
- Ein OFM-Kurs lehrt meist, Creatorinnen zu gewinnen, Traffic zu erzeugen und das Chatting zu organisieren; Verträge, Status der Chatter, Steuern und Strafrecht behandelt er selten.
- Prüfen Sie vor der Zahlung, ob der Anbieter identifizierbar ist: Impressum mit Name und Anschrift, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Rechnung.
- Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 kann ein Online-Coaching unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen, auch gegenüber Unternehmern: Ohne Zulassung ist der Vertrag nichtig (§ 7 Abs. 1 FernUSG).
- Als Verbraucher haben Sie bei einem Online-Kauf 14 Tage Widerrufsrecht; wer kauft, um ein Unternehmen zu gründen, gilt aber in der Regel schon als Unternehmer und kann sich darauf nicht berufen.
- Erfundene Einkommensversprechen und gefälschte Bewertungen sind unlautere Geschäftspraktiken; wer öffentlich mit unwahren Angaben irreführend wirbt, kann sich nach § 16 UWG strafbar machen.
Rechtslage und Zahlen geprüft am 15. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Ein OFM-Kurs bringt Ihnen bei, eine Agentur aufzubauen und zu führen, die OnlyFans-, MYM- oder Fansly-Konten für Creatorinnen betreut: Creatorinnen finden, Abonnenten gewinnen, das Chatting und den Verkauf von Inhalten organisieren. Bevor Sie einen kaufen, prüfen Sie drei Dinge: wer verkauft (ein identifizierbares Unternehmen mit Impressum und Geschäftsbedingungen), was Sie zurückbekommen, wenn Sie es sich anders überlegen, und was das Programm nicht abdeckt. Dieser Leitfaden, geschrieben von einem Beratungsunternehmen, das Agenturen berät und keine Kurse verkauft, geht diese drei Punkte durch, erklärt, was das Fernunterrichtsschutzgesetz seit 2025 für Online-Coachings bedeutet, und beschreibt den Rechtsrahmen, den die Programme auslassen.
OFM-Kurs: Was versprechen diese Programme, und was lehren sie?
Gesucht wird oft nach bestimmten Namen von Coaches oder nach dem Schlagwort „OFM Business“, das zugleich das Geschäftsmodell einer OFM-Agentur bezeichnet. Wir kommentieren hier kein einzelnes Angebot: Die folgenden Kriterien gelten für alle. Die Programme decken meist dieselben Themen ab: Anwerben von Creatorinnen, Traffic über Instagram, TikTok, X oder Reddit, Chatting und Verkauf von Einzelinhalten (PPV), Organisation eines Chatter-Teams. Angebote als „KI-OFM-Kurs“ ergänzen virtuelle Models und Chatbots. Das Format reicht vom E-Book über Einzelcoaching bis zu kostenpflichtigen Communitys auf Skool, Discord oder Telegram mit Monatsabo; das Versprechen kreist häufig um ein monatliches Einkommen, das man erreichen soll.
Was in den meisten Programmen fehlt, die uns unsere Mandanten zeigen, ist genau das, was teuer wird, wenn es schiefgeht: Vertrag mit der Creatorin, Status der Chatter, Gesellschaft, Umsatzsteuer, Unterlagen für die Bank. Ein Kurs lehrt vor allem Verkaufen; er sagt selten, wie man eine OFM-Agentur gründet, die vor einer Bank, der Deutschen Rentenversicherung oder einem Ermittler besteht.
Wie bewerten Sie einen OFM-Kurs, bevor Sie zahlen?
Wer geschäftsmäßig einen digitalen Dienst anbietet, muss Namen und Anschrift, bei Gesellschaften auch Rechtsform und Vertretungsberechtigte, sowie eine E-Mail-Adresse leicht erkennbar und ständig verfügbar halten (§ 5 DDG). Bei einem Online-Kauf muss ein Verbraucher außerdem vor Vertragsschluss über Preis, Widerrufsrecht und Anbieter informiert werden. Ein Anbieter, der nur aus einem Pseudonym und einem Zahlungslink besteht, nimmt Ihnen jede Möglichkeit, Ansprüche durchzusetzen.
