beraten zu Struktur, Compliance und Risiken, bereiten die Belege und die Chronologie auf, und die rechtliche Durchsetzung übernehmen Partneranwälte, die die Branche kennen. Insgesamt wurden für unsere Kunden, Agenturen wie Creatorinnen, bereits mehr als 400.000 US-Dollar zurückgeholt.

Kein Fall garantiert den nächsten. Was sich wiederholt, ist die Methode: eine belastbare Tabelle, ein Schreiben ohne Angriffsfläche, ein eingehaltener Zeitplan. Das Erstgespräch ist kostenlos, dauert fünfzehn Minuten, Antwort innerhalb von 24 Stunden. Es klärt vor allem, ob Ihr Fall trägt und was die Durchsetzung kostet. Mehr auf der Seite für Creator oder direkt über das Kontaktformular. Wie Sie künftige Streitigkeiten schon im Vertrag vermeiden, zeigen die 12 Klauseln des Agenturvertrags.

Häufige Fragen

Meine OnlyFans-Agentur zahlt nicht: Was mache ich zuerst?
Sichern Sie die Belege, bevor Sie die Agentur konfrontieren: Auszahlungshistorie der Plattform, Vertrag, Abrechnungen und alle Nachrichten, in denen die Agentur Beträge bestätigt oder Zahlungen verspricht. Erstellen Sie daraus eine Tabelle Monat für Monat: was die Plattform ausgezahlt hat, was Ihnen laut Vertrag zusteht, was Sie erhalten haben. Erst dann folgt die schriftliche Mahnung mit Frist.
Wie bekomme ich mein Geld von einer OnlyFans-Agentur zurück?
In der Regel in drei Stufen: schriftliche Mahnung mit Frist, dann gerichtlicher Mahnbescheid (online über online-mahnantrag.de) oder Klage, und aus dem Titel die Zwangsvollstreckung. Viele Fälle enden schon nach der Mahnung mit einer Zahlung oder einer schriftlichen Ratenvereinbarung. Kennen Sie den genauen Betrag nicht, verlangen Sie zuerst Auskunft und Abrechnung nach § 666 BGB.
Kann ich die Agentur anzeigen, wenn sie meine Einnahmen behält?
Ja, wenn die Agentur Ihre Einnahmen treuhänderisch verwaltet und für sich verwendet hat (Untreue, § 266 StGB) oder Sie von Anfang an getäuscht hat (Betrug, § 263 StGB). Die Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, online oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Das Strafverfahren ersetzt die zivilrechtliche Durchsetzung nicht, es läuft parallel.
Wie lange kann ich Geld von der Agentur zurückfordern?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis hatten (§ 199 BGB). Ein zugestellter Mahnbescheid hemmt die Verjährung. Warten Sie trotzdem nicht: Agenturen, die nicht zahlen, verschieben oft Geld oder verschwinden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Olivier Maciejewski, Gründer von OFM Legal
Ihr AnsprechpartnerOlivier MaciejewskiGründer von OFM Legal · Ehemaliger internationaler Wirtschaftsanwalt (HEC Paris, Arendt, Clifford Chance) · Offizieller Partner von MYMSein Werdegang Aktualisiert am 5. September 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.

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