
- Doxxing (auch Doxing) heißt, Informationen zu sammeln und zu veröffentlichen, die eine Person identifizieren oder auffindbar machen: Klarname, Anschrift, Arbeitgeber, Familie.
- Seit 2021 ist das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten nach § 126a StGB strafbar: bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, bei nicht allgemein zugänglichen Daten bis zu drei Jahren.
- Wer wiederholt Abbildungen einer Person verbreitet oder mit ihren Daten Dritte auf sie ansetzt, kann zudem eine Nachstellung begehen (§ 238 StGB).
- Für eine Creatorin unter Pseudonym beginnt der Schutz vorher: getrennte Identitäten, keine Wohnadresse im Impressum, bei konkreter Gefahr eine Auskunftssperre im Melderegister.
Rechtslage und Zahlen geprüft am 16. September 2026. Die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.
Doxxing, auch Doxing geschrieben, bedeutet, Informationen über eine Person zu recherchieren, zusammenzuführen und im Netz zu veröffentlichen, die sie identifizieren oder auffindbar machen: Klarname, Anschrift, Telefonnummer, Arbeitgeber, Angehörige. Für eine Creatorin, die unter Pseudonym arbeitet, ist es der abrupte Sprung von der Anonymität in die Öffentlichkeit.
Herkunft und Bedeutung
Das Wort geht auf „dox“ zurück, eine Verkürzung von documents: In der Hackerkultur hieß es, die „Docs“ eines Gegners zu veröffentlichen, also seine persönliche Akte. Ein Hackerangriff ist dafür selten nötig. Doxxing beruht meist auf Informationen, die einzeln bereits auffindbar sind und erst durch das Zusammenführen gefährlich werden.
Im OFM: auf OnlyFans und MYM
Viele Creatorinnen trennen ihre Tätigkeit vom Privatleben: Künstlername, manchmal kein Gesicht, Familie und Arbeitgeber außen vor. Genau darauf zielt Doxxing, aus Rache, zur Erpressung oder aus Feindseligkeit gegenüber der Branche. Die Informationen stammen selten aus einer technischen Lücke. Sie ergeben sich aus einer umgekehrten Bildersuche, einem öffentlich gebliebenen Privatkonto, einem erkennbaren Hintergrund, einer Spiegelung, einem Kennzeichen, den Metadaten eines Fotos oder von einer Person, die Zugang zu den Konten hatte: Ex-Partner, früherer Manager, Chatter. Gefälschte Profile (Catfish) dienen oft dazu, sich einer Creatorin zu nähern und solche Informationen zu sammeln.
In Deutschland kommt eine eigene Quelle hinzu: das Impressum. Wer geschäftsmäßig digitale Dienste anbietet, muss Namen und Anschrift angeben, unter der er niedergelassen ist (§ 5 DDG). Ob ein Creator-Profil oder eine Linkseite darunterfällt und welche Anschrift genügt, sollte vor dem Start geklärt werden, nicht erst nach dem ersten Vorfall.
So schützen Sie Ihre Anonymität:
- Identitäten strikt trennen: eigene Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Social-Media-Konten nur für die Tätigkeit.
- Die Wohnadresse aus Impressum und öffentlichen Registern heraushalten, soweit rechtlich möglich. Bei konkreter Gefahr eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen, die § 51 BMG ausdrücklich zum Schutz vor Bedrohungen und unbefugten Nachstellungen vorsieht.
- Jeden Inhalt vor der Veröffentlichung prüfen: Hintergrund, Spiegelungen, Post, Standortdaten.
- Den Zugriff von Agentur und Chattern auf persönliche Daten vertraglich regeln, mit einer Vertraulichkeitsklausel, die das Vertragsende überdauert. Sie gehört zu den Klauseln im Agenturvertrag, die Sie prüfen sollten.
Was das Gesetz sagt
§ 126a StGB (gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten) bestraft, wer personenbezogene Daten einer anderen Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts so verbreitet, dass dies geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, sie oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr eines Verbrechens oder einer sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bis zu drei Jahren, wenn die Daten nicht allgemein zugänglich waren.
Fehlt diese Gefährdungsrichtung, greifen andere Vorschriften. Die Nachstellung (§ 238 StGB, bis zu drei Jahren) erfasst unter anderem, wer wiederholt unter missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten Dritte veranlasst, mit der Person Kontakt aufzunehmen, oder eine Abbildung von ihr oder ihren Angehörigen verbreitet. Je nach Fall kommen Bedrohung (§ 241 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), wenn Geld gefordert wird, und bei intimen Aufnahmen § 201a oder § 184k StGB hinzu. Zivilrechtlich bestehen Unterlassungsansprüche aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Beiträge lassen sich über eine Meldung an den Hostingdienst nach Art. 16 DSA entfernen, Suchergebnisse mit Kontaktdaten über ein Formular von Google.
Typische Fehler
- Öffentlich auf den Beitrag antworten: Das verschafft ihm Reichweite.
- Die eigenen Konten löschen, bevor Screenshots gesichert sind: Mit ihnen verschwindet der Beweis.
- Eine Bedrohung allein bewältigen wollen: Beim geringsten Anzeichen akuter Gefahr wählen Sie 110.
Verwandte Begriffe
Wurden nicht Ihre Identität, sondern Ihre Inhalte verbreitet, hilft der Leitfaden OnlyFans-Leak: Was tun? mit Beweissicherung, Löschmeldungen und Strafantrag.
Häufige Fragen
Was bedeutet Doxxing?
Ist Doxxing strafbar?
Was tun, wenn meine echte Identität veröffentlicht wurde?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 126a StGB (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 238 StGB (Nachstellung) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 51 BMG (Auskunftssperren im Melderegister) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Persönliche Kontaktdaten in den Google-Suchergebnissen finden und entfernen Google Suche-Hilfe, abgerufen am 12. September 2026
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung zu Ihrer konkreten Situation. OFM Legal ist keine Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsdienstleistungen und Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Partneranwälte.