| Was Sie prüfen | Wo Sie es prüfen | Warnsignal |
|---|---|---|
| Identität des Anbieters | Impressum, AGB, Rechnung | Nur ein Pseudonym, kein Unternehmen, keine Anschrift |
| Existenz des Unternehmens | Handelsregister, Unternehmensregister, bei ausländischen Anbietern das Register ihres Landes | Gelöschtes, unauffindbares oder mit der Website nicht verbundenes Unternehmen |
| Geschäftsbedingungen | Bestellseite | Fehlend oder nur „keine Erstattung“ ohne weitere Angaben |
| Zulassung als Fernlehrgang | Datenbank der ZFU | Laufende Betreuung mit Aufgaben und Feedback, aber keine Zulassung |
| Gesamtpreis | Bestellseite | Optionen, Coaching oder Abo, die erst nach dem Kauf auftauchen |
| Einkommensversprechen | Verkaufsseite, Videos | Zahlen ohne Beleg, nicht überprüfbare Screenshots |
Ein Anbieter mit Sitz im Ausland, der seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet, kann einem Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland den Schutz des deutschen Verbraucherrechts nicht entziehen, auch wenn er in seinen Bedingungen ein anderes Recht wählt (Art. 6 der Rom-I-Verordnung). Außerhalb der EU Geld zurückzubekommen, bleibt in der Praxis schwieriger.
Widerruf, Rückzahlung, Abo: Welche Rechte haben Sie?
Der Grundsatz. Bei einem Fernabsatzvertrag hat ein Verbraucher 14 Tage Zeit, ohne Begründung zu widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss. Der Anbieter muss das Geld spätestens 14 Tage nach dem Widerruf zurückzahlen (§ 357 BGB). Hat er Sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Frist nicht, und das Recht erlischt erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 BGB). Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Anbieter zudem eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, einen gut sichtbaren „Widerrufsbutton“ (§ 356a BGB).
Die Ausnahme für digitale Inhalte. Bei Videos oder Modulen, die online abrufbar sind, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter mit der Leistung beginnt, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass er vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, und er Ihnen den Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt hat. Das ist das Häkchen beim Bezahlen; fehlt eine Voraussetzung, bleibt das Recht bestehen.
Coaching und Begleitung. Bei einer Dienstleistung, die auf Ihren ausdrücklichen Wunsch innerhalb der Frist beginnt, können Sie noch widerrufen, schulden dann aber Wertersatz für den bereits erbrachten Teil (§ 357a BGB). Erst mit der vollständigen Erbringung erlischt das Recht, wenn Sie vorher entsprechend zugestimmt haben.
Wenn Sie für Ihr Unternehmen kaufen. Diese Regeln schützen Verbraucher, also Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln (§ 13 BGB). Und hier liegt die Falle für angehende Agenturinhaber: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt schon als Unternehmer, wer ein Geschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit schließt (Beschluss vom 24. Februar 2005, III ZB 36/04). Wer einen Kurs kauft, um eine Agentur zu gründen, kann sich deshalb in der Regel nicht auf das Widerrufsrecht berufen.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz. Genau hier wird das Gesetz aus den Siebzigerjahren wichtig. Fernunterricht ist die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der Lehrende und Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende den Lernerfolg überwacht (§ 1 FernUSG). Solche Lehrgänge brauchen eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (§ 12 FernUSG), und ein Vertrag ohne Zulassung ist nichtig (§ 7 Abs. 1 FernUSG). Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) entschieden, dass ein Online-Mentoring darunter fallen kann und dass der Schutz auch Unternehmern zugutekommt. Für ein OFM-Coaching mit Videomodulen, Aufgaben und Feedback-Calls heißt das: Fehlt die Zulassung, kann der Vertrag nichtig sein und das gezahlte Geld zurückgefordert werden. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, etwa die Überwachung des Lernerfolgs, lassen Sie prüfen.
„Geld-zurück-Garantie“ und Abos. Eine Rückerstattungsgarantie ist vertraglich: Es gelten die Bedingungen, die der Anbieter geschrieben hat. Für eine Community mit Monatsabo, die online abgeschlossen wurde, muss ein Verbraucher über eine Kündigungsschaltfläche auch online kündigen können (§ 312k BGB).
Staatliche Förderung für einen OFM-Kurs?
Die Agentur für Arbeit kann berufliche Weiterbildung über einen Bildungsgutschein fördern, aber nur, wenn die Weiterbildung notwendig ist, Sie vorher beraten wurden und sowohl die Maßnahme als auch der Träger für die Förderung zugelassen sind (§ 81 SGB III). Ein Kurs, der „förderfähig“ sein soll, muss diese Zulassungen nachweisen können; ein Screenshot oder ein Versprechen im Verkaufsgespräch genügt nicht. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit nach, bevor Sie etwas unterschreiben, und prüfen Sie Fernlehrgänge in der Datenbank der ZFU.
