
- PPV (Pay per View) ist ein Inhalt, den ein Fan zusätzlich zu seinem Abo einzeln freischaltet, meist als PPV-Nachricht im Chat.
- OnlyFans behält 20 % jeder Zahlung ein und darf bei einer Erstattung oder einem Chargeback den Anteil der Creatorin wieder abziehen.
- Der Inhalt muss seiner Beschreibung entsprechen: Irreführende Angaben sind nach § 5 UWG unlauter und können im Einzelfall den Betrugstatbestand (§ 263 StGB) erfüllen.
- Umsatzsteuerlich ist der Fan Kunde der Plattform, nicht der Creatorin (EuGH, C-695/20); PPV-Einnahmen sind Betriebseinnahmen wie Abo und Trinkgeld.
Rechtslage und Zahlen geprüft am 1. Oktober 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
PPV steht für Pay per View, „bezahlen, um zu sehen“: ein Inhalt, den ein Fan zusätzlich zu seinem Abo einzeln freischaltet, zu einem Preis, den die Creatorin festlegt. Auf OnlyFans sind das vor allem kostenpflichtige Privatnachrichten, auf der französischen Plattform MYM heißen sie „private Medien“.
Herkunft und Bedeutung
Der Begriff kommt aus dem Bezahlfernsehen, wo er den Kauf einer einzelnen Sendung bezeichnet, typischerweise eines Boxkampfs. Die Abo-Plattformen haben ihn für alles übernommen, was über das Abo hinaus bezahlt wird: Man „schickt einen PPV“, setzt „einen PPV auf 15 Dollar“, der Fan „schaltet einen PPV frei“. Das Wort bezeichnet zugleich den Inhalt und die Verkaufsform.
Im OFM: auf OnlyFans und MYM
Auf OnlyFans kann ein PPV ein gesperrter Beitrag im Profil sein, meist ist er aber eine Nachricht, an einen Fan oder als Massennachricht an eine Liste von Abonnenten. Der Fan sieht einen gesperrten Inhalt, manchmal mit Vorschau, und zahlt, um ihn zu öffnen; die Zahlung wird sofort abgebucht. OnlyFans behält wie bei jeder Zahlung eines Fans 20 % ein und schreibt den Rest der Creatorin in US-Dollar gut. Den Preis bestimmt die Creatorin innerhalb der Grenzen, die die Plattform vorgibt.
Auf MYM heißt das Gegenstück „privates Medium“: ein über den Chat ausgetauschter Inhalt, der den vereinbarten Vorgaben entsprechen muss.
Bei Konten, die eine Agentur betreut, ist PPV die wichtigste Einnahmequelle, weil der Verkauf von der Qualität des Gesprächs abhängt: Das ist die Arbeit der Chatter. Wer die PPV-Texte schreibt und ob die Creatorin sie freigibt, gehört deshalb in den Agenturvertrag.
Was das Gesetz sagt
Erstattungen. Ein Fan, der online Inhalte kauft, ist Verbraucher. Soweit deutsches Verbraucherrecht anwendbar ist, erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten mit Beginn der Bereitstellung, wenn der Fan ausdrücklich zugestimmt, den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt und eine Bestätigung erhalten hat (§ 356 Abs. 6 BGB). Erstattungen kommen in der Praxis von der Plattform oder als Chargeback über die Kartenbank. OnlyFans untersagt Fans unberechtigte Erstattungs- und Chargeback-Anträge und darf den Anteil der Creatorin an einem erstatteten oder zurückgebuchten Betrag abziehen.
Inhalt anders als angekündigt. Nach den Nutzungsbedingungen von OnlyFans muss ein Inhalt so beschaffen sein, wie die Creatorin ihn beschrieben hat. Das deutsche Recht sieht es genauso: Eine geschäftliche Handlung mit unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben über die wesentlichen Merkmale einer Leistung ist irreführend und unlauter (§ 5 UWG), Mitbewerber und Verbände können auf Unterlassung klagen (§ 8 UWG). Wer Fans vorsätzlich täuscht, um sie zu Zahlungen zu bewegen, kann zudem den Betrugstatbestand erfüllen (§ 263 StGB); ob er erfüllt ist, entscheidet der Einzelfall. Typisch sind ein als „neu“ verkauftes Video, das derselbe Fan schon besitzt, ein falscher Rabatt oder Versprechen, die der Inhalt nicht hält.
Steuern. Der Fan zahlt an die Plattform: Nach dem Urteil des EuGH vom 28. Februar 2023 (C-695/20, Fenix International) gilt OnlyFans umsatzsteuerlich als Leistende gegenüber dem Fan, die Creatorin erbringt ihre Leistung an die Plattform. PPV-Einnahmen sind Betriebseinnahmen wie Abo und Trinkgeld; wie Sie sie erklären, steht unter OnlyFans-Einnahmen versteuern.
Typische Fehler
- Im Nachrichtentext übertreiben. Ein Chatter, der mehr verspricht, als der PPV enthält, erzeugt Erstattungen, Chargebacks und ein rechtliches Risiko für die Creatorin.
- Bereits gekaufte Inhalte demselben Fan unter neuer Beschreibung erneut verkaufen.
- Außerhalb der Plattform verkaufen, per Überweisung oder Messenger: keine Altersprüfung, keine saubere Spur für Bank und Finanzamt.
- Chargebacks ignorieren: Eine hohe Quote kostet Gebühren und am Ende das Konto.
Verwandte Begriffe
- GFE: Chatting im Stil einer Freundin, das PPV-Verkäufe trägt.
- NSFW: explizite Inhalte, und wo sie gezeigt werden dürfen.
- KYC: die Identitätsprüfung, ohne die keine Einnahmen ausgezahlt werden.
Häufige Fragen
Was bedeutet PPV auf OnlyFans?
Kann man einen PPV zurückerstatten lassen?
Ist PPV-Verkauf durch Chatter erlaubt?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- OnlyFans Terms of Service (20 % Provision, Auszahlung in USD, Erstattungen und Chargebacks, Inhalt wie von der Creatorin beschrieben) Fenix International Limited, abgerufen am 12. September 2026
- § 356 BGB (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen; Erlöschen bei digitalen Inhalten, Abs. 6) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 5 UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 263 StGB (Betrug) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- EuGH, Urteil vom 28. Februar 2023, Fenix International, C-695/20 Gerichtshof der Europäischen Union
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.