Kostenloser OFM-Kurs: Was Sie wissen sollten
Videos, Discord, Telegram, frei zugängliche Skool-Communitys: Kostenlose Inhalte dienen oft dazu, ein Bezahlangebot vorzustellen, was legal ist, solange der kommerzielle Zweck erkennbar ist (§ 5a Abs. 4 UWG). Ein Angebot als „gratis“ oder „kostenlos“ zu bezeichnen, obwohl dafür dennoch Kosten zu tragen sind, ist dagegen stets unzulässig (Anhang Nr. 20 zum UWG).
Vorsicht auch bei Kopien von Bezahlkursen, die günstig oder gratis kursieren: Ohne Zustimmung des Urhebers verletzt ihre Vervielfältigung oder Verbreitung dessen Urheberrecht, was nach § 106 UrhG strafbar sein kann, und wer eine solche Kopie kauft, hat keinerlei Ansprüche.
Jenseits des OFM-Kurses: der Rechtsrahmen
Das Strafrecht. Zuhälterei (§ 181a StGB) und Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB) setzen Prostitution voraus, und das Prostituiertenschutzgesetz knüpft sexuelle Dienstleistungen an die unmittelbare Anwesenheit einer anderen Person. Eine Agentur, die Online-Inhalte betreut, fällt deshalb nach unserer Einschätzung nicht schon wegen ihres Modells darunter, doch organisierte Treffen, aufgezwungene Inhalte oder wirtschaftlicher Druck verschieben die Grenze: siehe Ist eine OFM-Agentur legal?.
Das Sozialversicherungsrecht. Pflichtskripte und kontrollierte Schichtpläne, wie viele Kurse sie für Chatter empfehlen, sind genau die Indizien, die einen Freelancer für die Deutsche Rentenversicherung zum Beschäftigten machen. Der Status der Chatter wird vor der ersten Zahlung entschieden.
Steuern und Bank. Die Provision einer Agentur ist ein Umsatz mit umsatzsteuerlichen Folgen, und die Plattformen melden die Einnahmen der Creatorinnen jedes Jahr an die Steuerbehörden (DAC7): Eine Abweichung zu dem, was die Agentur abrechnet, fällt auf. Geldflüsse von Erwachsenenplattformen, ohne Vertrag und Rechnung an Chatter im Ausland weitergeleitet, sind ein klassischer Anlass für Nachfragen der Bank und dann für eine Kontokündigung.
Der Vertrag mit der Creatorin. Provision, Eigentum an Konto und Inhalten, Freiheit, Inhalte abzulehnen, Ausstiegsbedingungen: Ohne schriftlichen Vertrag sieht eine Umsatzteilung nach allem aus, nur nicht nach einer Dienstleistung. Wenn Sie im Dienst einer Agentur anfangen, lesen Sie unseren Leitfaden OFM-Manager werden.
Die KI. Seit dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 der europäischen KI-Verordnung, dass Menschen erfahren, wenn sie mit einer KI interagieren, und dass Deepfakes offengelegt werden. Ein Chatbot, der sich als Creatorin ausgibt, widerspricht dieser Transparenzpflicht und fällt gegenüber den Fans zudem unter das Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen.
Was wir in der Praxis sehen: Agenturen, die wenige Wochen nach einem Kurs starten, mit Creatorinnen ohne Vertrag, per Nachricht vereinbarten Splits und Chattern, die in Krypto auf private Wallets bezahlt werden. Nichts davon wird im Kurs als Fehler dargestellt; bezahlt wird es bei der ersten Prüfung oder der ersten Kontokündigung.
Einkommensversprechen, gefälschte Bewertungen: wenn das Versprechen unlauter wird
Unlauter handelt, wer unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die von einer Dienstleistung zu erwartenden Ergebnisse macht (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Ein monatliches Einkommen, das ohne Beleg und ohne Bedingungen als für alle erreichbar dargestellt wird, fällt in diesen Bereich. Einige Praktiken sind nach dem Anhang zum UWG stets unzulässig, etwa die unwahre Angabe, ein Angebot sei nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar, wie bei einem falschen Countdown (Nr. 7), sich fälschlich als Verbraucher auszugeben (Nr. 22), zu behaupten, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne das zu überprüfen (Nr. 23b), oder gefälschte Bewertungen zu verbreiten (Nr. 23c). Und ein Modell, bei dem man vor allem dadurch verdient, dass man weitere Teilnehmer anwirbt, nähert sich dem verbotenen Schneeballsystem (Nr. 14); die progressive Kundenwerbung kann nach § 16 Abs. 2 UWG sogar strafbar sein.
Die Folgen sind vor allem zivilrechtlich: Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände, Unterlassungsklagen und seit 2022 ein eigener Schadensersatzanspruch der Verbraucher, die durch eine unlautere Handlung zu einem Kauf veranlasst wurden (§ 9 Abs. 2 UWG). Wer in öffentlichen Bekanntmachungen durch unwahre Angaben irreführend wirbt, um den Anschein eines besonders günstigen Angebots zu erwecken, riskiert nach § 16 Abs. 1 UWG Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Und wer gezielt täuscht, um an Ihr Geld zu kommen, kann sich wegen Betrugs strafbar machen.
Bewirbt ein Coach ein Angebot gegen Vergütung, auch gegen eine Affiliate-Provision, muss der kommerzielle Zweck erkennbar sein (§ 5a Abs. 4 UWG, § 6 Abs. 1 DDG): ein klarer Hinweis wie „Werbung“ oder „Anzeige“, passend zum Format.
Sie fühlen sich getäuscht: Was tun, in welcher Reihenfolge?
- Sichern Sie Beweise: datierte Screenshots der Verkaufsseite, Geschäftsbedingungen, schriftliche Nachrichten, Rechnung.
- Widerrufen Sie, wenn Sie noch in der Frist sind: 14 Tage, verlängert auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage, wenn die Belehrung fehlte oder fehlerhaft war.
- Prüfen Sie die Zulassung: Ist das Coaching Fernunterricht und fehlt die ZFU-Zulassung, kann der Vertrag nichtig sein, auch wenn Sie als Unternehmer gekauft haben.
- Fordern Sie schriftlich zurück: Sachverhalt, Grundlage (Widerruf, Nichtigkeit, Täuschung), Betrag und Frist, am besten per Einschreiben oder mit anwaltlichem Schreiben.
- Nutzen Sie die Schlichtung: Als Verbraucher können Sie sich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden, wenn der Anbieter teilnimmt, und sich von einer Verbraucherzentrale beraten lassen.
- Erstatten Sie Anzeige bei Betrug: Bei gezielter Täuschung oder erfundenen Fördermöglichkeiten gehört der Fall zur Polizei.
Haben Sie nach einem Kurs bereits eine Agentur gestartet, stellen Sie den Rahmen neu auf: Gesellschaft, Verträge, Status der Chatter, Unterlagen für die Bank. Wie OFM Legal dabei berät, steht auf unserer Seite für Agenturen und Manager; rechtliche Schritte gegen einen Anbieter übernehmen unsere Partneranwälte.
Häufige Fragen
Was lernt man in einem OFM-Kurs?
Kann ich einen online gekauften OFM-Kurs zurückgeben?
Braucht ein OFM-Coaching eine Zulassung?
Gibt es einen kostenlosen OFM-Kurs, und taugt er etwas?
Ist es legal, nach einem Kurs eine OFM-Agentur zu gründen?
Was tun, wenn ein OFM-Kurs seine Versprechen nicht hält?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Fernunterrichtsschutzgesetz, § 1 (Begriff des Fernunterrichts), § 7 (Nichtigkeit ohne Zulassung) und § 12 (Zulassungspflicht) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- BGH, Urteil vom 12. Juni 2025, III ZR 109/24 (Online-Coaching und Fernunterrichtsschutzgesetz) dejure.org
- Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU): Datenbank zugelassener Fernlehrgänge ZFU, abgerufen am 12. September 2026
- § 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, Frist von 14 Tagen) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 356 BGB (Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 5 UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 16 UWG (Strafbare Werbung, progressive Kundenwerbung) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (stets unzulässige geschäftliche Handlungen: Nr. 7 zeitliche Begrenzung, Nr. 14 Schneeballsystem, Nr. 20 „gratis“, Nr. 22 Unternehmereigenschaft, Nr. 23b und 23c Verbraucherbewertungen) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.








